Sehr geehrter Herr Kink!

 

In Ihrer Stellungnahme 52/SN-68/ME (27. 10. 2014) zum 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 schreiben Sie:

 

"Auch wenn dies vom Universitätsprofessor Dr. Bernhard-Michael Mayer von der Grazer Universität so gefordert wird, welcher selbst Studien im Auftrag von diversen Liquidherstellern erstellt hat und daher nicht als unabhängig gelten kann."

 

Damit unterstellen Sie mir, im Rahmen meiner Tätigkeit als Fachgutachter unwahre Aussagen gegen Bezahlung gemacht zu haben. Als Beamter werde ich von Ihnen demnach wissentlich und fälschlich der Bestechlichkeit bezichtigt, also einer schweren Amtsverletzung. Somit ist Ihre Aussage als öffentliche Verleumdung gemäß § 297 StGB zu werten.

 

Wenn man mit einem Produkt handelt, das jährlich weltweit über 6 Millionen Menschen tötet, ist notgdrungen wenig Platz für verantwortliches Handeln und Idealismus. Offenbar übersteigt es Ihre Vorstellungskraft, dass jemand nicht aus finanziellen Motiven agiert, sondern eine auf wissenschaftlichen Fakten basierende Meinung kundtut. Als Pharmakologe und Toxikologe beschäftige mich seit 2005 mit den gesundheitlichen Aspekten von E-Zigaretten. Die Vorteile des Umstiegs von Tabakprodukten auf die Inhalation nikotinhaltigen Nebels sind überwältigend und durch eine Vielzahl an Fachpublikationen belegt. Das habe ich nicht nur als finanziell unabhängiger Fachgutachter mehrfach bestätigt, sondern auch in meinem (unbezahlten) Blog sehr ausführlich dargelegt: www.bernd-mayer.com.

 

Ich verwehre mich gegen Ihre Unterstellung der Abhängigkeit von Liquidherstellern. Ich behalte mir vor, Sie wegen Verleumdung zu verklagen und diese Entgegnung in einschlägigen Foren und sozialen Netzwerken zu veröffentlichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

O. Univ.-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer

Bereichsleiter Pharmakologie & Toxikologie

Institut für Pharmazeutische Wissenschaften

Karl-Franzens-Universität Graz

Universitätsplatz  2

A-8010 Graz

Österreich

 

Tel.: +43-316-380-5567

Fax: +43-316-380-9890

E-Mail: mayer@uni-graz.at