303/UEA XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

betreffend Berücksichtigung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bei den TTIP- Verhandlungen

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 18: Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des kulturellen Erbes für die Gesellschaft (200 d. B.)

BEGRÜNDUNG

Es scheint allerorts Einigkeit darüber zu herrschen, dass der Erhalt des kulturellen Erbes von besonderer Wichtigkeit für unsere Gesellschaft ist. Dies kommt in dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Ausdruck und wurde auch bereits im Jahr 2005 im Unesco-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen klargelegt. Nun drohen die Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes aber Makulatur zu werden. Die Unesco hat ihre diesbezüglichen Sorgen bereits artikuliert. Mit dem Beitritt zum Unesco- Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sind die EU und ihre Mitgliedstaaten die Verpflichtung eingegangen, diese Zielvorgaben auch in internationalen Verhandlungen zu verfolgen. Die USA hingegen haben das Unesco-Übereinkommen nicht ratifiziert. Im Zuge der Verhandlungen zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP könnte daher, dies betonen die Expertinnen und Experten der Österreichischen Unesco-Kommission, diese Verpflichtung zu wenig Berücksichtigung finden und die kulturelle Vielfalt gefährdet werden.

TTIP soll, wie der Name schon sagt, weit über klassische Freihandelsabkommen hinaus neben der Liberalisierung des Marktzugangs auch einen Modus zur Abstimmung in bestehenden wie zukünftigen Regulierungsfragen umfassen. Das könnte auch zu einem teilweisen Verzicht der EU und ihrer Mitglieder auf kulturpolitische Gestaltungsmöglichkeiten führen.

Der von der Kommission neben dem audiovisuellen Sektor angestrebte Schutz von „starken kulturellen Komponenten“ wie Bibliotheken, Archiven und Museen ist unzureichend. Auch „Negativlisten“, mit denen einzelne, explizit aufgezählte Teilbereiche aus der Liberalisierung ausgenommen werden könnten, sind unbefriedigend. Nicht nur, weil für jede Ausnahme ein Definitionsdruck entstünde, sondern vor allem deshalb, weil zukünftige Entwicklungen am Kunst- und Kultursektor nicht vorhergesehen werden können.

Für den Schutz der kulturellen Vielfalt ist zudem nicht nur das Kunstschaffen, sondern auch dessen Verbreitung und Zugänglichkeit unabdingbar - beispielsweise durch den freien Eintritt in geförderte kulturelle Einrichtungen. Die Unesco- Konvention von 2005 fordert daher, die gesamte kulturelle Wertschöpfungskette - vom kreativen Prozess über die Produktion und Verbreitung bis zum Konsum - zu berücksichtigen.

Kulturelle Güter und Dienstleistungen sind vor allem Träger gesellschaftlicher Werte. Auf ihrer Klausurtagung 2014 formulierten die Expertinnen und Experten der Unesco unter anderem die Forderung, „den Ausschluss des gesamten Kultursektors aus allen Bereichen der TTIP-Verhandlungen und die Verankerung dieser Ausnahme in der Definition des Anwendungsbereichs des Abkommens“.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der TTIP-Verhandlungen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten, dass das von Österreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten ratifizierte Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in den TTIP-Vertragstext aufgenommen wird.