Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich ersuche Sie dringend, den aktuellen Tierschutzgesetzesentwurf abzuändern und verhindern Sie, daß sich Katzen auch weiter unkontrolliert vermehren können und so als unerwünschte Streunerkatzen ertränkt, erschlagen oder auf andere grausame Weise getötet werden oder an Verletzungen, Krankheiten und Seuchen zugrunde gehen. Konkretisieren Sie den Begriff "Zucht" im Tierschutzgesetz so, daß nur gewerbliche Rassekatzenzüchter eine Zucht anmelden können. Im derzeitigen Entwurf zum Tierschutzgesetz steht leider das genaue Gegenteil. Die Folge wäre, daß jeder Bauer, der sich weigert, seine Katzen kastrieren zu lassen, als „Züchter“ durchgehen würde!

 

Auch das Anbinden der Hunde, das Enthornen und Kastrieren ohne Betäubung, die dauernde Anbindehaltung der Kühe und das betäubungslose „rituelle“ Schächten müßten im 21. Jhdt. endlich der Vergangenheit angehören. Ebenso muß das Verkaufsverbot von Hunde- und Katzenbabys in „Zoohandlungen“ bestehen bleiben. Und letztlich müssen die tierquälerischen Qualzuchten für Eitelkeit oder Profitmaximierung endlich ausnahmslos verboten werden!

 

Die Erkenntnis, daß Tiere fühlende Wesen sind und keine beliebigen Gegenstände, muß in Gesetzen, die eigentlich dem Schutz der Tiere dienen sollten und nicht der Gewinnmaximierung von Personen oder Interessengruppen, Beachtung finden - es darf keine Rückschritte in schon überwunden geglaubte Zeiten geben!

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Pintaric

Leopoldauer Platz 50/1/2

1210 Wien