Bundesministerium für Gesundheit
BMG - II/1
Radetzkystrasse 2
1031 Wien

Gesetzesentwurf zur Novelle des Tabakgesetzes zur Implementierung der TPD II

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin ein betroffener Tabaktrafikant und möchte von meinem Recht Gebrauch machen, zum Ministerialentwurf der Novelle zum Tabakgesetz (Implementierung der TPD II) nachfolgende Stellungnahme abzugeben:

Verbot Versandhandel

Als verantwortungsvoller Unternehmer stehe ich voll und ganz hinter dem bestehenden Jugendschutz, dessen Abgabebeschränkungen in Tabaktrafiken überwacht und sichergestellt werden.

Aus Gründen des Jugendschutzes unterstütze ich das Verbot des Versandhandels.

Verbot Kautabak

Das Verbot für das Inverkehrbringen von Kautabak sehe ich aus verschieden Gründen sehr kritisch.

Zum einen hat der Kautabak sehr vielen meiner Kunden geholfen sich das rauchen abzugewöhnen und stattdessen eben diese Form der Nikotinaufnahme zu wählen. Das macht aus gesundheitlicher Sicht auch Sinn da der Konsum von eben diesem Kautabak meines Wissens wesentlich weniger Gesundheitsschädlich ist als Zigaretten.

Zum anderen muss ich es als Arbeitgeber von vier Teilzeitbeschäftigten Damen auch aus wirtschaftlicher Sicht sehen da Kautabak im Gegensatz zu zB. Zigaretten, Lotto, Vignetten usw. eines der wenigen Produkte in der Trafik ist das auch eine vernünftige Handelsspanne bietet. Da ich auch in Zukunft möglichst viele Arbeitsplätze erhalten möchte sind für mich solche Produkte sehr wichtig und nicht wegzudenken.

Die Konsumenten werden ihren Kautabak weiterhin erwerben können, allerdings erfolgt dies im Ausland. Österreich wird dadurch benachteiligt, mit wirtschaftlichen Auswirkungen auf uns Trafikanten und steuerlichen Ausfällen im Gesamten.


Ich möchte sie bitten diesen Punkt im Gesetzesentwurf unbedingt zu ändern bzw. zu streichen.

Danke

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Müller

Tabakfachgeschäft Uwe Müller
Hauptstrasse 22
6840 Götzis
Tel: +43 650/4403404
e-mail: tfg-mueller@aon.at