BEGUTACHTUNGSVERFAHREN – STELLUNGNAHME
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin eine betroffene Trafikantin und möchte von meinem Recht Gebrauch machen, zum
Ministerialentwurf der Novelle zum Tabakgesetz (Implementierung der TPD II) nachfolgende
Stellungnahme abzugeben:
Verbot Kautabak
Aus unterschiedlichen, nicht fundierten Gründen soll das Inverkehrbringen von Kautabak lt. dem
neuen Tabakgesetz künftig verboten werden. Dieses Verbot sieht allerdings Österreich als einziges
(!!!!) EU-Land vor, in allen anderen EU-Ländern ist Kautabak als legales Produkt weiterhin erlaubt.
Die Konsumenten werden ihren Kautabak also weiterhin erwerben können, allerdings erfolgt dies im
Ausland. Österreich wird dadurch benachteiligt, mit wirtschaftlichen Auswirkungen auf uns
Trafikanten und steuerlichen Ausfällen im Gesamten.
Öffentliche Verwendung „Rauchring“
Eine Verschärfung im neuen Tabakgesetz sieht vor, dass alle mit der Tabakbranche verbundenen
Unternehmen (Trafiken, Industrie, Zulieferer etc.) künftig wohl ihren eigenen Firmennamen/ihr
Logo nicht mehr verwenden dürfen. Es muss klargestellt werden, dass die Nennung der Trafik,
Rauchring/Altstadtschild sowie Firmennamen etwa bei Kooperationen im sozialen, kulturellen oder
karitativen Bereich weiterhin möglich sind!
Wir Trafikanten müssen weiterhin unsere Nebenartikel z.B. mit dem Satz „Erhältlich in ihrer Trafik“
bewerben können.
Verbot Versandhandel
Das neue Tabakgesetz sieht vor, den Versandhandel an den Verbraucher auch von sogenannten
„verwandten Erzeugnissen“ (z.B. E-Zigarette) zu untersagen. Dieses Vorhaben begrüßen wir
ausdrücklich: Vor allem der Jugendschutz kann durch die persönliche Bedienung in der Tabaktrafik
überwacht und sichergestellt werden.
Schockbilder
Die Verpflichtung der Trafikanten diese belastenden Bilder tagtäglich bis zu 12 Stunden am Tag
anzusehen ist eine unzumutbare Grausamkeit. Gerade bei Trafikanten mit psychischen Erkrankungen
kann die permanente Exposition dieser Bilder zu einer Verschlechterung ihrer gesundheitlichen
Konstitution und nachhaltigen Schäden führen. Mit einer Umsetzung von TTIP wären Regierungen
auch für Gesetzesänderungen klagbar, wenn sie das Einkommen von Konzernen nachweisbar
schädigen. Die Schockbilder könnten dem Staat also nicht nur durch entgangene
Tabaksteuereinnahmen sondern auch durch eventuelle rechtliche Forderungen von internationalen
Tabak-Konzernen doppelt teuer kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Trafik Bierbaumer
Ellen Bierbaumer
Universitätsstraße 23
9020 Klagenfurt