Stellungnahme der „IG Arbeitsbedingungen DaZ/DaF/Basisbildung“ zum neuen Asylgesetz

In Solidarität mit allen Geflüchteten gegen rassistische Gesetze in Österreich und EU - weit!

Recht auf Bildung und Sprachen lernen für alle statt Diskriminierung und Ausschluss!

Als DaF/DaZ’ler_innen (Unterrichtende als Angestellte, Selbstständige und Unentlohnte im Fach Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache im Bereich der Erwachsenenbildung, in der Jugendarbeit und in verschiedenen Frauenprojekten an den Wiener Volkshochschulen, dem BFI, verschiedensten Sprachvereinen und Projekten) verurteilen wir die geplanten Verschärfungen im Asylgesetz.
Die vorliegenden Änderungen, das so genannte Asyl auf Zeit und die Verschärfungen in Punkto Familiennachzug, stellen einen Frontalangriff auf die Rechte von geflüchteten Menschen dar. De Facto werden somit die Menschenrechte ausgehebelt.

Viele der Kursteilnehmer_innen, mit denen wir als DaF/DaZ - Unterrichtende in unseren Kursen tagtäglich zu tun haben, sind vom geplanten „Asyl auf Zeit“ direkt betroffen: Zum einen sind davon die Menschen betroffen, die nach einer positiven Asylanerkennung mit Förderung durch den ÖIF (Österreichischen Integrationsfonds) Deutsch-Integrationskurse besuchen. Zum anderen diejenigen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden und zumeist über ermäßigte Kursplätze an DaF/DaZ - Kursen teilnehmen können, die sonst für sie unbezahlbar wären.

Wir verfolgen die derzeit herrschende Politik europäischer Staaten, die durch einen massiven Rechtsruck („Integrations“debatte, der aktuelle „Werte“diskurs, Asylverschärfungen, Anwachsen flüchtlingsfeindlicher und rechtsextremer Positionen im Parteienspektrum etc.) und Militarisierung im Inneren sowie durch eskalierende EU - Kriegspolitik (an der im Rahmen der EU - Aufrüstungsverpflichtung auch österreichische Soldaten  beteiligt sind, ebenso wie österreichische Rüstungs- und Sicherheitsfirmen) nach außen hin gekennzeichnet ist, mit großer Besorgnis.

Einerseits wird von den Regierenden permanent „Integrationsbereitschaft“ gefordert. So ist im aktuellen „Integrationsplan“ von Innenminister Kurz u. a. vorgesehen, asylberechtigte Menschen zur Teilnahme an Kursen zur „Werte“vermittlung zu verpflichten. Andererseits: Flüchtlinge, die sich im laufenden Asylverfahren befinden, werden aktuell vom Zugang zu geförderten Sprachkursen ausgeschlossen. Dadurch sind Geflüchtete auf ermäßigte Angebote seitens der Sprachkursträger, bzw. auf ehrenamtliche Angebote angewiesen, da sie vor dem Hintergrund des Ausschlusses vom Arbeitsmarkt die Kursteilnahme ansonsten nicht bezahlen könnten. Der Staat fordert „Integration“ in Form von Spracherwerb, setzt aber gleichzeitig keine Maßnahmen, um die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, sondern fordert so genannte Wertekurse für Geflüchtete. Unter Androhung der Kürzung der Sozialleistungen (Mindestsicherung) sollen Geflüchtete zur Teilnahme gezwungen werden. Als Deutschkursleiter_innen verweigern wir uns der von der Regierung vorgeschlagenen „Werte“vermittlung im Bereich des Deutschunterrichts. Wir sind nicht die verlängerte Instanz repressiver staatlicher Integrationspolitik und deren eurozentristischer Wertevorstellungen. Zwangsverpflichtung zu „Wertekursen“ entmündigt Menschen und konstruiert in kolonialrassistischer Tradition das Bild vermeintlicher kultureller und ethischer Überlegenheit europäischer Gesellschaften gegenüber „den Anderen“. Fragen von „Werten“, die das Zusammenleben von Menschen betreffen, müssen dagegen gesamtgesellschaftlich von allen hier lebenden Mitgliedern der Gesellschaft ausgehandelt werden und dürfen nicht autoritär diktiert gegen Migrant_innen in Stellung gebracht werden. Hier sei erwähnt, dass die oberösterreichische Landesregierung eine reine Männerpartie ist und Kurz  einer jener Parteien angehört, die genau diese Werte nicht repräsentiert. Wenn wir die Logik erzwungener „Wertevermittlung“ konsequent weiterdenken, wäre es z. B. naheliegend Sebastian Kurz, Johanna Mikl-Leitner, andere Regierungsmitglieder und Anhänger_innen der Identitären Bewegung etc. zu Antirassismus- und Antisexismusschulungen zwangszuverpflichten.                                                                                                                      Wir fordern ein Recht auf Zugang zu Spracherwerb für alle, anstatt diskriminierende „Integrations“zwänge, die Migrant_innen unter Generalverdacht stellen und repressive Maßnahmen legitimieren.

