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Wien, am 21. April 2015

Zl. B,K-026/210415/GK

GZ: BMWFW-32.830/0005-I/7/2015

 

Betreff: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Seveso III – Novelle) und mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kessel-anlagen geändert wird; sowie Industrieunfallverordnung 2015

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich zu obig angeführtem Gesetzesentwurf mitzuteilen, dass die Ausweitung der Informationspflichten der „Seveso Betriebe“ an die ansässigen Gemeinden gewünscht wird. So sollten bspw. Industrieunfälle nicht nur der Behörde, sondern auch dem Bürgermeister der Standortgemeinde gemeldet werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die zentrale Meldestelle für schwere Unfälle (welche nach § 84d Abs. 8 und 9 GewO 1994 bislang derartige Meldungen an die Gemeinden erstatten musste) nicht weiter aufrecht erhalten werden soll, wird eine entsprechende Ergänzung des § 4 Abs. 1 der Industrieunfallverordnung angeregt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

Prof. Helmut Mödlhammer

 

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