Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Verein SOS Katze erlaubt sich, folgende Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert, zu übermitteln:
Es war ein Meilenstein für den Tierschutz in Österreich: Ab 1. April 2016 wurde nach langen Kämpfen und vielen Diskussionen die gesetzliche Kastrationspflicht endlich auch auf Katzen in bäuerlicher Haltung ausgeweitet. Bisher musste jedes Tier kastriert werden, wenn es sich auch draußen aufhält. Ausgenommen waren reine Wohnungskatzen, Zuchtkatzen und Katzen "in bäuerlicher Haltung". Dieser Begriff wurde letztes Jahr gestrichen: Nur mehr Wohnungs- und Zuchtkatzen waren von der Kastrationspflicht ausgenommen.
"Zahlreiche Katzenjunge landen in einem Tierheim oder werden getötet", begründete damals Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser den Schritt. "Mit der Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen wollen wir solche Fälle künftig verhindern.“ Nun fragen sich Tierschützer: Was hat sich daran geändert?
Denn wie erwartet liefen die Bauern gegen die neue Regelung Sturm. Zahlreiche meldeten sich als Züchter - und sie werden nun damit belohnt, dass das Ministerium einknickt und die Bestimmung wieder zurücknimmt. Es ist ein Sieg der Lobbyisten!
Doch es ist eine Niederlage für die Vernunft, die Menschlichkeit – und die Kontrolle über zahlreiche Krankheiten.Nur durch Kastrationen von Bauernkatzen kann die Vermehrung von Streunerkatzen begrenzt werden. Eine unkastrierte Katze und ihre Nachkommen können rein rechnerisch in nur sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Auf all diese Katzenkinder wartet ein entbehrungsreiches und leidvolles Leben. Ein Rückschritt in die Steinzeit.
Die geplanten Änderungen im Detail:
Verstand man bisher unter Zucht die „gezielte Anpaarung“ von Tieren, soll der Begriff "gezielt" wegfallen, nicht einmal das Vatertier muss bekannt sein - es reicht eine Zuchtmeldung. Durch diese Änderung würden Landwirte automatisch zu Züchtern: Jegliche Vermehrung - sogar Inzucht mit all ihren grausamen Folgen - würde als Zucht durchgehen.
Damit nicht genug, soll das Anbinden von Hunden wieder erlaubt sein. Und auch der Verkauf von Hunde- und Katzenwelpen in Zoohandlungen soll erlaubt bleiben.
Dieser Entwurf ist das Gegenteil von Tierschutzgesetz, Tiere werden den Menschen schutzlos ausgeliefert. Denn wer zulässt, dass Tiere geboren werden, muss sich auch um ihr Wohl kümmern. Lässt man zu, dass Bauernkatzen sich künftig wieder unkontrolliert vermehren, nimmt man in Kauf, dass viele Katzenbabys qualvoll verenden werden und Krankheiten sich ungehindert ausbreiten können: Katzenseuche, Leukose, Toxoplasmose, Würmer und sonstige Parasiten, Katzenschnupfen und sonstige Krankheiten werden zunehmen und auch Hauskatzen mit Freigang befallen. Es sollte im Interesse aller Österreicher sein, dass das nicht passiert.
Hochachtungsvoll!
Verein SOS Katze
p.A. Andrea Simon
Josefweg 17a
8043 Graz
Mail: soskatze@hotmail.com
Homepage: www.soskatze.at