Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Auf meinen Antrag hin hat die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien beschlossen, dass beim Versorgungssicherungsgesetz die Ärztekammer  darauf achten solle, dass die Ärzteschaft, vertreten durch die Ärztekammern, bei der Verlängerung des Versorgungssicherungsgesetzes eingebunden wird und Mitspracherecht im Bundes- und Landesversorgungsausschuß hat.

 

Begründung:

Im Rahmen von Katastrophenschutz und Krisenmanagement können nur die Ärzte feststellen, welche dringend notwendige Medikamente und medizinische Geräte u.a.für chronisch Erkrankte (z.B. Diabetes, koronare Herzkrankheit, HIV, Schilddrüsen-Erkrankungen, Transplantationsmedizin, Krebserkrankungen, u.s.w.) im Notfall vorrätig sein müssen, wie die Verteilung organisiert wird und wie die ärztliche Versorgung im niedergelassenen (Patienten-nahen) Bereich und ev.auch im Spitalsbereich zu koordinieren ist.

 

Mit freundlichen Grüßen, Dr.med.Eva Raunig 

                   Ärztin für Allgemeinmedizin (Hausärztin)

                           1090 Wien, Pulverturmgasse 20