Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) ist mit seinen rund 2.300 Mitgliedsorganisationen das Branchennetzwerk der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft in Österreich und erlaubt sich hiermit folgende Stellungnahme zu den geplanten Änderungen im ASchG und der KennV abzugeben:

Es wird dringend ersucht, in § 44 Abs 2 und 3 sowie in § 1a KennV zu ergänzen, dass Bauwerke von Abwasserableitungsanlagen wie beispielsweise Kanäle, Schächte, Pumpwerke, Mischwasserbecken, Regenüberlaufbecken im Sinne dieser Gesetzesnovelle nicht als Behälter, Räume oder Bereiche anzusehen sind.

Begründung: Wenn diese Ausnahmen keine Berücksichtigung finden, ist künftig jeder Kanaldeckel sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Dies wäre in der Praxis nicht umsetzbar bzw. mit exorbitanten Kosten verbunden.

 

Mit der dringenden Bitte um Berücksichtigung unseres Ersuchens verbleiben wir

 

mit freundlichen Grüßen

Manfred Assmann

 

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GF DI Manfred ASSMANN

Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV)

Marc-Aurel-Straße 5

1010 Wien

Tel.: +43-1-535 57 20-71

Fax: +43-1-535 40 64

E-Mail: reil@oewav.at

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