Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Personenstandsgesetzes

(PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2014)

von Regenbogen – Verein zur Hilfestellung bei glückloser Schwangerschaft

 

 

Der Verein Regenbogen Österreich wurde im Jahr 1995 gegründet und unterstützt seither betroffene Eltern nach Fehlgeburt, Totgeburt oder Neugeborenentod.

Der Wunsch vieler Eltern nach der Beurkundung ihrer Fehlgeburten (d.h. ihrer still geborenen Babys unter 500g Körpergewicht) ist uns somit bestens bekannt, und wir freuen uns über die geplante Änderung des Personenstandsgesetzes.

 

Folgende Erfahrungswerte und Empfehlungen möchten wir einbringen:

 

1.    Wir befürworten die Möglichkeit, auf Wunsch der Eltern eine amtliche Urkunde/ Bestätigung über die Fehlgeburt auszustellen. Diese Urkunde wird für manche Eltern, gerade in der Frühschwangerschaft, der einzige Beweis und die einzige Erinnerung an die kurze Schwangerschaft, das Leben und den Tod dieses Babys sein. Das ist für viele der Betroffenen enorm wichtig und eine hilfreiche Unterstützung in der Trauerverarbeitung.

Für diese Urkunde sollte eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft ausreichend sein.

 

2.    Wir empfehlen die Umsetzung des Vorschlags des BMI, demgemäß die Fehlgeburt auf Wunsch der Eltern im Personenstandsregister eingetragen wird. Die Eintragung ist somit für die Nachwelt festgehalten, und Betroffene könnten auch noch Jahre später eine Urkunde ausgestellt bekommen, z.b. wenn die ursprünglich ausgestellte Urkunde abhanden kommt.

Da dieser Urkunde als einziges Dokument des verstorbenen Kindes so große Wichtigkeit zukommt, ist eine amtliche Bescheinigung ohne Registereintrag, wie sie das BMGF vorschlägt, zu wenig weitreichend. 

 

3.    Wir empfehlen die Eintragung und die Dokumentation der Fehlgeburt auf freiwilliger Basis, ohne Verpflichtung. Betroffene Eltern sollten selbst entscheiden, ob sie die Eintragung und die Urkunde möchten oder nicht.

 

4.    Wir empfehlen und wünschen uns sehr, dass auch eine rückwirkende Eintragung möglich ist.
Viele betroffene Frauen und Paare leiden darunter, keine amtliche Bestätigung über die Existenz ihres still geborenen Babys zu haben. Sie haben lange auf die Möglichkeit einer amtlichen Eintragung gewartet und sollen auch rückwirkend die Möglichkeit bekommen, diesen wichtigen Schritt in der Verarbeitung ihrer Trauer nachzuholen.

Für diese Urkunde sollte eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft ausreichend sein.

 

5.    Wir empfehlen und wünschen uns sehr, dass es für die Eintragung keine zeitlichen Grenzen gibt. Frauen und Paare sind nach einer Fehlgeburt traumatisiert und daher nicht in der Lage, schnell Entscheidungen zu treffen. Gerade wenn sie sehr lange brauchen, um ihre Erfahrung zu verarbeiten, ist es aber besonders wichtig, eine Urkunde und Eintragung der Fehlgeburt zu bekommen. Aus diesen Gründen sollte von zeitlichen Fristen abgesehen werden.

 

6.    Wir befürworten,  dass die Eintragung nicht gegen den Willen der Mutter erfolgen darf. Um das sicherzustellen, muss ihr Einverständnis allerdings auch kontrolliert werden. Es reicht nicht, nur bei Verdacht nachzuprüfen, ob die Zustimmung der Mutter tatsächlich vorliegt!

Wenn es, wie im Punkt 5 empfohlen, keine zeitlichen Grenzen für die Eintragung gibt, kann die Mutter diese auf jeden Fall selbst beantragen – wenn nicht gleich, dann zu einem späteren Zeitpunkt.

Soll die Möglichkeit geschaffen werden,dass der Vater der Mutter einen Weg abnimmt und die Eintragung beantragt, so ist die Vorlage der Arztbestätigung nicht ausreichend, sondern es bedarf auch der schriftlichen Einwilligung der Mutter.

 

Wien, 25.10.2016

Claudia Weinert, Obfrau
Petra Hainz
Helmut Pipl
Katarina Depes
Anne-Caroline Cosendai
Theresa  Liebsch
Martina Sindelek &Norbert Sindelek

Sowie weitere 61 Mitglieder der Selbsthilfegruppe Regenbogen