Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin ein betroffener Tabaktrafikant und möchte von meinem Recht Gebrauch machen, zum
Ministerialentwurf der Novelle zum Tabakgesetz (Implementierung der TPD II)
nachfolgende Stellungnahme abzugeben:
Verbot Kautabak
Aus unterschiedlichen, nicht fundierten Gründen soll das Inverkehrbringen von Kautabak
lt. dem neuen Tabakgesetz künftig verboten
werden. Dieses Verbot sieht allerdings Österreich
als einziges (!!!!) EU-Land vor, in allen anderen
EU-Ländern ist Kautabak als legales Produkt weiterhin erlaubt.
Die Konsumenten werden ihren Kautabak also weiterhin erwerben können,
allerdings erfolgt dies im Ausland.
Österreich wird dadurch benachteiligt, mit wirtschaftlichen Auswirkungen auf uns
Trafikanten und steuerlichen
Ausfällen im Gesamten.
Öffentliche
Verwendung „Rauchring“
Eine Verschärfung im neuen Tabakgesetz sieht vor, dass alle mit der
Tabakbranche verbundenen Unternehmen (Trafiken, Industrie, Zulieferer etc.) künftig wohl ihren eigenen
Firmennamen/ihr Logo nicht mehr verwenden dürfen. Es muss klargestellt werden,
dass die Nennung
der Trafik, Rauchring/Altstadtschild sowie Firmennamen etwa bei Kooperationen
im sozialen, kulturellen oder karitativen Bereich weiterhin möglich
sind!
Wir Trafikanten müssen weiterhin unsere Nebenartikel z.B. mit dem Satz
„Erhältlich in ihrer Trafik“ bewerben können.
Verbot Versandhandel
Das neue Tabakgesetz sieht vor, den Versandhandel
an den Verbraucher auch von sogenannten „verwandten Erzeugnissen“ (z.B.
E-Zigarette) zu untersagen.
Dieses Vorhaben begrüßen
wir ausdrücklich: Vor allem der Jugendschutz kann durch
die persönliche Bedienung in der Tabaktrafik überwacht und sichergestellt werden.
Schaden für beeinträchtigte Personen
Der Anteil der Trafikanten mit körperlichen Einschränkungen/mit einer Behinderung liegt in Österreich bei rund 50%. Auch ich zähle zu diesem Personenkreis! Es darf nicht sein, dass wir auf der einen Seite vom Monopolgesetz unterstützt werden, uns aber andererseits durch solche Gesetze wie oben erwähnt das Leben noch schwerer gemacht wird, als es ohnehin schon ist! Ich bitte Sie daher, auch diesen Umstand bei der Umsetzung dieses Gesetzes zu bedenken!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Trafikant
Weissmann Stefan
Inzersdorferstraße 75
1100 Wien