634/UEA XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Wolfgang Katzian Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Elektrizitäts-Infrastruktur rascher ausbauen - Upgrades bestehender Trassen von der generellen UVP-Pflicht ausnehmen"

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (651 d.B.)

Der Ausbau der Stromversorgung ist ein Schlüsselfaktor für die Energiewende, belebt die Konjunktur und schafft Arbeitsplätze: Durch eine unbürokratische Verfahrensbeschleunigung wird das Aufrüsten von 220 kV auf 380 kV Stromleitungen erleichtert. Das macht den Netzausbau im Vergleich zu einem Neubau um bis zu 60 Prozent günstiger und beschleunigt die Umsetzung der von den Netzbetreibem geplanten Investitionen. Das Investitionsvolumen liegt bei bis zu 700 Millionen Euro. Dadurch werden bis zu 2.500 Arbeitsplätze pro Jahr geschaffen.

Upgrades bestehender Trassen sollen von der generellen UVP-Pflicht ausgenommen werden, wenn es zu keiner Verschlechterung für die Anrainer kommt. Im Zuge eines sogenannten „Upgrades“ bleiben Masten und Trassenführung im Kern bestehen. Es werden nur die Seile bzw. deren Befestigungen technisch auf den neuesten Stand gebracht. Da es im Zuge des „Upgrades“ zu keinen zusätzlichen Umweltauswirkungen kommt, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Maßnahme nicht erforderlich.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, dem Nationalrat bis spätestens Mitte 2016 einen Entwurf einer Novelle zum UVP-Gesetz des Inhalts vorzulegen, dass das Aufrüsten ("Upgrade") von Stromleitungen von 220 kV auf 380. kV dadurch erleichtert wird, dass solche Upgrades bestehender Trassen von der generellen UVP-Pflicht ausgenommen werden.“