Parlament Österreich

 

 

 

V-12 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

 

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Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 17. März 2015

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXV. Gesetzgebungsperiode       Dienstag, 17. März 2015

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.         COM(2015) 10 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013

(52648/EU XXV.GP)

 

2.         COM(2013) 71 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer

(106203/EU XXIV.GP)

 

3.         16753/14

Bericht des Rates (Wirtschaft und Finanzen) an den Europäischen Rat zu Steuerfragen

(50938/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Investitionsoffensive

 

 

"Es sind noch viele Detailfragen offen", betonte Finanzminister Hans Jörg Schelling im EU-Unterausschuss des Nationalrats zur Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der der Umsetzung der europäischen Investitionsoffensive dient. Vor allem sei noch nicht geklärt, welche Auswirkungen eine Beteiligung Österreichs auf das Maastricht-Defizit haben wird. Nach den jetzigen Kriterien würden öffentliche Investitionen den Schuldenstand in die Höhe treiben. Österreich werde über eine Beteiligung daher erst dann entscheiden, wenn die Spielregeln klar auf dem Tisch liegen, sagte Schelling. Es könne nicht sein, dass die EU-Kommission den Mitgliedstaaten zuerst über den Stabilitäts- und Wachstumspakt mit den dazu gehörenden Gesetzespaketen - "Six-Pack" und "Two-Pack" - Auflagen erteilt und die Länder dann für Maßnahmen im Rahmen der Investitionsoffensive bestraft werden.

 

Er habe daher auch darauf bestanden, dass es neben der direkten Investition in den EFSI auch die Möglichkeit gibt, die Projekte über die nationalen Förderbanken zu unterstützen. In diesem Zusammenhang müssten aber noch einige Punkte hinsichtlich des Beihilfenrechts geklärt werden. Wie der Finanzminister berichtete, haben Deutschland, Frankreich und Italien je 8 Mrd. € von ihren Förderbanken als Beitrag zugesagt, Spanien 1,5 Mrd. €.

 

Mit Hilfe des Fonds sollen in den nächsten drei Jahren für private und öffentliche Investitionen zusätzlich rund 315 Mrd. € mobilisiert werden. Der Fonds soll über ein Grundkapital von 21 Mrd. € verfügen, 5 Mrd. € kommen von der Europäischen Investitionsbank (EIB), die weiteren 16 Mrd. € sind EU-Garantien. Der EFSI soll bereits im Herbst dieses Jahres seine operative Tätigkeit aufnehmen können. Nachdem im ECOFIN, dem Rat der Finanzminister, und im Gouverneursrat die entsprechenden Vorarbeiten dafür geleistet wurden, wird derzeit mit dem Europäischen Parlament verhandelt, das zustimmen muss.

 

Die Initiative geht auf einen Vorschlag von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zurück. Ziel ist es, die infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise schwächelnde Wirtschaft in der EU anzukurbeln und vor allem kleineren und mittleren Unternehmen einen besseren Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen. Im Mittelpunkt der Fondstätigkeit steht die Finanzierung von Projekten mit höherem Risikoprofil.

 

Gefördert wird laut Papier der EU-Kommission der Ausbau der Infrastruktur, Investitionen in Bildung, Gesundheit, Forschung, Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie und Innovation, ferner der Ausbau erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz sowie Vorhaben in den Bereichen Umwelt, natürliche Ressourcen, Stadtentwicklung und Soziales.

 

Für die Förderung werden Kriterien festgelegt, wobei Österreich durchgesetzt hat, dass keine Finanzierung der Atomenergie aus diesem Programm erfolgt, wie der Finanzminister gegenüber den Ausschussmitgliedern unterstrich. Projekte würden dann gefördert, wenn sie innovativ und ökologisch nachhaltig sind und Europa weiterbringen. Man habe den Fonds in diesem Sinne auch für grenzüberschreitende Projekte aufgemacht. Die Projekte sollten auch innerhalb von drei Jahren realisiert werden können.

