Dr. Franz Pietsch

Bundesministerium für Gesundheit

 

Wien, 25. Jänner 2016

 

Betrifft: Tabakgesetznovelle 2016

 

Ich erlaube mir folgende Stellungnahme abzugeben und bin mit der Veröffentlichung einverstanden.

 

Der Gesetzesentwurf hat es auch auf E-Zigaretten abgesehen die schon im Umlauf sind und vor der Novelle in verkehr gebracht wurden.

 

Worum es dem Gesetzgeber geht wird schon mal im Vorblatt recht deutlich zum Ausdruck gebracht:

 

Zitat:          

 

                                        ZIELE

 

*Nachhaltige Reduktion durch Verringerung der Attraktivität von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen (!)

 

Zitat:

                                     Der ENTWURF

 

§10d   (2)Stellt  das Bundesministerium für Gesundheit fest, dass bestimmte elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit darstellen KÖNNTEN, können vom Bundesministerium für Gesundheit geeignete vorläufige Maßnahmen ergriffen werden.

Als geeignete vorläufige Maßnahmen sind befristete Inverkehrbringen SOWIE die SICHERSTELLUNG und die BESCHLAGNAHME zu verstehen. Als schärfste Maßnahme kann der Verfall der Waren ausgesprochen werden.

 

Anmerkung: Diese Passage ist a.) im Konjunktiv formuliert und  b.) ganz allgemein gehalten. Kein Verweis auf Importeure oder Händler oder Hersteller (!), gilt also auch für Privatpersonen.

 

 

Zitat:

§10e (4) Die verfallenen Waren sind nutzbringend zu Verwerten, oder auf Kosten der bzw. des Beschuldigten oder der vom Verfall betroffenen Person zu vernichten.....Die Vernichtung der verfallenen Waren hat durch die Beschuldigte bzw. dem Beschuldigten oder durch die vom Verfall betroffene Person auf ihre Kosten unter Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit zu erfolgen

 

Anmerkung:Auch hier sind Privatpersonen miteinbezogen (!)

 

§§ 10d und 10e sind mehr als nur brisant (!). Ein Blick auf die ERLÄUTERUNGEN zum Ministerialentwurf zeigt warum:

 

 

                                   ERLÄUTERUNGEN

 

Teilzitat zu Z34

 

Die §§ 10d und 10e beinhalten die Kontrolle von E-Zigaretten,die Maßnahmen bei Verstößen und den Kostenersatz....In §10d Abs. 4 ist der PRODUKTRÜCKRUF iSd Produktsicherungsgesetz 2004-PSG verankert (!). Die Kosten der Beschlagnahme,insbesondere der Verwahrung,aber auch jene der Vernichtung sind von den bisher Verfügungsberechtigten (!) zu bezahlen.

 

Anmerkung: So nun haben die Dampfer auch noch das Produktsicherheitsgesetz 2004 an der Backe

Dieses Gesetz (PSG) ist noch mal 15 Seiten stark. (!)

 

Teilzitat aus dem Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG)

 

              BEGRIFFSBESTIMMUNEN

 

§ 3  (9) „Rückruf“ ist jede Maßnahme, die auf Erwirkung der Rückgabe eines den Verbrauchern und         Verbraucherinnen  vom dem/der In-Verkehr-Bringer/in bereits gelieferten oder zur Verfügung gestellten gefährlichen Produkten abzielt.

 

Anmerkung: Damit eröffnet sich der Gesetzgeber willkürlich auf bereits im Umlauf befindliche Geräte zuzugreifen (!)

 

 

Jetzt macht auch der §14b so richtig Sinn:

 

Zitat:

 

§14b Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben dem Bundesministerium für Gesundheit und den von diesen beauftragten Kontrollorganen über deren Ersuchen zur Sicherung der Ausübung der  Befugnisse gemäß §§ 10d, 10e und 14 Abs.(2) im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereich Hilfe zu leisten.

 

Anmerkung: Das muss man sich erst einmal vorstellen. Die Polizei wird angehalten Jagd auf Menschen zu machen die eine (nach dem Gesetzesentwurf illegale) E-Zigarette besitzen, die legal erworben wurde (!) Wo bitte bleibt hier die Rechtssicherheit für den Bürger?

