An das Präsidium des Nationalrates!

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Stellungnahme zum Entwurf Schulrechtspaket 2016

(Ministerialentwurf 196/MEXXV.GP)

Zusammenlegung Textiles und Technisches Werken

 

Die Zusammenlegung der Werkfächer in den AHS (196/ME XXV. GP – Gesetzestext)  in ein einziges Fach ist äußerst problematisch zu bewerten und daher abzulehnen.

In vielen Gymnasien ist es seit langem gut geübte Praxis (Bsp. GRG V. Rainergasse) technisches und textiles Werken alternierend und nicht alternativ anzubieten, sodass alle Kinder durchaus mit den Grundkompetenzen beider Fächer vertraut werden. Dies ist auch im Sinne einer Gendergerechten Erziehung begrüßenswert.

Um technische und textile Grundkompetenzen einzuüben, bedarf es jedoch einer Trennung der Fächer. Hier sind gut ausgebildete PädagogInnen fähig die Kinder bestmöglich zu fördern. Ein einziges Fach bedeutet aber auch à la longue eine ungenügende Ausbildung künftiger PädagogInnen und damit eine Qualitätsminderung.

Ohne gut vermittelte und eingeübte Grundkompetenzen ist ein weitergehender, auch fächerübergreifender Projektunterricht in den Kreativ- Fächern Textiles und Technisches Werken nahezu unmöglich. Hier bedarf es handwerkliche Basisfertigkeiten um kreative Lösungen umzusetzen. Diesen Basisunterricht zugunsten eines mehr Theorielastigen „Ein –Fach Unterrichts“ einzuschränken bedeutet die Ausdrucksmöglichkeiten von Heranwachsenden drastisch einzuschränken und ihnen die Möglichkeit zu nehmen durch eigene Anschauung den Wert von handwerklich und maschinell gefertigten Werken kennenzulernen.

Erwähnenswert ist auch der neurologisch nachgewiesene Aspekt, dass eine Steigerung der feinmotorischen Fähigkeiten, wie sie bspw. ein guter Textilunterricht bietet, positiv auf die Vernetzung der Gehirnhälften einwirkt und damit auch die Leistungsfähigkeit in kognitiven Bereichen stark erhöht.

Statt einer Zusammenlegung wäre ein zusätzliches Fach, (ohne Verringerung der bereits jetzt unzureichenden Stundenanzahl von technischem und textilem Werken) auch unter Umweltethischen Gesichtspunkten, das vermehrt theoretische und kulturelle Kenntnisse vermittelt, anzudenken.

 

Wien, am 4. Mai 2016

Mag. Valerie Drack BA