Geschätzte Damen und Herren!
Auch ich beehre mich, noch eine Stellungnahme zur Novelle des Tierschutzgesetzes abzugeben:
§ 8a
Die bestehenden und auch die vorgesehenen Regelungen sind äußerst missbrauchsanfällig.
So werden zugelaufene, gefundene, am Heuboden oder in der Gartenhütte von angeblich oder tatsächlich fremden Katzen geworfene Katzen zuhauf auf Internetportalen feilgeboten. Diese Tiere dürfen nicht eigenmächtig verteilt sondern müssen zur fachgerechten Versorgung und kompetenten Vermittlung Tierheimen und Tierschutzorganisationen überantwortet werden. Ebenso muss ein noch vorhandenes Muttertier geborgen und für dessen Kastration samt Registrierung gesorgt werden.
Katzen werden sehr oft unter dem beliebten Vorwand einer plötzlich aufgetretenen Allergie des Halters oder seiner Angehörigen oder wegen angeblicher Unsauberkeit des Tieres angeboten. Die meist von Bauernhöfen stammenden Katzen in städtischer Wohnungshaltung werden dann schon mit 12 Wochen zum Wanderpokal, spätestens aber dann, wenn die ersten lauten Rolligkeitsanzeichen wahrgenommen werden.
In diesem Zusammenhang weise ich auf die unbedingt notwendige Kastrationspflicht für Wohnungskatzen hin!
Es kann nicht zB der Betreiber einer Internetplattform wirksam dazu angehalten werden, zu prüfen, ob der konkret Anbietende eines Tieres ein Halter ist, bei dem das Tier nicht bleiben kann oder ob die gefundenen Tiere tatsächlich nicht die Tiere des Anbietenden sind. Dasselbe gilt für das tatsächliche oder nur vorgegebene Vorliegen einer Allergie als Abgabegrund.
Die oben angeführten Beispiele beruhen auf meiner Beobachtung der Internetplattform willhaben.at in der Zeit ab Anfang September 2016 bis in die Gegenwart (inkl. Erfolgter Anzeigen).
Daher darf das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) nur registrierten und kontrolliert befähigten Züchtern und Tierschutzeinrichtungen erlaubt sein, und zwar unter folgenden Voraussetzungen:
• Freischalten des Inserates nur nach Vorlage der Zucht-Bewilligung
• Angabe des Namens/Vereins und der Adresse sowie von Bewilligungsdaten im Inserat
• Angabe der am Tier vorgenommenen medizinischen Leistungen wie zB Entwurmung, Impfung, Kastration
Anbieten von Tieren, vor allem Welpen, auf Facebook , bevorzugt auf geschlossenen Gruppen:
Dem Gesetzgeber ist es offensichtlich entgangen, dass dieses Medium in immer größer werdenden Umfang genützt wird – auch von österreichischen Vermehrern.
Diesem Trend ist entgegenzutreten und eine Regelung mit Facebook zur Unterbindung zu erwirken.
Zucht-Anmelde-Gebühr
Die Gebühr pro angemeldete Zucht von rund € 50,-- muss massiv erhöht werden, damit der Kontrollaufwand finanziert werden kann. Ein Beitrag von € 1.000,-- ist zumutbar.
Züchter-Register
Die infolge der Katzenkastrationsverweigerung vorwiegend durch Landwirte und sonstige Landbewohner ansteigende Zahl der Züchter muss der angesprochenen Zielgruppe (Abnehmer) zugänglich gemacht werden. Zuchten werden bei den Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet und müssen von diesen auf deren Homepage veröffentlicht werden.
Zur Debatte um die Katzenkastration - Katzen versus Mäuse
Die LWK Österreich polarisiert in ihrer Stellungnahme am Beispiel der Farbmäuse! im Sinne der Intentionen des Bauernbundes bzw. des NR, ÖVP-Nutztier-Sprechers, LWK-Präs. und Urbangut-Bauern, Herrn Eßl.
Während in Bauernforen seit Jahren wiederkehrend von „Katzenplagen“ und deren Beseitigung die Rede ist, redet die LWK Ö von Mäuseplagen und deren Beseitigung durch das Heimtier Katze.
Bauern beschwerten sich seit Jahren zB auf www.landwirt.com über Katzenplagen und deren Kot im Heu und Getreide, über Schäden an Siloballen usw.
Es ist also nicht die drohende Mäuseplage, welche durch die beabsichtigte unkontrollierte Inzuchtsvermehrung gerechtfertigt werden kann.
Für weitere Auskünfte stehe ich zur Verfügung.
Mein Einverständnis zur Veröffentlichung erteile ich im Voraus.
Elisabeth Emami-Grillberger
Stefan-Fechter-Weg- 3/65
A 4020 Linz
0732-776670
0680 327 3465