Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir unterstützen die Initiative, im Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013 „Tot- oder Fehlgeburten“ aufzunehmen.

 

Es ist zu begrüßen und kann für betroffene Eltern von großer Bedeutung sein:

„(3) Daten nach Abs. 1 können auf Antrag auch zu Fehlgeburten (§ 8 Abs. 1 Z 3 HebG) eingetragen

werden, wenn eine ärztliche Bestätigung, die den Tag und – soweit feststellbar – das Geschlecht einer

Fehlgeburt beinhaltet, vorgelegt wird. Die Eintragung darf nicht gegen den Willen der Mutter erfolgen.“

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dorothea Rüb und Birgit Münzer, Hauptberuflich Lehrende am Studiengang Hebammen

 

Mag.a Dorothea Rüb

Studiengangsleitung Studiengang Hebammen

 

Fachhochschule Kärnten c/o Ausbildungszentrum 

St. Veiterstraße 47

9020 Klagenfurt, Austria 

Tel.:  0043(0)5/90500-3550

Email: d.rueb@fh-kaernten.at