Stellungnahme der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) zur FTFG-Novelle

 

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) begrüßt ausdrücklich die Änderungen im Forschungs- und Technologieförderungsgesetz (FTFG) im Rahmen der FWF-Novelle 2015.

 

·         Die Ausgestaltung des Aufsichtsrats nach gesellschaftsrechtlichen bzw. im P-CGK festgelegten Kriterien mit der Befugnis auch zur Abberufung von Präsidialmitgliedern wird aus Sicht der ÖAW dazu beitragen, die Vorschläge des Rechnungshofes zu den internen Kontrollmechanismen umzusetzen.

 

·         Die nunmehr erstmals festgehaltenen Kompetenzen der einzelnen Präsidialmitglieder sowie deren Weisungszusammenhänge (§ 7 FTFG-neu) untereinander werden in Kombination mit der Schaffung einer dezidierten kaufmännischen Funktion im Präsidium zu einer nachhaltigen Stärkung auch der finanziellen Abwicklung der FWF-Förderungen führen. Dass dabei die Funktion der Präsidentin bzw. des Präsidenten durch das festgelegte Dirimierungsrecht gestärkt und damit die Vorherrschaft der wissenschaftlichen Komponenten bei der Führung des FWF gesichert wird, wird von der ÖAW sehr begrüßt.

 

·         Die nunmehr in §8c FTFG-neu strikt geregelte Zuordnung der Geschäftsstelle zur Präsidentin bzw. zum Präsidenten präzisiert die Kompetenzverteilung weiter und ist unerlässlich. Die Tatsache, dass dies derzeit beim FWF nicht der Fall ist, hat nach Ansicht der ÖAW durchaus zu bestehenden Problemen beigetragen.