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Wien, am 25. März 2015

Zl. B,K-026/250315/DR,SE

 

 

GZ: BMWFW-56.205/0049-C1/2/2014

 

 

Betreff: Novelle des IWG 2005 in Umsetzung der PSI-RL 2013/98/EU

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Bezugnehmend auf den oben bezeichneten Gesetzesentwurf teilen wir die Auffassung nicht, dass – wie dies in den Erläuterungen angegeben wird – die Ausweitung der Richtlinie ohne finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden bleiben wird, sondern vielmehr jedenfalls davon auszugehen ist, dass damit ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Gebietskörperschaften ausgelöst wird.

 

Allerdings scheidet auf Grund des Umstandes, dass durch die gegenständliche bundesgesetzliche Maßnahme zwingendes Gemeinschaftsrecht umgesetzt wird, die Auslösung des Konsultationsmechanismus aus.

 

 

Davon unbeschadet erwartet sich aber der Österreichische Gemeindebund, dass die Folgekostenabschätzung in seriöser Weise erfolgt und alle Gebietskörperschaften berücksichtigt. Das heißt, sie ist auch hinsichtlich der Auswirkung auf die Gemeinden präzise und umfassend anzustellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

Prof. Helmut Mödlhammer

 

 

 

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