 

Österreich habe 21 Projekte eingereicht, berichtete der Finanzminister, welche Projekte schlussendlich gefördert werden, soll von deren Effektivität im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und europäischen Mehrwert abhängen. Der Zuschlag für die Projekte dürfe rein von deren Qualität abhängen, und nicht aus politischen oder geografischen Überlegungen erfolgen, hielt Schelling gegenüber EU-Abgeordneter Barbara Kappel (F) und Grün-Mandatar Bruno Rossmann fest. Kappel hatte auch kritisiert, dass zur Finanzierung des EFSI auf Mittel der Forschungsförderung zurückgegriffen werde, etwa auf Gelder für Horizon 2020. Dieser Fonds habe eine Hebelwirkung von 1 zu 13, was sehr gut sei, wohingegen die Hebelwirkung aus den Mitteln des EFSI ihrer Meinung nach weit unter dem Verhältnis von 1 zu 15 liegen werde. Auch Bruno Rossmann (G) und Matthias Strolz (N) erkundigten sich nach der Umschichtung von Geldern der Forschungsförderung.

 

Schelling führte dazu aus, dass der EU-Haushalt erst vor kurzem verabschiedet worden sei und man diesen nicht noch einmal aufschnüren wollte. Deshalb seien Umschichtungen geplant, wie diese genau aussehen, sei aber noch nicht entschieden.

 

Im ECOFIN habe man sich auch auf den Grundsatz geeinigt, dass alles, was vom EFSI gefördert wird, eine Ergänzung zu den Projekten der EIB darstellt, auf keinen Fall aber bisherige Investitionen ersetzen dürfe, informierte Schelling.

 

In seiner Stellungnahme wies Schelling darauf hin, dass man auf eine extrem schlanke Organisation bedacht gewesen sei. Als Organe des Fonds sind ein Lenkungsrat und ein Investitionsausschuss vorgesehen. Der Lenkungsrat beschließt im Einklang mit den Politischen Leitlinien der Kommission über allgemeine Ausrichtung, Investitionsleitlinien, Risikoprofil, strategische Grundsätze und Portfoliostrukturierung des Fonds. Die Mitglieder des Lenkungsrats werden von den Parteien, die einen Beitrag zur Risikoübernahmekapazität leisten, ernannt. Gegen die Stimmen der Kommission oder der EIB kann keine Entscheidung getroffen werden.

 

Dem Investitionsausschuss, der dem Lenkungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig ist, gehören sechs unabhängige Wirtschaftsfachleute und ein geschäftsführender Direktor bzw. eine Direktorin an. Der Ausschuss prüft spezifische Projekte und entscheidet ohne geografische oder sektorenbezogene Quoten, welche Projekte aus dem EFSI gefördert werden.

 

Der Verordnungsvorschlag umfasst auch den Aufbau einer Europäischen Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory Hub - EIAH), die bei der Ermittlung, Vorbereitung, Entwicklung und Finanzierung von Projekten in der Union helfen soll. Eine beratende Aufgabe kommt ihr ferner zu, wenn es um die Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente und öffentlich-privater Partnerschaften geht.

 

Außerdem wird ein europäisches Investitionsprojekteverzeichnis eingerichtet, damit sich Investoren besser über laufende und künftige Projekte informieren können.

 

Die Errichtung eines EU-Garantiefonds ist als "Liquiditätspuffer" gedacht. Mit dieser Möglichkeit der Rückversicherung will man risikoreiche Investitionen erleichtern. Die finanzielle Ausstattung erfolgt nach und nach mit Mitteln aus dem EU-Haushalt und soll bis 2020 insgesamt 8 Mrd. € betragen.

 

 

Im Rahmen der Diskussion wurden von Angelika Winzig (V), Josef Cap (S), Barbara Rosenkranz (F), Bruno Rossmann (G) und Matthias Strolz (N) zahlreiche Detailfragen an den Finanzminister aufgeworfen. Seitens der FPÖ und der Grünen äußerten Barbara Rosenkranz und Bruno Rossmann Zweifel, ob der angestrebte Investitionsschub mit einem Volumen von rund 315 Mrd. € an Investitionen realistisch ist. Laut Josef Cap hingegen muss man dies primär auch als ein psychologisches Signal sehen, was positiv sei.

 

Rossmann befürchtete auch, dass in erster Linie Projekte im Rahmen des Public-Private Partnership (PPP) gefördert werden, die durchwegs teurer sind als öffentlich finanzierte Projekte. Nach Auffassung Rossmanns wäre hier vor allem die öffentliche Hand gefordert, nachhaltige Investitionen, etwa in die Energiewende, zu tätigen.