Aktuell ist die Situation für DaZ/ DaF - Unterrichtende und für (potentielle) Kursteilnehmer_innen äußerst prekär. Die Realität, die wir als Kursleiter_innen erleben, zeigt, dass viel mehr Geflüchtete, als aktuell Zugang haben, gerne Deutschkurse besuchen würden, ihnen aber der Zugang zu bezahlbaren Angeboten oftmals verwehrt wird. Es bräuchte mehr subventionierte Deutschkurse, mehr Möglichkeiten und Förderungen auch für Frauen- und Jugendkurse sowie das Recht auf Kostenübernahme durch staatliche Träger für Menschen im laufenden Asylverfahren. Das mangelhafte Angebot an staatlich subventionierten Deutschkursen schafft zudem die Situation, dass private Institute hohe Kursgebühren verlangen und sie Kursleiter_innen schlecht entlohnen, wobei teure Kurse für viele Geflüchtete (und andere) nicht leistbar sind. Spracherwerb wird so zu einer Klassenfrage und führt dazu, dass sich nur mehr finanziell besser gestellte Menschen einen Sprachkurs leisten können.

Aktuell sehen wir nur kontraproduktive Handlungen, die der Staat gegenüber geflüchteten Menschen setzt: die Abschottung der Grenzen durch Zaunbau, die Aufrüstung des Bundesheeres zur Bekämpfung von Migrant_innen an den Grenzen, neue repressive Verschärfungen im Asylgesetz und permanente Kürzungen im Bildungs- und Sozialbereich. Letzteres bekommen wir als Unterrichtende besonders stark zu spüren.
Um die „Reproduktion“ auf sprachlicher Ebene zu gewährleisten gibt es zahlreiche solidarische Initiativen, die kostenlose Deutschkurse anbieten. Anstatt dass der Staat hier Gelder locker macht und entsprechend entlohnt, arbeiten unzählige Ehrenamtliche teils bis zum Burnout. Entsprechend dem neoliberalem Paradigma wird soziale Verantwortung auch im Bereich Bildung und Spracherwerb vom Staat auf ehrenamtliches, zivilgesellschaftliches Engagement abgewälzt.
„Deutsch lernen“ als Freiwilligkeit ohne Druck und Zwang, insbesondere die Förderung von Frauen, um ihre Selbstständigkeit zu fördern, halten wir neben einer Verbesserung unserer prekären Arbeitsbedingungen für unabdingbar!

Die geplante Abschaffung des unbefristeten Aufenthalts nach einer positiven Asylanerkennung und die Beschränkung auf 3 Jahre bedeutet neben einem unnötigen Verwaltungsaufwand sehr viel Unsicherheit für Geflüchtete und deutliche Hürden bei der Etablierung stabiler Lebensverhältnisse, etwa bei der Arbeits- und Wohnungssuche.

Auch die geplante Verunmöglichung Familienangehörige aus Kriegs- und Krisengebieten legal ins Land zu holen, nimmt vielen Geflüchteten jegliche Zukunftsperspektive und schafft neue Risiken. Besonders drastisch wird sich das neue Gesetz auf Frauen, Kinder und unbegleitete Minderjährige aus Kriegsgebieten wie z. B. aus dem Irak, Sudan, aus Pakistan, Afghanistan, Somalia und Syrien auswirken. Familienangehörige nicht mehr legal ins Land holen zu können, wird dazu führen, dass immer mehr Menschen auf ihren Fluchtwegen sterben oder getötet werden, da sie nun gezwungen sein werden (weiterhin) „illegal“ einzureisen.
Für legale Fluchtwege – Die österreichische Regierung ist für die Toten, die auf der Flucht nach Europa sterben, mitverantwortlich.

Die Änderungen in Punkto Familiennachzug werden besonders drastische Folgen haben. Wenn dem Antrag nicht innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des befristeten Asylstatus stattgegeben wird, müssen eine Reihe von Auflagen erfüllt werden, was aber praktisch nicht möglich ist: ein Mindesteinkommen (873 Euro für Alleinstehende, 1307
Euro für Ehepaare sowie zusätzlich 134 Euro für jedes Kind), eine ortsübliche Unterkunft und eine Krankenversicherung. Das heißt: wer z. B.: von der Mindestsicherung lebt, fällt aus dem Raster.
Noch rigoroser wird es für diejenigen, die nur einen "subsidiären Schutz" zugesprochen bekommen haben. Für sie gilt für die Familiennachholung ohne Ausnahme nun eine dreijährige Wartefrist und sie alle müssen über die oben beschriebenen Einkünfte verfügen.

Flüchtlinge sollen mehr verdienen als das Durchschnittseinkommen – dürfen aber bis zur Asylanerkennung nicht arbeiten?! Von den Flüchtlingen, die nach oft jahrelangem Warten anerkannt wurden, wird ein Mindesteinkommen verlangt, das sie die ganze Zeit nicht „erwirtschaften“ durften, nun aber von einem Tag auf den anderen nachweisen müssen, wenn sie ihren Familienangehörigen die Einreise ermöglichen wollen. Der Entwurf zur Änderung der Asylgesetze übergeht die Lebensrealität geflüchteter Menschen und zielt nur darauf, ihnen und ihren Angehörigen Steine in den Weg zu legen. Wir möchten auch daran erinnern, dass ein Arbeitsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention widerspricht!

