Bundesministerium für

Europa, Integration und Äußeres

 

ABTVIII2@bmeia.gv.at

Wien, 7. Jänner 2016

ZVR-Zahl: 975476156

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrifft: Entwurf eines Anerkennungsgesetzes
       
GZ: BMEIA-AT.4.36.42/1434-VIII.2/2015 

 

 

Der Österreichische Landarbeiterkammertag begrüßt ausdrücklich eine Verbesserung der bestehenden Regelung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Das Ziel einer Anerkennungs- oder Bewertungsanforderung ist es, die erworbene Qualifikation mit einer österreichischen Referenz vergleichbar zu machen, um so einerseits den potentiellen Arbeitgebern die Beurteilung der Eignung potentieller Bewerber zu erleichtern und andererseits die ausbildungsadäquate Beschäftigung sowie auch allgemein die Arbeitsmarktintegration zu fördern.

Alle diese Argumente treffen im Besonderen auch auf land- und forstwirtschaftliche Berufe zu. Diese sind im land- und forstwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Grundsatzgesetz) geregelt. Im Anerkennungsgesetz, und hier im § 6 Abs. 1 ff wird jedoch lediglich auf das gewerbliche Berufsausbildungsgesetz verwiesen, weshalb für diese Arbeitnehmer eine erleichterte Anerkennung nicht möglich ist. Gerade aber im Arbeiterbereich können die Landarbeiterkammern deutlich steigende Zahlen von ausländlichen Arbeitnehmern feststellen, die die Beratung der Interessenvertretung suchen, um eine Anerkennung ihrer Ausbildung zu erlangen.

Aus diesem Grunde verlangt der Österreichische Landarbeiterkammertag, dass die land- und forstwirtschaftlichen Berufe in das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländlicher Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen sowohl im Bereich des Anerkennungsportales als auch bei der Bewertung einbezogen werden.

 

 

            Der Vorsitzende:                            Der Generalsekretär:

 

Präsident Ing. Christian Mandl e.h.                  Mag. Walter Medosch e.h.

 

 

 

 

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