 

 

Finanztransaktionssteuer

 

 

Steuerfragen beschäftigen die Politik nicht nur im Zusammenhang mit der Steuerreform: der EU-Unterausschuss des Nationalrats widmete seine Sitzung diesem Thema in Hinblick auf gesamteuropäische Vorhaben. Unisono forderten die Ausschussmitglieder die rasche Implementierung der Finanztransaktionssteuer ein, Finanzminister Hans Jörg Schelling trübte allerdings die Erwartungen. Derzeit sei es pure Mutmaßung, ob das Projekt gelingt. Unter jenen elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die gemeinsam eine Finanztransaktionssteuer einführen wollen, bestehe vor dem Hintergrund der Finanzkrise zwar grundsätzlicher Konsens über ihre Sinnhaftigkeit. Allerdings gebe es noch Abstimmungsbedarf bezüglich der Steuersätze auf Transaktionen von Finanzprodukten bzw. welche Finanzinstrumente konkret einer Steuer nach harmonisierten Sätzen unterliegen sollen.

 

Die Auffassungsunterschiede über wichtige Aspekte der FTT seien noch groß, schilderte Finanzminister Schelling die Lage und nannte als Beispiel die Frage zur Besteuerung vom Handel mit Derivaten. Da aus heimischer Sicht eine möglichst breite Bemessungsgrundlage, die Derivattransaktionen umfasst, zur erfolgreichen Umsetzung der FTT notwendig ist, so Schelling, habe man Kompromissvorschläge mit niedrigeren Steuersätzen unterbreitet. Verhandlungsgrundlage war bisher ein nach Produktgruppen differenzierter Steuersatz von mindestens 0,1% des Kauf- oder Marktpreises für Finanzprodukte wie Aktien. Für Derivate sollte die Steuer nicht weniger als 0,01% ausmachen.

 

Ob die Finanztransaktionssteuer zumindest teilweise wie geplant mit 1.1.2016 in Kraft tritt, macht Schelling davon abhängig, dass Österreichs Kompromissvorschlag zur Finanztransaktionssteuer beim EU-Finanzministerrat im Mai angenommen wird. Nach der letzten ECOFIN-Tagung im Jänner hat Österreich die Koordinierung der weiteren Verhandlungen übernommen.

 

 

Auf die Höhe der für Österreich zu erwartenden Steuereinnahmen, die SPÖ-Abgeordnete Elisabeth Grossmann ansprach, wollte Finanzminister Schelling sich nicht festlegen. Unterschiedliche Berechnungen reichten von 500 Mio. € bis zu über einer Milliarde, wobei viele dieser Studien auf dem ursprünglichen Modell zur FTT beruhten, das von der Europäischen Kommission vorgelegt worden ist. Weil aber unter den 28 EU-Ländern kein gemeinsames Bekenntnis zu einer Steuer auf Finanztransaktionen erzielt wurde, könne die Kommission nur noch in beratender Funktion beigezogen werden. Die Einnahmen aus der FTT sollten jedenfalls in die nationalen Budgets fließen, erwiderte Schelling der freiheitlichen EU-Abgeordneten Barbara Kappel. Wie NEOS-Klubobmann Matthias Strolz befand er, eine gemeinsame Steuer auf Finanztransaktionen als erste europäische Steuer für das Unionsbudget müsse mit einer Senkung der Mitgliedsbeiträge an die EU einhergehen. Das sei aber aufgrund der begrenzten Zahl an FTT-Befürwortern unter den EU-Mitgliedern im Moment nicht möglich.

 

Schon 2011 habe die Europäische Kommission erstmals einen Richtlinienvorschlag zur EU-weiten Besteuerung von Finanztransaktionen nach einheitlichen Richtsätzen präsentiert, erinnerte Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (V), der angesichts der langwierigen Debatten zur Finanztransaktionssteuer die schleppende Umsetzung beklagte. Weil sich nicht alle Mitgliedstaaten mit dem Gedanken anfreunden konnten, die Rechtsvorschriften für eine indirekte Besteuerung von Finanztransaktionen zu harmonisieren, einigten sich elf EU-Länder – neben Österreich gehören auch Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien und die Slowakei zu den "G-11" - schließlich darauf, die FTT im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit einzuführen. Das diene nicht nur dem Binnenmarkt, da Wettbewerbsverzerrungen und Steuerhinterziehung vorgebeugt werde, so die Kommission. Finanzinstitute würden mit einer solchen Steuer überdies einen angemessenen und substanziellen Beitrag zur Kostenabdeckung der jüngsten Krise leisten und außerdem in steuerlicher Hinsicht die gleichen Ausgangsbedingungen wie andere Wirtschaftssektoren vorfinden. Die Steuer bezöge sich somit vor allem auf Transaktionen, die von Finanzinstituten durchgeführt werden. Zur Prävention von Steuerumgehung sollen der Letztversion des Richtlinienentwurfs zufolge auch der außerbörsliche Austausch von Finanzinstrumenten, (umgekehrte) Pensionsgeschäfte sowie Wertpapier(ver)leihgeschäfte in den Anwendungsbereich der Steuer fallen.

