Anschrift

An
Bundesministerium für Verkehr,

Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2
1030 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Johannesgasse 5
1010 Wien

Sachbearbeiterin:
Mag. Ottilie Hebein
Telefon +43 1 51433 501165
Fax +43 1514335901165
e-Mail Ottilie.Hebein@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-112703/0022-I/4/2014

 

 

 

Betreff:

Zu GZ. BMVIT-167.540/0006-IV/ST5/2014 vom 21. Mai 2014

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird;

Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen

(Frist: 4. Juli 2014)

 

 

 

Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 21. Mai 2014 unter der Geschäftszahl BMVIT-167.540/0006-IV/ST5/2014 zur Begutachtung übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Inhaltlich besteht gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf seitens des Bundesministeriums für Finanzen kein Einwand. Allerdings stellt sich die Darstellung der finanziellen Auswirkungen als unzureichend dar und entspricht somit nicht den Anforderungen der
WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung (BGBl. II Nr. 490/2012): In der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung bzw. den Erläuterungen wird einerseits argumentiert, dass in Verkennung der Rechtslage z.T. auch in der Vergangenheit schon Verträge mit Taxiunternehmen abgeschlossen worden wären. In solchen Fällen wäre davon auszugehen, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung lediglich eine „Legalisierung“ der bereits bestehenden Verträge vollzogen werden soll, mit der keine zusätzlichen Kosten für den FLAF ausgelöst würden.

 

Andererseits wird in der WFA mehrfach erläutert, dass mithilfe der Novellierung den gravierenden Kapazitätsproblemen in ländlichen Gebieten entgegen gewirkt werden soll. Entsprechend dieser Formulierungen ist davon auszugehen, dass mit zusätzlichen Vertragsabschlüssen und entsprechenden Kosten für den FLAF zu rechnen ist.

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wird daher um eine entsprechende  Ergänzung der WFA und Übermittlung an das Bundesministerium für Finanzen vor Befassung des Ministerrates ersucht: Darzustellen ist, mit welchen Kosten für den FLAF die (nicht rechtskonforme) Beauftragung von Taxiunternehmen für Schülerbeförderungen in der Vergangenheit verbunden war. Weiters ist abzuschätzen, in welchem Umfang mit zusätzlichen Beauftragungen zu rechnen ist und wie hoch die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für den FLAF sind.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahme. Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme in elektronischer Form zugeleitet.

 

 

 

04.07.2014
Für den Bundesminister:
Mag. Heidrun Zanetta
(elektronisch gefertigt)