Stellungnahme der Österreichischen LehrerInnenInitiative/Unabhängige GewerkschafterInnen (ÖLI/UG) zum Schulrechtspaket 1

 

Vorbemerkung

Im Schulrechtspaket 1 sind zentrale bildungspolitische Fragen, wie Bundeskompetenz für den gesamten Bildungsbereich und alle PädagogInnen/LehrerInnen, Modellregionen, gemeinsame Schule, Schulautonomie und transparente, sozialindizierte Ressourcenzuteilung nicht enthalten.

 

Zum Schulrechtspaket 1

Die ÖLI/UG begrüßt die dringend notwendigen Regelungen über Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse und die damit verbundenen besseren Möglichkeiten für die schulische Integration von MigrantInnen und Flüchtlingen, bei der Spracherwerb, ein schulischer Rahmen, der den Alltag strukturiert, insbesondere den von Krieg und Flucht traumatisierten Kindern und Jugendlichen, der mit nachhaltige Sozialkontakten verbunden ist und der soziale Integration und Sicherheit vermitteln kann. (SCHOG § 8e, mit Grundsatzbestimmungen für die neun Landesgesetzgebungen im Pflichtschulbereich, ebenso land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetz § 8c, ebenso Bundesgesetz … zur Ausbildung von LeibeserzieherInnenn und SportlehrerInnen § 3a)

 

Die ÖLI-UG begrüßt auch das Beenden der zahlreichen mit bürokratischem und Zeitaufwand für alle Beteiligten verbundenen Schulversuche zur Leistungsbeurteilung an Volksschulen durch eine die positiven Erfahrungen zusammenfassende gesetzliche Regelung, mit der die Entscheidung über die Form der Leistungsbeurteilung in Klassen bzw. Schulstufen bleibt weiterhin bei den Schulen bzw. Schulforen (SCHUG § 18a)

 

Die ÖLI/UG lehnt die vorgeschlagenen Veränderungen im Bereich der Elementarerziehung als unzureichend ab, weil

·         Elementarpädagogische Einrichtungen weiterhin nicht als Bildungseinrichtungen anerkannt und dem BMBF zugeordnet werden,

·         ElementarpädagogInnen weiterhin ohne tertiäre Hochschulbildung bleiben, d.h. wie bisher keine BA-, MA-Studien, keine elementarpädagogische Hochschul-Forschung und Lehre (SCHOG § 79, 80, 81)

Zukunftsinvestitionen in die Elementarbildung sind anscheinend auch in Zukunft nicht vorgesehen. Im Entwurf findet sich, entgegen besserem Wissen der Bildungsforschung und des BMBF, keine Aufwertung der Elementarbildung und der ElementarpädagogInnen bleibt es im Entwurf bei einer schulischen Ausbildung, beim Absolvieren einer BMHS, bei Matura- und Diplomabschluss der Sekundarstufe 2. Das bringt keine grundlegende Verbesserung der Qualität der Elementarbildung für Kinder und Eltern und keine Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Einkommen der ElementarpädagogInnen, sondern verlängert den Istzustand eines deregulierten Zuständigkeitswirrwarrs und einer von Bund, Länder und Gemeinden exekutierten Austeritäts-Sparpolitik. (SCHOG § 65, § 78, 79, 80 und 81)

 

Die ÖLI-UG ist nicht grundsätzlich gegen Veränderungen der Stundentafel und Flächenfächern. Wir fordern für Technisches Werken und Textiles Gestalten, die einen wesentlichen Beitrag zur Allgemeinbildung von Kindern und Jugendlichen leisten, eine Ausweitung der Stundentafel, um auch nach einer Zusammenlegung die Vermittlung der wesentlichen Fachinhalte und Kompetenzen beider Fächer sicherzustellen. Derzeit und auch 2012 fehlen LehrerInnen, die für den Unterricht in beiden Fächern ausgebildet sind. Fachstudienpläne, die der Zusammenlegung entsprechen, gibt es derzeit noch nicht, ebenso wenig eine fachpraktische, fachwissenschaftlich begleitete Lehrplanentwicklung für das neue Fach. Damit sind wesentliche Voraussetzungen für eine Zusammenlegung noch nicht gegeben. Die ÖLI-UG spricht sich daher für das Beibehalten der von hochqualifizierten und unterschiedlich ausgebildeten LehrerInnen unterrichteten Fächer aus, bis die Voraussetzungen und die notwendigen Ressourcen sichergestellt sind. Die ÖLI-UG unterstützt die Forderungen des BÖKW und spricht sich weiters für die Berücksichtigung der an NMS-Standorten und AHS-Unterstufen gemachten Erfahrungen mit schulautonom durchgeführten Zusammenlegungen aus. Wir sind auch für das Einbeziehen der Erfahrungen von Schulen, die sich für eine verpflichtende Teilnahme von Mädchen und Buben am Unterricht in beiden Fächern entschieden haben und das als eine Alternative zur meist geschlechtsspezifischen Abwahl eines der beiden Fächer sehen, die ohne Zusammenlegung auskommt. (zu SCHOG § 10, § 16)

 

Die ÖLI-UG begrüßt die Möglichkeit der Verschiebung der Neuen Oberstufe (NOST) an AHS und BMS und fordert die Einbeziehung der von den Belastungen NRP und NOST ebenso betroffenen BMHS-SchülerInnen und LehrerInnen. Die ÖLI-UG fordert die Bindung der  Verordnungskompetenz der DirektorInnen an das Einvernehmen mit LehrerInnenvertretung und SGA. Wir sind darüber hinaus für eine bundesweite, vom BMBF verantwortete Verschiebung, die dem BMBF ein Zeitfenster für das Entwickeln einer tatsächlich modularen Sekundarstufe 2, die ein Mehr an individuelle Schwerpunktsetzungen der SchülerInnen und ein Weniger an Prüfungs- und Verwaltungsaufwand anstrebt. (SCHOG § 132a, SCHUG § 82e)

