Sehr geehrte FBMin Oberhauser,

sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

 

die geplanten Novelle des Tierschutzgesetztes gibt sehr zu denken und bedeutet hinsichtlich der Kastrationspflicht für Katzen und Kater einen massiven Rückschritt und definitiv einen Schritt in die falsche Richtung.

 

Frau/Mann mag vielleicht glauben machen, dass die Umformulierung des § 4 Z 14 tierschutzfreundlicher sei, weil Zucht, welche ja einen meldepflichtigen Tatbestand darstellt, nunmehr auch auf das Halten von Katzen im Freigang angewandt werden kann und somit gemeldet werden muss, doch genau da ist der Haken. Denn genau formuliert bedeutet das umgekehrt auch, das man Zucht anmelden kann, wenn die zur Deckung verwendeten männlichen Tiere (Kater) nicht zugeordnet können, ja nicht einmal bekannt sind (bei Freigängern der Fall).

 

Diese neue Formulierung und damit Lockerung ist aufs Schärfste zurück zu weisen. Jährlich krepieren tausende Katzen und Kater elendiglich, durch übertragene Krankheiten, Infektionen durch Unterversorgung, Inzuchtfolgen und und und. Wer einmal dieses Leid gesehen hat, der kann und darf nicht mehr wegschauen. Abgesehen davon, dass die Katze beim Geschlechtsverkehr massive Schmerzen durch den Wiederhaken am Penis des Kater erleiden muss.

 

Für TierfreundInnen, und solche die es hoffentlich bald werden wollen, gibt es daher nur ein einziges Fazit: PRO Kastrationspflicht und gegen die Umformulierung mit oben genannter Novelle.

 

Brigitta Müller