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Bundesministerium für Gesundheit

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1031 Wien

 

Per E-Mail:      martin.tatscher@bmg.gv.at

                        begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

Wien, am 19. Oktober 2015

Zl. B,K-531/191015/DR,GA

 

GZ: BMG-92600/0018-II/A/4/2015

 

Betreff: Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird.

 

Gegen die beabsichtigten Änderungen bestehen keine Bedenken, da damit laut Erläuterungen keine finanziellen oder administrativen Mehrbelastungen für die Träger der öffentlichen Krankenanstalten und für die Gemeinden im Wege der Abgangsbeteiligung einhergehen werden. Es wird allerdings angeregt, die Novelle zum Anlass zu nehmen, um die im § 2a Abs. 1 lit b) angeführten medizinischen Sonderfächer an die Terminologie der Ärzte-Ausbildungsordnung 2015, BGBl. II Nr. 147, anzupassen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

Prof. Helmut Mödlhammer

 

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