 

In §14b wird auf  §14 Abs. (2) verwiesen

 

Zitat:

 

 §14 (2)Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse, die den Gegenstand einer nach Abs. (1) strafbaren Handlung bilden, sind einzuziehen und zu vernichten. Die Regelungen der §§ 10d und 10e sind anzuwenden.

 

Damit sich der Kreis schließt braucht es jetzt noch §14(1)

 

§14 (1) Wer

 

                  1.Tabakerzeugnisse oder verwandte Erzeugnisse entgegen §2 in Verkehr bringt,

                     

                   2.gegen das Versandhandlungsverbot gemäß §2a verstößt

 

                   3.gegen die Meldepflicht gemäß §§8,8a,8c und 10b verstößt,

 

                   4.entgegen §11 Werbung oder Sponsering betreibt,

      

                   5.gegen die Bestimmung hinsichtlich des Erscheinungsbildes gemäß §§ 5 bis 6, 10c

                      und 10f verstößt,

 

                   6.gegen die Bestimmungen in Bezug auf Beschlagnahme, Verfall und Produktrückruf

                      der §§ 10d oder 10e verstößt,

 

begeht, sofern die Tat nicht nach anderen Verwaltungsbestimmungen mit strenger Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 7500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15000 Euro zu bestrafen.

 

Anmerkung: Die Strafbestimmungen haben es ebenfalls in sich, also noch einmal, damit es jeder versteht. Legal erworbene Dampfgeräte (E-Zigaretten) werden beschlagnahmt, sichergestellt oder für verfallen erklärt (!), dazu hat sich das Ministerium für Gesundheit ermächtigt(!) eigentlich unglaublich.....

 

Der gesamte Gesetzesentwurf der die E-Zigarette betrifft ist ein einziges Bürokratiemonster der auf schärfste zurückzuweisen ist. Der Gesetzesentwurf geht am eigentlichen Ziel, sichere Geräte für den Konsumenten zur Verfügung zu stellen und somit das Dampfen sicher zu machen in allen Teilen weit vorbei. Das Gesetz verfolgt nur ein Ziel: Die E-Zigarette zu verhindern und vom Markt zu verdrängen, um ein nachweislich viel viel schädlicheres Produkt, die Tabakzigarette zu bevorzugen.

Gesundheitspolitisch ein Desaster.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit möge bitte belastbare Beweise vorlegen, die so eine strikte Regelung bezüglich der E-Zigarette rechtfertigen. Kein einziges Dampfgerät das sich derzeit auf dem Markt befindet würde nach dieser vorliegenden Regelung eine Zulassung erhalten. Die E-Zigarette würde bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. Auf den Automobilmarkt umgelegt würde ein TRABANT aus der untergegangenen DDR überbleiben, allerdings ohne MOTOR.

 

Wie immer wenn ein neues Produkt auf den Markt kommt gibt es Gewinner und Verlierer.

 

Die großen Verlierer sind mächtig: Dem  Finanzministerium entgeht die Tabaksteuer

 

                                                         Die Pharmaindustrie verliert Millionen, können sie doch

                                                         die nutzlosen Nikotin Ersatzprodukte nicht mehr so gut

                                                         verkaufen.

 

                                                         Die Tabakindustrie muss ebenfalls Einbussen hinnehmen.

 

Es ist mehr als nur deutlich erkennbar worum es wirklich geht, ums GELD und nicht wie vorgegeben um die Gesundheit der Bürger. (!)

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Nationalrats, ich bitte sie diesem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen. Hohlen Sie umfangreiche Informationen ein und prüfen sie genau wofür sie Ihre Zustimmung geben. Es geht um die Freiheit und um die Gesundheit der Bürger. Beide Punkte sind ein hohes Gut in einer freien Demokratie.

 

Zum Abschluss möchte ich den Damen und Herren des Hohen Hauses noch eines sagen:

 

           Die Macht die Sie derzeit als Politiker inne haben, ist Ihnen nur geliehen, gehen Sie damit

           bitte sorgsam um. Die wirkliche Macht liegt noch immer beim Bürger. Wir Dampfer werden

           uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mittel wehren. VERESPROCHEN.

 

MfG

 

Wimmer Dietmar