An das
Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung II/A/3
Radetzkystraße 2
1031 Wien
Per E-Mail: marianne.kropf@bmg.gv.at
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Wien, am 22. August 2014
Zl. B,K-520-1/220814/GK,GA
GZ: BMG-92101/0008-II/A/3/2014
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich zu obig angeführtem Gesetzesentwurf anzuführen, dass die geplante Schaffung der verpflichtenden (vorerst sechsmonatigen) Absolvierung des Fachgebiets Allgemeinmedizin in anerkannten Lehrpraxen oder Lehrgruppenpraxen freiberuflich tätiger Ärzte für Allgemeinmedizin, einer grundsätzlichen kommunalen Forderung nach Maßnahmen zur Verminderung des Landärztemangels entspricht.
Angesichts der mittel- bis langfristig geplanten deutlichen Verlängerung der bisherigen Ausbildungsdauer bzw. der in Aussicht genommenen neuen (zumindest neunmonatigen) Basisausbildung und den sohin zweifellos entstehenden Mehrausgaben für die Träger und Mitfinanzierer der Ausbildungsstätten (idR die öffentlichen Krankenanstalten) muss an dieser Stelle die Einhaltung der Verpflichtung zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf die Gemeindeebene gemäß Art. 3 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften (BGBl. I Nr. 35/1999) eingefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Österreichischen Gemeindebund:
Der Generalsekretär: |
Der Präsident: |
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Leiss e.h. |
Mödlhammer e.h.
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Dr. Walter Leiss |
Prof. Helmut Mödlhammer |
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