Bundesministerium für

Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

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Wien, 15. April 2015

ZVR-Zahl: 975476156

 

 

 

 

 

 

 

Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG,
             das B-KUVG, das BMSVG und das AlVG geändert werden
             (Meldepflicht-Änderungsgesetz)

            GZ.: BMASK-21119/0001-II/A/1/2015                                                                   

 

 

Der Österreichische Landarbeiterkammertag nimmt zu dem oben angeführten Gesetzesentwurf wie folgt Stellung:

 

Die Vereinfachung des Meldesystems ist grundsätzlich zu begrüßen. Der Österreichische Landarbeiterkammertag unterstützt ausdrücklich die Einführung des monatlichen Beitragsgrundlagennachweises.

 

Zu §§ 5 Abs. 2 und 3, 7 Z 4,44 Abs. 1 Z 8a und 14, 76b Abs. 2, 143a Abs. 3, 254 Abs. 6, 471f, 471g, 471m ASVG

 

Die Aufhebung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze wird als sehr problematisch empfunden. Die Vollversicherung würde demnach in Zukunft erst entstehen, wenn die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

Jene Personen, welche bis dato aufgrund der Überschreitung der täglichen Geringfügigkeits-grenze vollversichert waren, nunmehr jedoch wegen Unterschreitung der monatlichen Gering-fügigkeitsgrenze lediglich unfallversichert sind, haben zwar die Möglichkeit einer Selbstversicherung, doch ist diese mit einem monatlichen Betrag in Höhe von € 57,30 für den Versicherten teurer als der derzeitige Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung bei Überschreitung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze.

 

 

            Der Vorsitzende:                            Der Generalsekretär:

 

Präsident Ing. Christian Mandl e.h.                  Mag. Walter Medosch e.h.

 

 

 

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