Wir ersuchen Sie dringend, den aktuellen
Tierschutzgesetzesentwurf abzuändern und verhindern Sie, daß sich
Katzen auch weiter unkontrolliert vermehren können und so als
unerwünschte Streunerkatzen ertränkt, erschlagen oder auf andere
grausame Weise getötet zu werden oder an Verletzungen, Krankheiten und
Seuchen zugrunde zu gehen. Konkretisieren Sie den Begriff "Zucht" im
Tierschutzgesetz so, daß nur gewerbliche Rassekatzenzüchter eine
Zucht anmelden können. Im derzeitigen Entwurf zum Tierschutzgesetz steht
leider das genaue Gegenteil. Die Folge wäre, daß jeder Bauer, der
sich weigert, seine Katzen kastrieren zu lassen, als „Züchter“
durchgehen würde!
Auch das Anbinden der Hunde, das Enthornen und Kastrieren ohne
Betäubung, die dauernde Anbindehaltung der Kühe und das
betäubungslose „rituelle“ Schächten müßten im
21. Jhdt. endlich der Vergangenheit angehören. Ebenso muß das
Verkaufsverbot von Hunde- und Katzenbabys in „Zoohandlungen“
bestehen bleiben. Und letztlich müssen die tierquälerischen
Qualzuchten für Eitelkeit oder Profitmaximierung endlich ausnahmslos
verboten werden!
Die Erkenntnis, daß
Tiere fühlende Wesen sind und keine beliebigen Gegenstände, muß
in Gesetzen, die eigentlich dem Schutz der Tiere dienen sollten und nicht der
Gewinnmaximierung von Personen oder Interessengruppen, Beachtung finden - es
darf keine Rückschritte in schon überwunden geglaubte Zeiten
geben!"
Karin Mathoi