Sehr geehrtes Team des Bundesministeriums für Inneres!

Geschätzte Damen und Herren!

 

Stellungnahme zur Änderung des WaffG 1996 & des Sprengmittelgesetzes 2010

 

Ich erlaube mir ihnen folgende Bedenken kund zu tun:

Die Änderungen im Sprengmittelgesetz 2010 §48 Abs. 8 stellen für eine vermutlich nicht geringe Anzahl von Personen einen rückwirkenden Eingriff dar.

Ich würde es sehr begrüßen wenn die Änderung in Abs. 8 derart gestaltet wird dass es zu keinen Abgabezwang von legal erworbenen Eigentum kommen kann oder zumindest die Frist (aus Abs. 8) deutlich verlängert werden würde. 

 

Bezüglich des WaffG §21 Abs.2 möchte ich in den Raum stellen dass die "besondere Gefährdung" (§21 Abs.1) für die genannten Personengruppen bereits durch ihr Berufsbild erwiesen sein dürfte, und somit Polizeibeamte, Justizwachebeamte und Soldaten nach Abs.1 theoretisch ohneihin einen Rechtsanspruch hätten, sofern auch die anderen Voraussetzungen aus dem WaffG erfüllt sind.

Eine Weisung an die Behörden, dies im Falle besagter Personengruppen so zu handhaben, wäre hier vermutlich ein unbürokratischerer Vorgang gewesen.

Des Weiteren gebe ich zu bedenken dass eine Kaliberbeschränkung möglicherweise sogar sinnvollen sicherheitstechnischen Überlegungen (z.B: Wahl des Waffensystems, Wahl der Geschoßlaborierung, ...) im Wege stehen könnte und nicht zwingend zu mehr Sicherheit führt.

 

Hochachtungsvoll –


Martin Rehorska

 

PS

Ich stimme einer Veröffentlichung dieser Stellungnahme zu