Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Reinhaltungsverband Region Neusiedler See – Westufer erlaubt sich hiermit folgende Stellungnahme zu den geplanten Änderungen im ASchG und der KennV abzugeben:

Es wird dringend ersucht, in § 44 Abs 2 und 3 sowie in § 1a KennV zu ergänzen, dass Bauwerke von Abwasserableitungsanlagen wie beispielsweise Kanäle, Schächte, Pumpwerke, Mischwasserbecken, Regenüberlaufbecken im Sinne dieser Gesetzesnovelle nicht als Behälter, Räume oder Bereiche anzusehen sind.

Begründung: Wenn diese Ausnahmen keine Berücksichtigung finden, ist künftig jeder Kanaldeckel sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Dies wäre in der Praxis nicht umsetzbar bzw. mit exorbitanten Kosten verbunden.

 

 

Diese Stellungnahme wird auch an die e-mail Adresse begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at übermittelt.

 

Mit dem Ersuchen um Berücksichtigung und freundlichen Grüßen,

C. Giefing

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Dipl.-Ing. Christof Giefing

Geschäftsführer

Reinhaltungsverband Region Neusiedler See - Westufer

A - 7081 Schützen/ Geb., Pappelwiesen 1

Tel. + 43 2684/ 25 25 0, Fax: + 43 2684/ 25 25 25

web: www.rhv-nsw.at   mail: christof.giefing@rhv-nsw.at