 

Für BürgerInnen oder Unternehmen wichtige Bankgeschäfte wie Überweisungen vom Girokonto, Kreditaufnahmen sowie der Abschluss von Versicherungen und Hypothekendarlehn sollen dagegen nicht von der FTT belastet werden. Ausgenommen sind laut Kommissionsvorschlag weiters Transaktionen mit der Europäischen Zentralbank bzw. den Nationalbanken, mit den europäischen Schutzmechanismen EFSF und ESM sowie – im Sinne des freien Kapitalverkehrs - Devisenspottransaktionen.

 

Vor allem verhindert eine Finanztransaktionssteuer in den Augen der Kommission kurzfristige Spekulationen und sei daher als Ergänzung regulatorischer Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Krisen zu werten. In der 2013 überarbeiteten Version des FTT-Richtlinienentwurfs wurden auch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerumgehung weiter gestärkt; dazu hat die Kommission das "Ansässigkeitsprinzip" zur Anrechnung der Steuer mit einem "Ausgabeprinzip" ergänzt. Folglich würde der Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers in einem teilnehmenden Mitgliedstaat jedenfalls besteuert, unabhängig vom Niederlassungsort des emittierenden Unternehmens. Umgekehrt würde die Ansässigkeit von nur einer Partei der Transaktion in einem FTT-Land automatisch zur Einhebung der Steuer führen. Bei diesem Punkt des Vorschlags sei in den Verhandlungen der Teilnehmerländer ebenfalls noch keine Lösung gefunden worden, berichtete Schelling. Aus heimischer Sicht sollten sowohl Emissions- als auch Residenzprinzip zur Einhebung der Steuer herangezogen werden.

 

Die Zweifel von FPÖ-Mandatar Reinhard Eugen Bösch, wie sinnvoll im Kampf gegen das Spekulationsunwesen die Steuer bei einer Beteiligung von lediglich elf Mitgliedstaaten ist, konnte Finanzminister Schelling nur teilweise nachvollziehen. Natürlich bildeten Maßnahmen auf gesamteuropäischer bzw. weltweiter Ebene die wirkungsvollste Handhabe dagegen; aber solange zumindest unter neun Mitgliedsländern – so viele erfordert die verstärkte Zusammenarbeit - Einigkeit zur FTT bestehe, könne Österreich jedenfalls mehr Nutzen daraus ziehen, als es das als kleiner Finanzplatz eigenständig schaffe, richtete er auch Johannes Hübner (F) aus. Auf die Befürchtung von Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann, EU-Staaten außerhalb der G-11 könnten die Realisierung der Finanztransaktionssteuer hintertreiben, merkte der Minister an, er wolle Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof in diesem Zusammenhang nicht ausschließen. Rechtliche Bedenken der übrigen 17 Mitgliedsländer hinsichtlich negativer Konsequenzen der FTT für ihre Finanzplätze ließen sich aber einfach ausräumen, unterstrich Schelling, nämlich indem diese Länder genauso die Steuer einführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Automatischer Informationsaustausch

 

 

Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Unionsraum war auch Thema im Ausschuss, als eine Mitteilung des Rats Wirtschaft und Finanzen zu Steuerfragen auf der Tagesordnung stand. Behandelt wird darin unter anderem die Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) zwischen den Steuerbehörden der EU-Länder, die letztlich auf eine Aufhebung des Bankgeheimnisses für ausländische Steuerpflichtige in Österreich hinausläuft. Lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus unselbständiger Arbeit und Pensionen sollen ebenso erfasst werden wie Managementvergütungen, bestimmte Lebensversicherungen und Immobilien. Finanzminister Hans Jörg Schelling zufolge wird Österreich den Datenaustausch gemäß OECD-Standard gemeinsam mit der Schweiz 2018 in Angriff nehmen, wodurch die Ausnahmeregelung einer EU-Quellensteuer anstatt der Datenweitergabe wegfalle. Die restlichen EU-Mitgliedsstaaten haben als Starttermin für den ausgeweiteten Informationsaustausch 2017 ins Auge gefasst.

