Stellungnahme zum Bildungsreformgesetz 2017 – Dienstrecht

                                                                   Bregenz, 4.4.2017

Allgemeines

Österreichs Schulwesen ist massiv unterfinanziert. Innerhalb von knapp zwei Jahrzehnten wurde der Anteil des Brutto-Inlandsprodukts, der dem Schulwesen zur Verfügung steht, drastisch, nämlich von 4,3 % auf 3,2 %, gekürzt. Im selben Zeitraum wurde in den Niederlanden, dem oft zitierten Vorzeigeland für Schulautonomie, der BIP-Anteil von 3,1 % auf 3,8 % erhöht.

Damit Österreichs Schulwesen über Ressourcen verfügt, die dem OECD-Mittelwert (3,8 %) entsprechen, müssten ihm jährlich zwei Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Dieses Volumen würde den Bewegungsspielraum schaffen, den Schulen brauchen, um Autonomie leben zu können.

Die ÖAAB-Lehrerinnen und –Lehrer in Vorarlberger (hinkünftig: ÖAAB-Lehrer) bekennen sich zu sinnvoller Schulautonomie, lehnt aber autonome Mangelverwaltung ab. Bei der vorliegenden „Dienstrechts-Novelle 2017 – Bildungsreform“ handelt es sich, anders als von der Politik der Öffentlichkeit vermittelt, um kein „Autonomiepaket“, sondern um ein Strukturpaket, dessen Maßnahmen unter dem Diktat der Kostenneutralität stehen.

Die ÖAAB-Lehrer können kaum Punkte erkennen, die den von Schule direkt Betroffenen (Eltern, Schüler und Lehrer) zugutekommen. Zur Lösung der Probleme, mit denen Schule tagtäglich konfrontiert ist, tragen die vorgesehenen Gesetzesänderungen kaum bei.

Stärkung der Personalvertretung

Die ÖAAB-Lehrer fordern, dass bei einer Ausweitung der Rechte der Schul(Cluster)-Leitung die Rechte der Personalvertretung in gleicher Weise ausgeweitet werden.

Auswahlverfahren für Lehrer

Die ÖAAB-Lehrer sehen durch den Wegfall der bisherigen Bestimmungen (v.a. durch die Streichung der §§ 203j und 203l BDG) die Möglichkeit willkürlicher Auswahl von Bewerbern. Der Entfall der bisherigen Kriterien einer besseren Beurteilung und begünstigender gesetzlicher Bestimmungen macht die Auswahl intransparent. Diskriminierende Auswahlverfahren sind inakzeptabel.

Leitungsfunktionen

Die ÖAAB-Lehrer fordern die Aufnahme der Bereichsleitung in die taxative Aufzählung der leitenden Funktionen in § 207 Abs. 2 BDG und § 43a Abs. 1 VBG mit entsprechender Dotierung.

Eine „Führungsausbildung“ ist zweifellos sinnvoll, doch warnen die ÖAAB-Lehrer davor, eine solche als unbedingte Voraussetzung für eine Bewerbung zu definieren (§ 207e Abs. 2 Z 2 in der ab 1.Jänner 2023 geltenden Fassung). Die Absolvierung des ersten Teils (20 ECTS) des Hochschullehrgangs „Schulen professionell führen“ soll als gewünschte Zusatzqualifikation statt als unbedingte Voraussetzung genannt werden, sonst besteht die Gefahr, dass in Zukunft noch viel häufiger als jetzt gar keine Bewerber für eine Schul(cluster)leitung zu finden sind.

Die ÖAAB-Lehrer lehnen die Streichung der bisherigen §§ 207e und 207f BDG ab. Dort ist derzeit die Befassung des Schulgemeinschaftsausschusses und des Dienststellenausschusses im Rahmen des Auswahlverfahrens für Schulleiter normiert. Die ÖAAB-Lehrer fordern weiters, dass bei Entscheidungen hinsichtlich Schulclusterleitungen auch alle durch diesen Cluster betroffenen Fachausschüsse einbezogen werden. Ihnen ist ebenfalls die Möglichkeit einer begründeten Stellungnahme ex lege einzuräumen.

