Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir unterstützen die Initiative, im Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013 „Tot- oder Fehlgeburten“ aufzunehmen.
Es ist zu begrüßen und kann für betroffene Eltern von großer Bedeutung sein:
„(3) Daten nach Abs. 1 können auf Antrag auch zu Fehlgeburten (§ 8 Abs. 1 Z 3 HebG) eingetragen
werden, wenn eine ärztliche Bestätigung, die den Tag und – soweit feststellbar – das Geschlecht einer
Fehlgeburt beinhaltet, vorgelegt wird. Die Eintragung darf nicht gegen den Willen der Mutter erfolgen.“
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Rüb und Birgit Münzer, Hauptberuflich Lehrende am Studiengang Hebammen
Mag.a Dorothea Rüb
Studiengangsleitung Studiengang Hebammen
Fachhochschule Kärnten c/o Ausbildungszentrum
St. Veiterstraße 47
9020 Klagenfurt, Austria
Tel.: 0043(0)5/90500-3550
Email: d.rueb@fh-kaernten.at
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