BMJ-Z10.065/0020 – I 5/2017

 

Stellungnahme des Bundes Österreichischer Frauenvereine

 zum Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Privatstiftungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden

(Privatstiftungsgesetz-Novelle 2017 – PSG-Nov 2017)

 

Die in der Privatstiftungsgesetz-Novelle 2017 vorgeschlagenen Verbesserungen des Gläubigerschutzes, die Konkretisierung der Rechnungslegungserfordernisse und der Informationspflichten sind zu begrüßen.

Zu § 15 Abs. 2 und 3 PSG wäre zu hinterfragen, ob es wirklich dem Schutz
minderjähriger oder besachwalteter Begünstigter dienlich ist, hier die Unvereinbarkeitsregelungen aufzuweichen.

Zu § 27 und 28 PSG ist nicht klar ersichtlich, ob die gerichtliche Zuständigkeit zur ersatzweisen Bestellung sich auch auf den Fall erstreckt, wenn im Stiftungsorgan, aus mehreren Mitgliedern bestehend, keine einfache Mehrheit darüber erzielt werden kann, wer im Sinne des § 28 Abs. 1 PSG als Vorsitzender agieren soll.

 

Wien, 3.7.2017                                                                                             Dr. Elisabeth Körner    

 

 

        ELEONORE HAUER-RONA, Vorsitzende

BUND ÖSTERREICHISCHER FRAUENVEREINE

 NATIONAL COUNCIL OF WOMEN – AUSTRIA

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