Geflüchtete Personen, die physische oder psychische Beeinträchtigungen haben, was bei Fluchterfahrungen keine Seltenheit darstellt, und daher nicht erwerbsfähig sein können um den erforderlichen Unterhalt zu verdienen, werden durch dieses Gesetz systematisch diskriminiert. Das verfassungsverankerte Recht auf Nichtdiskriminierung ist auch für das
Privat- und Familienleben verpflichtend anzuwenden.

Weiters erachten wir es als problematisch, dass beim „Zeitasyl“ auch bei positiver Asylanerkennung nach begrenzter Dauer erneut geprüft wird, ob die genannten Fluchtgründe nach Auffassung der Behörden weiterhin vorliegen. Dazu sollen vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl jährlich „Gutachten“ zu den jeweiligen Staaten erstellt werden. Hier ist Fahrlässigkeit vorprogrammiert, da die BFA - Staatendokumentation dem Innenministerium unterstellt ist und die Beurteilung keinen unabhängigen Stellen obliegt. Falls zu Ungunsten (keine Verlängerung des Asyls) der Flüchtlinge entschieden wird, bedeutet das die sofortige Abschiebung.

Wir rechnen damit, dass sich aufgrund der unsicheren Aufenthaltssituation, die das Modell „Asyl auf Zeit“ mit sich bringen wird, die Lern“motivation“ unter den Kursteilnehmer_innen verschlechtern wird, da derneu geschaffene Status einen dauerprekären Zustand ohne „Sicherheit“ in ständiger Angst vor drohenden Abschiebungen und ohne jegliche Zukunftsperspektive für Geflüchtete bedeutet. Eine Situation, in der Menschen nur "auf Abruf" hier sind, verschlechtert ihre Chancen bei Arbeits- und Wohnungssuche, den Aufbau sozialer Beziehungen, den Zugang zu Ausbildung und Studium und wirkt sich nicht zuletzt kontraproduktiv auf die Motivation, Deutsch zu lernen, aus.

 

 

Wir als DaZ/ DaF’ler_innen fordern: Gleiche Rechte für Alle!

Das betrifft:

C die Anerkennung der Ausbildung(en) im Herkunftsland und das Recht auf subventionierte Weiterbildungen
C das Recht auf Erwerbsarbeit – einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt
C das Recht auf Organisierung und gewerkschaftliche Vertretung
C das Recht auf medizinische und materielle Versorgung
C das Recht auf Sozial- und Versicherungsleistungen

C Für mehr staatlich subventionierte Deutsch und Alphabetisierungskurse, die von den Kursteilnehmer_innen auf freiwilliger Basis besucht werden können. Für ein Lernen ohne Zwang und Prüfungsdruck!

C Recht für Menschen im Asylverfahren und Menschen ohne Aufenthaltsstatus auf Zugang zu geförderten Sprachkursen und zu allen Bildungseinrichtungen –                                          C das Recht für Flüchtlinge einen Pflichtschulabschluss zu machen                                                                                                                                                                                                        Keine Zugangsbeschränkung bei Schule, Ausbildung und Studium durch Aufenthaltsstatus

CFür Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe

C Für einen sofortigen Abschiebestopp – wir erwarten, dass unsere Steuergelder in Infrastruktur (Wohnungen, etc), die geflüchteten Menschen nützt, investiert werden, anstatt einen lukrativen Markt in der Abschiebeindustrie zu fördern

C Für eine unabhängige Rechtsberatung – und  die sofortige Schließung der dem Innenministerium unterstellten „Beratungsstellen“ wie dem Verein Menschenrechte (die im Auftrag des IM Menschen in Form der „freiwilligen“ Rückkehr abschieben)!                         Für die Einstellung der in vielen Fällen erzwungenen „freiwilligen“ Rückkehr

C Gegen die Einführung eines befristeten Aufenthaltsrechts auf 3 Jahre – Für einen unbefristeten Aufenthaltsstatus

CGegen jegliche Beschränkung des Familiennachzuges

C Für die Abschaffung der Staatendokumentation, die Gutachten zur Situation im jeweiligen Herkunftsland erstellt, was die Gefahr birgt, dass dadurch die Überprüfung „individueller Fluchtgründe (Folter, politische Verfolgung, frauenspezifische Fluchtgründe etc.)“ ersetzt wird.

C Für die Schaffung legaler Fluchtwege – Gegen die Kriminalisierung von
Fluchthelfer_innen

C Alle Waffenlieferungen stoppen – Keine Beteiligung an Kriegen

C Entmilitarisierte Arbeitsplätze schaffen, Rüstungs- und Sicherheitsfirmen schließen!

 

Wien, 29.11.2015               IG Arbeitsbedingungen Basisbildung, DaF, DaZ, DaE

Kontakt: dafdazsolidaritaet@gmail.com                   http://igdazdafbasisbildung.noblogs.org/