Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Heute wurde bedauerlicherweise bekannt, dass die Orthodoxe Bischofskonferenz in Österreich, vertreten durch den griechisch-orientalischen Metropoliten von Austria als ihrem Vorsitzenden, im Begutachtungsverfahren zum Gedenkstättengesetz (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00188/index.shtml) offensichtlich in keinster Weise befasst wurde und die Begutachtungsfrist mit 19.04.2016 endet. 

 

Gegenständlicher Entwurf sieht eine organisatorische Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts vor. In diesem Zusammenhang wird auch ein gesellschaftlicher Beirat eingerichtet (§ 15), dem Vertreter verschiedener gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften angehören, nicht jedoch ein Vertreter der Orthodoxen Kirche bzw. der Orthodoxen Bischofskonferenz in Österreich. 

 

Seitens der Orthodoxen Bischofskonferenz in Österreich wird diesbezüglich von einem bedauerlichen Versehen seitens des den Entwurf vorlegenden Ressorts ausgegangen, auch, was die nicht erfolgte Befassung der Orthodoxen Bischofskonferenz im Begutachtungsverfahren betrifft. Keinesfalls kann daher aus dem Umstand, dass bis zum heutigen Tag keine formale Stellungnahme des Orthodoxen Metropoliten von Austria abgegeben wurde, eine Zustimmung zu den Bestimmungen des Entwurfs abgeleitet werden. 

 

Vielmehr wird hiermit auf kurzem Weg der Protest darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Orthodoxe Kirche als gesetzlich anerkannte Kirche und zweitgrößte christliche Kirche in der Republik Österreich nicht vom Gesetzesentwurf und der darin vorgesehenen Beiratskonstruktion erfasst ist. Es wird selbstverständlich davon ausgegangen, dass eine in den kommenden Tagen ergehende offizielle Stellungnahme des Metropoliten von Austria unter Inanspruchnahme des Begutachtungsrechtes der in Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften entsprechende Berücksichtigung finden wird.

 

Mit der Bitte um Ihre werte Berücksichtigung und Rückmeldung sowie mit freundlichen Grüßen

 

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Dr. Dominik Orieschnig

Rechtsreferent der Orthodoxen Bischofskonferenz in Österreich

Metropolis von Austria

Fleischmarkt 13, 1010 Wien