 

Die ÖLI-UG lehnt die im Bildungsdokumentationsgesetz mit der in § 10a (1) teilweise Aufhebung der Verschlüsselung zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer zur Personenidentifikation ab und fordert generell die Verwendung anonymisierter Personenkennzeichen. (Bildungsdokumentationsgesetz § 10a)

 

Für die vorgesehene Änderung des Schulpflichtgesetzes, die den Übergang von der Elementar- zur Grundschulbildung betrifft, fehlt die Konkretisierung der von den Eltern eingeforderten Unterlagen aus der Zeit des Kindergartenbesuches („Dokumentation des Entwicklungs- und Sprachstandes“), die ein bundeseinheitlich geregelten Elementarbereich voraussetzen würde. Die Wiedereinführung jeder Form des vielfach stigmatisierenden „Schülerbeschreibungsbogen“ lehnen wir ab. (Schulpflichtgesetzt § 6 Abs. 1)

 

Wie die Bundesvertretung 3 der GÖD begrüßt die ÖLI-UG die erste kleine Änderung des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, mit der SchulamtsdirektorInnen mit rechtskundigen Verwaltungsbediensteten des Bundes zu besetzen sind, nicht mehr von den Landeshauptleuten – allerdings erst ab 2026, vorher nur im Fall einer Neubesetzung. (Bundes-Schulaufsichtsgesetz §                                 24 Abs. 10)

 

Zu Schulrechtsreformpaket 1 + 2

ÖVP-Landeshauptleuten und Bundespolitikern haben trotz der SPÖ-ÖVP-Einigung auf ein großes Schulrechtsreformpaket im November 2015 erreicht, dass die von ihnen seit Jahrzehnten blockierten Grundsatzfragen auf ein Schulrechtspaket 2 vertagt worden sind. Die ÖLI-UG hat dazu bereits 2013 in ihren Stellungnahmen zur Reform der PädagogInnenausbildung und zu der des LehrerInnendienstrechts ausführlich Stellung genommen. Die Verhandlungen zu beiden Teilen der Schulrechtsreform stehen in einem engen Zusammenhang, in der Öffentlichkeit werden ihre Inhalte  gemeinsam diskutiert und n ihrem Zusammenhang betrachtet, daher nehmen wir im Folgenden auch zu zentralen, von der Reformgruppe Bund/Länder angekündigte, im Schulrechtspaket 1 aber noch nicht formulierte Reformpunkte Stellung:

 

Die ÖLI-UG unterstützt das Reformvorhaben der Bundeszuständigkeit für Bildungs- bzw. Schulgesetze einschließlich ihrer Umsetzung und der Personalhoheit und damit die Umwandlung der von 9 Landeshauptleuten recht unterschiedlich regierten Landesschulräte/SSRW in dem BMBF nachgeordnete Verwaltungseinheiten, d.h. das Aufheben der bestehenden meist intransparenten Doppel- und Mehrfachverwaltung der Länder in einer vom Rechnungshof laufend überprüfbaren Bundesschulverwaltung.

Diese einheitliche, mit ausreichenden Ressourcen ausgestattete Bundeskompetenz ist auch die Basis für eine an Schulen bzw. Schulregionen nach bundesweit einheitlichen Rahmengesetzen gestaltete Schulautonomie,

·         die demokratische Mitwirkungsrechte für PädagogInnen, Personal bei der Bestellung/Wahl der Schulleitung festschreibt,

·         Schulleitungsteams und deren Rechenschaftspflicht auch gegenüber der Schulgemeinschaft verankert und

·         die ausreichende, bundesweit verbindliche Ressourcenzuteilung/Planungssicherheit unter Berücksichtigung sozialer Indizes und besonderer Aufgaben/Schwerpunkte sicherstellt.

 

Dem Schulrechtspaket 1 fehlt jeder Hinweis auf die angekündigten und in Vorarlberg, aber auch in Tirol und Wien bereits beschlossenen oder vorbereiteten Modellregionen einer gemeinsamen Schule unter Einschluss der AHS-Unterstufe und jenseits der medial verbreiteten 15%-Klausel. Die ÖLI-UG unterstützt gemeinsame Modellregionen für NMS/HS und AHS-Unterstufe

·         ohne das mit Prozentklauseln verbundene und prolongierte Nebeneinander von SchülerInnen in NMS/HS und AHS und

·         ohne das Kinder, Eltern und LehrerInnen massiv belastende Selektionsritual in den 3. Und 4. Klassen der Volksschulen.

 

Für das Schulrechtspaket 2 fordert die ÖLI-UG zur Sicherung sozialer und demokratischer Rechte der PädagogInnen notwendig zu erweiternde gesetzlich verankerte individuelle und kollektive Mitbestimmungsrechte an autonomen Schulen und in Modellregionen eine entsprechende Novellierung des PädagogInnendienstrechtes und des PVG, die für alle dzt. Bundes- und Landes-LehrerInnen und ihre Schulleitungen verbindliche Bestimmungen sicherstellen.

 

 

Für GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst + Ausgegliederetedie UG und ÖLI/UG

Reinhart Sellner

04.05.2016