Sehr geehrte Damen und Herren,

 

von Seiten des ÖBB-Konzerns ergeht zum übermittelten Entwurf einer „kleinen Ökostromnovelle“ folgende Stellungnahme:

 

Wir begrüßen die administrativen Erleichterungen, die mit der Novelle einhergehen. Ebenso begrüßen wir die Bestrebungen, die Kosten der Förderung zu senken, beispielsweise durch Maßnahmen zur Verringerung der Ausgleichsenergiekosten. Kritisch gesehen werden die Nachfolgetarife für Biogas, die die Endverbraucher mit zusätzlichen Millionenbeträgen pro Jahr belasten.

 

Biogas-Technologieabfindungsgesetz:

Biogasanlagen, die nicht mehr rentabel zu betreiben sind, werden im aktuellen Gesetzesentwurf mit einer einmaligen Abfindung entschädigt, da sie aus der Tarifförderung genommen werden. Durch diese Regelung werden Endverbraucher mit EUR 120 Mio. in den kommenden Jahren mehr belastet. Diese Mehrbelastung wird in Form einer Pauschale den Endverbrauchern in Rechnung gestellt.

 

Wir empfehlen, den – nachhaltigen - Schienenverkehr von dieser Pauschale zu befreien, da durch zusätzliche finanzielle Belastung der Schienenverkehr mittelfristig an Attraktivität verliert. Dies widerspricht dezidiert dem politischen Willen in Österreich, den Schienenverkehr zu stärken und Verkehrsverlagerungen von der Straße auf die Schiene zu bewirken.

 

KWK-Punktegesetz (KPG):

Die Nutzung von Kraftwerken auch zur Wärmebereitstellung ist eine sinnvolle Maßnahme. Die Nachfolgeregelung für die Förderung von Anlagen ist jedoch mit Augenmaß zu betreiben, da die zusätzlichen Mittel die Endverbraucher tragen müssen. So werden die ÖBB als Großverbraucher mit diesen zusätzlichen finanziellen Belastungen beschwert. Sofern es erforderlich erscheint, entsprechende Mechanismen zu implementieren, sind die Großverbraucher jedenfalls zu entlasten (z.B. durch Deckelung der Pauschale).

 

Um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme wird ersucht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Krejci

 

 

Mag. Michael Krejci

Konzernrecht und Vorstandssekretariat

 

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