Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bezugnehmend auf die Stellungnahme von Univ. Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer, Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für Pharmazeutische Wissenschaften vom 17.10.2014 zum Begutachtungsverfahren zum 2. Abgabenänderungsgesetz, Artikel 14: Änderung des Tabakmonopolgesetzes 1996,  möchte ich anfragen,

 

ob es

 

1) in Österreich wirklich erforderlich ist, die e-Zigarette, die nach derzeitigem Kenntnisstand keine schädlichen Auswirkungen hat, die als Hilfestellung zum Rauchstopp mittlerweile etabliert ist, durch Integration in das Tabakmonopol in ihrer Erhältlichkeit zu beeinträchtigen?

 

Ist es

 

2) notwendig, den mittlerweile vielfach gelungenen Rauchstopp mithilfe der e-Zigarette durch mangelnde Verfügbarkeit des Produktes zu gefährden?

 

Sollte die e-Zigarette in das Tabakmonopol integriert werden, wäre das mit allergrößter Wahrscheinlichkeit das definitive Aus, da die Vielfalt an Aromen und Geräten von den Trafiken gar nicht angeboten werden könnte. Dazu ist ein Fachgeschäft erforderlich. Die Einwegprodukte, die dann möglicherweise erhältlich sind, sind für das Gelingen des Rauchstopps nicht ausreichend!

 

Es bleibt zu hoffen, dass in der anstehenden Entscheidung der Gesundheitsgewinn gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinn Vorrang bekommt!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Karin Rieger

Ärztin für Allgemeinmedizin