 

Verhandlungen über die AIA-Einführung gibt es auch mit den europäischen Drittstaaten Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco, außerdem will der Rat erreichen, dass diese Länder Zinserträge gemäß EU-Standards besteuern. Eigene Gespräche über verstärkte Verwaltungszusammenarbeit gegen Steuerbetrug laufen mit Norwegen.

 

Neben legislativen Vorkehrungen gegen Steuervergehen behandelt der Ratsbericht aktuelle EU-Gesetzgebungsvorschläge, die insgesamt auf eine gerechtere und effizientere Gestaltung der nationalen Steuersysteme abzielen. Aggressive Steuerplanung, also die Verlagerung von Gewinnen in Länder mit niedrigen Steuern durch internationale Unternehmen, nehme man dabei besonders ins Visier, skizzierte Schelling den EU-Vorhabensplan, finde diese Praxis doch auch mitten in der Europäischen Union statt. Unter anderem will die Kommission mit einer Änderung der "Mutter-Tochter-Richtlinie" die Nichtbesteuerung von Gewinnen durch missbräuchliche Steuerpraktiken wie hybride Finanzgestaltung unterbinden, die mehrwertsteuerliche Behandlung von Gutscheinen klar regeln und in der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie ebenfalls Vorkehrungen gegen Missbrauch treffen.  Allein durch organisierten Mehrwertsteuerbetrug entgingen den Steuerbehörden jährlich geschätzte 17 Mrd. €, verdeutlichte Schelling die Dringlichkeit des Problems und griff die Forderungen von Bruno Rossmann (G) und Matthias Strolz (N) nach mehr Transparenz auf. Rossmann bezog sich speziell auf "Lux Leaks" -  das Bekanntwerden von Steuerabsprachen zwischen Luxemburg und Großkonzernen –, woraufhin Schelling sagte, er sei hier ganz einer Meinung mit der Europäischen Kommission. Diese habe im konkreten Fall eine Veröffentlichung sämtlicher Sondervereinbarungen verlangt.

 

Insgesamt müsse die EU gegen Steuerbetrug geschlossen vorgehen, betonte Schelling, zumal die Entwicklung einer funktionierenden Wirtschaftsunion durch Steuersünder massiv behindert werde. Von österreichischer Seite habe man der Kommission bereits zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs ein Reverse Charge-Modell vorgeschlagen und zudem ein unionsübergreifendes Stiftungsregister nach heimischem Vorbild angeregt. EU-weite Mindeststeuersätze, etwa bei der Körperschaftssteuer, seien dagegen kaum machbar, da derartige Steuerfragen nach wie vor national gehandhabt werden, reagierte der Minister auf Überlegungen des SPÖ-Finanzsprechers Kai Jan Krainer.

 

Nicht nur zur Vermeidung von Steuerumgehung, auch zwecks geringeren Verwaltungsaufwands für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), rät die EU-Kommission zu einer Standard-Mehrwertsteuererklärung, geht aus der Ratsmitteilung außerdem hervor. Ersetzt werden sollten damit die verschiedenen nationalen Mehrwertsteuererklärungen als Handelshemmnisse im EU-Raum.  Diskutiert wird im Zusammenhang mit Erleichterungen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen weiters eine konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer, wodurch Betriebe nur noch bei einer einzigen Stelle in der EU ihre Steuererklärung über sämtliche Gewinne und Verluste im Binnenmarkt einreichen müssten.

 

Namens der Grünen wies Bruno Rossmann bedauernd darauf hin, dass von der Kommission eine Richtlinie zur Energiebesteuerung zurückgezogen worden ist. Dieser Kommissionsvorschlag hätte fossile Energieträger stärker besteuert als alternative Energieformen, umreißt der Rat in seinem Bericht und gibt als Grund für die Rücknahme an, wegen Meinungsdifferenzen zwischen den EU-Mitgliedstaaten über Mindeststeuerbeträge und Steuerbefreiungen stehe nun eine Überarbeitung des Legislativvorschlags im Raum. Schelling bestätigte, Gespräche darüber seien am Laufen.