358/UEA XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Angela Lueger, Dipl.-Ing. Georg Strasser, Katharina Kucharowits, Asdin El Habbassi, BA

betreffend Verbesserung der Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Familienausschusses über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „25 Jahre UN Kinderrechtskonvention“ (111-123/520 d.B.)

BEGRÜNDUNG

Die Situation junger Menschen, die ohne Eltern nach Österreich kommen, ist grundsätzlich problematisch. Lt. Volksanwaltschaft ist die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) in Österreich zuletzt stark angestiegen. Derzeit befinden sich rund 750 Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmezentren des Bundes (Traiskirchen/Thalham). Im Vorjahr haben 2.260 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (davon 129 unter 14 Jahren) in Österreich Asyl beantragt. Die Zahlen zeigen, wie dringend es notwendig ist, zu überprüfen, ob ausreichende Betreuungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung stehen.

In diesem Zusammenhang ist auch auf das am 20. Jänner 2011 vom Nationalrat beschlossene Bundesverfassungsgesetz über die Rechte des Kindes hinzuweisen, welches mit 16. Februar 2011 in Kraft trat. Gemäß Artikel 2 Abs. 2 BVG Kinderrechte hat jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld herausgelöst ist, Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates. Hierbei geht es insbesondere um Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe und deren Verpflichtungen. Auch wurde die Situation junger Flüchtlinge im Rahmen der außerordentlichen Landeshauptleutekonferenz vom 25.2.2015 diskutiert. Es wurde vereinbart, besonderes Augenmerk auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu legen. In Zukunft sollen demnach auch in den einzelnen Bundesländern Vorkehrungen für eine adäquate Unterbringung getroffen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres und die Bundesministerin für Familien und Jugend, wird aufgefordert, zu überprüfen, ob Österreich seinen Völker- und europarechtlichen Verpflichtungen wie etwa der EU-Richtlinie zur Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz benötigen, sowie dem BVG Kinderrechte und der UN-Kinderrechtskonvention nachkommt und sich im Rahmen der laufenden Gespräche mit den Bundesländern zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dafür einzusetzen, dass adäquate Unterbringungsplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt und alle weiteren notwendigen Maßnahmen gesetzt werden, um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in ihrer schwierigen Lage zu unterstützen.“