BEGUTACHTUNGSVERFAHREN – STELLUNGNAHME

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bin eine betroffene Trafikantin und möchte von meinem Recht Gebrauch machen, zum

Ministerialentwurf der Novelle zum Tabakgesetz (Implementierung der TPD II) nachfolgende

Stellungnahme abzugeben:

 

Verbot Kautabak

Aus unterschiedlichen, nicht fundierten Gründen soll das Inverkehrbringen von Kautabak lt. dem

neuen Tabakgesetz künftig verboten werden. Dieses Verbot sieht allerdings Österreich als einziges

(!!!!) EU-Land vor, in allen anderen EU-Ländern ist Kautabak als legales Produkt weiterhin erlaubt.

Die Konsumenten werden ihren Kautabak also weiterhin erwerben können, allerdings erfolgt dies im

Ausland. Österreich wird dadurch benachteiligt, mit wirtschaftlichen Auswirkungen auf uns

Trafikanten und steuerlichen Ausfällen im Gesamten.

 

Öffentliche Verwendung „Rauchring“

Eine Verschärfung im neuen Tabakgesetz sieht vor, dass alle mit der Tabakbranche verbundenen

Unternehmen (Trafiken, Industrie, Zulieferer etc.) künftig wohl ihren eigenen Firmennamen/ihr

Logo nicht mehr verwenden dürfen. Es muss klargestellt werden, dass die Nennung der Trafik,

Rauchring/Altstadtschild sowie Firmennamen etwa bei Kooperationen im sozialen, kulturellen oder

karitativen Bereich weiterhin möglich sind!

Wir Trafikanten müssen weiterhin unsere Nebenartikel z.B. mit dem Satz „Erhältlich in ihrer Trafik“

bewerben können.

 

Verbot Versandhandel

Das neue Tabakgesetz sieht vor, den Versandhandel an den Verbraucher auch von sogenannten

verwandten Erzeugnissen“ (z.B. E-Zigarette) zu untersagen. Dieses Vorhaben begrüßen wir

ausdrücklich: Vor allem der Jugendschutz kann durch die persönliche Bedienung in der Tabaktrafik

überwacht und sichergestellt werden.

 

Schockbilder

Die Verpflichtung der Trafikanten diese belastenden Bilder tagtäglich bis zu 12 Stunden am Tag

anzusehen ist eine unzumutbare Grausamkeit. Gerade bei Trafikanten mit psychischen Erkrankungen

kann die permanente Exposition dieser Bilder zu einer Verschlechterung ihrer gesundheitlichen

Konstitution und nachhaltigen Schäden führen. Mit einer Umsetzung von TTIP wären Regierungen

auch für Gesetzesänderungen klagbar, wenn sie das Einkommen von Konzernen nachweisbar

schädigen. Die Schockbilder könnten dem Staat also nicht nur durch entgangene

Tabaksteuereinnahmen sondern auch durch eventuelle rechtliche Forderungen von internationalen

Tabak-Konzernen doppelt teuer kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Trafik Bierbaumer

Ellen Bierbaumer

Universitätsstraße 23

9020 Klagenfurt