Die ÖAAB-Lehrer lehnen die grundsätzliche Befristung der Leitungsfunktion ab
(§ 207h BDG). Wenn die Dienstbehörde während der „Probezeit“ per Bescheid keine Nicht-Eignung ausspricht, hat die Ernennung automatisch unbefristet zu werden.

Die ÖAAB-Lehrer erkennen die Notwendigkeit einer Ausbildung für die erfolgreiche Ausübung einer Führungsfunktion. 60 ECTS-Credits (§ 207h Abs. 2 in der ab 1. Jänner 2023 geltenden Fassung) – das entspricht zwei Semestern Vollstudium – als Zusatzausbildung für die Leitung einer Schule erscheint jedoch als eine deutlich zu hohe Vorgabe. Die meisten derzeitigen Direktoren, die eine solche Ausbildung in geringerem Umfang absolviert haben, üben ihre Funktion erfolgreich aus. Direktoren in den ersten Funktionsjahren über Gebühr für eine Ausbildung von der Schule und den Aufgaben vor Ort abzuziehen, könnte ihr erfolgreiches Wirken eher behindern als fördern.

Schulcluster

Das Abstellen auf fiktive Klassen (Gruppen von 25 Schülern) erscheint den ÖAAB-Lehrern wenig sinnvoll. Es sind, wie auch an nicht geclusterten Schulen, die tatsächlichen Klassen- und Gruppenzahlen heranzuziehen (§ 207n Abs. 3 Z 2 BDG, § 207n Abs. 7 BDG, § 57 Abs. 9 GehG). Wenn dieser Forderung nicht entsprochen wird, müsste eine kleinere Zahl als 25 zur Berechnung herangezogen werden.

In den Erläuterungen (S. 6) heißt es: „Beide Funktionen [Anm.: Cluster-Administration, Bereichsleitung] sind nach einer zuvor durch die Schulcluster-Leitung zu veranlassenden intern durchzuführenden Interessent/innensuche zu besetzen. Jede diesbezüglich zu veranlassende Interessent/innensuche soll insbesondere die für die zu besetzende Funktion vorgesehenen Aufgaben sowie die Bewerbungsfrist enthalten.“ Ein solches Verfahren ist im Gesetzestext nicht vorgesehen.

Die ÖAAB-Lehrer weisen darauf hin, dass sich die Bemessung der Dienstzulage für die Schul(cluster)leitung im neuen Lehrerdienstrecht einer Beurteilung entzieht, da die in § 46 Abs. 2 VBG vorgesehene Verordnung der Unterrichtsministerin bis heute nicht erschienen ist, obwohl das neue Lehrerdienstrecht nun schon über drei Jahre in Kraft ist.

Die ÖAAB-Lehrer fordern, dass Schulcluster-Administratoren eine Dienstzulage in derselben Höhe wie an nicht verclusterten Schulen zusteht, und lehnt daher die 20 %-ige Kürzung ab (§ 46a Abs. 11a VBG).

Kustodiate

Die ÖAAB-Lehrer begrüßen, dass nun alle Kustodiate der Lehrverpflichtungsgruppe II zugeordnet werden. Mit der Aufhebung der Anlagen 2 bis 5 zum Gehaltsgesetz besteht jedoch die Vermutung, dass es zu Einsparungen kommt, indem weniger Kustodiate als bisher den Schulen zur Verfügung gestellt werden, obwohl die Aufgaben nicht geringer geworden sind. Die ÖAAB-Lehrer fordern daher die gesetzliche Absicherung der bisher für Kustodiate zur Verfügung gestellten Ressourcen.

 

Die ÖAAB-Lehrer erklären sich mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme auf der Homepage des Österreichischen Parlaments ausdrücklich einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Vorstand der ÖAAB-Lehrerinnen und –Lehrer in Vorarlberg

w_tuertscher

Mag. Wolfgang Türtscher, Obmann