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V-2 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 19. Februar 2014

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXV. Gesetzgebungsperiode       Mittwoch, 19. Februar 2014

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    COM(2013) 520 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Bankenabwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates

(121508/EU XXIV.GP)

 

2.    KOM (2010) 368 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie …/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme [Neufassung]

(34727/EU XXIV.GP)

 

3.    COM(2013) 71 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer

(106203/EU XXIV.GP)

 

4.    COM(2013) 800 final

Mitteilung der Kommission/Jahreswachstumsbericht 2014

(2033/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Mittelpunkt des EU-Unterausschusses standen wesentliche finanzpolitische Themen.

Das betraf zum einen

§  die geplante Bankenunion, die laut Plan noch in diesem Jahr vollständig unter Dach und Fach gebracht werden soll, zum anderen

§  die Finanztransaktionssteuer, die elf Staaten in Form der verstärkten Zusammenarbeit einführen wollen, wobei noch einige Stolpersteine zu überwinden sein werden.

 

Diskutiert wurde auch der von der Kommission vorgelegte Jareswachstumsbericht, der das Europäische Semester einleitet. Dabei wurde insbesondere die soziale Dimension der Wirtschafts- und Finanzkrise erörtert.

 

 

 

Bankenabwicklung und Einlagensicherung

 

 

Die Vollendung der Bankenunion schreitet voran. Nachdem im Herbst des Vorjahres die gemeinsame Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism, SSM) endgültig auf Schiene gebracht wurde und im November 2014 ihre Tätigkeit aufnehmen soll, soll nun auch rasch - laut Plan ab Jänner 2015 - ein einheitlicher Mechanismus zur Bankenabwicklung ins Leben gerufen werden. Vizekanzler und Finanzminister Michael Spindelegger zeigte sich im heutigen EU-Unterausschuss des Nationalrats zuversichtlich, dass die Verhandlungen darüber noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament abgeschlossen werden können.

 

Die Bankenaufsicht ist bei der EZB angesiedelt und wird zur Zeit aufgebaut. Sie soll 128 Großbanken der Eurozone überwachen. Der in der EU intensiv diskutierte Entwurf für einen einheitlichen Mechanismus zur Sanierung bzw. Schließung von maroden Banken (Single Resolution Mechanism SRM) stellt die zweite Säule der angestrebten Bankenunion dar. Ihm sollen alle - also nicht nur die signifikanten - Banken derjenigen Mitgliedstaaten unterliegen, die der gemeinsamen Bankenaufsicht entweder direkt oder im Rahmen einer engen Kooperation angehören.

 

Zur Finanzierung der Abwicklung ist ein eigener Fonds vorgesehen, in den die Banken einzahlen – eine Versicherung, wie Spindelegger sagte. Aufgrund rechtlicher Schwierigkeiten einzelner Mitgliedstaaten soll dieser Fonds in einem eigenen völkerrechtlichen Vertrag geregelt werden.

 

Intention des Gesetzesvorhabens ist es, die von der zentralen Bankenaufsicht observierten, in Schwierigkeit geratenen Banken effizient und geordnet abzuwickeln bzw. zu restrukturieren, ohne dabei auf Steuermittel zurückgreifen zu müssen. Die Verluste sollen so weit wie möglich von den Eigentümern und Gläubigern getragen werden ("bail-in"). Negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität sollen möglichst gering gehalten werden. "Too big to fail" soll es demzufolge nicht mehr geben. Angesichts der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Verflechtungen der Banken sowie aufgrund der Lehren, die man aus der Finanz- und Wirtschaftskrise gezogen hat, scheint es darüber hinaus geboten, Abwicklungsbeschlüsse rasch und wirksam zu treffen und einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wird seitens der EU betont.

 

Der Vorschlag für die EU-Verordnung zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus stand heute ebenso auf der Tagesordnung des Ausschusses des Nationalrats wie die dritte Komponente des Gesamtpakets, der Richtlinienentwurf zu den Einlagensicherungssystemen. Auch der Bundesrat hat sich in seinem EU-Ausschuss am 11. September 2013 bereits mit dem Abwicklungsmechanismus befasst.

 

Die Entscheidungsstrukturen des einheitlichen Abwicklungsmechanismus sehen sowohl ein mit umfassenden Zuständigkeiten ausgestattetes Abwicklungsgremium (Single Resolution Board - SRB) als auch einen europäischen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) vor. Dem Abwicklungsboard sollen neben fünf ernannten Mitgliedern auch je ein/e VertreterIn jeder nationalen Abwicklungsbehörde angehören.

 

Die Abgeordneten aller Fraktionen äußerten sich grundsätzlich positiv zu einem einheitlichen Abwicklungsmechanismus, wenn auch mit unterschiedlichen Nuancierungen. So befürchteten etwa die Abgeordneten Kai Jan Krainer (S), Werner Kogler (G), Bruno Rossmann (G) und Angelika Rosa Mlinar (N), die Entscheidungsstrukturen könnten zu kompliziert sein, um die notwendigen Entscheidungen in einem entsprechend raschen Zeitraum zu fällen.

 

Laut Vorschlag muss zunächst die EZB in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde feststellen, dass sich eine Bank in massiven Schwierigkeiten befindet und abgewickelt werden sollte. Der Abwicklungsboard prüft, ob eine systemische Bedrohung vorliegt und keine privatwirtschaftliche Lösung möglich ist. Auf dieser Grundlage leitet er dann ein Abwicklungsverfahren ein und beschließt ein entsprechendes Konzept. Die Entscheidungen fallen in Exekutivsitzungen, an denen neben den ernannten Mitgliedern nur die VertreterInnen der von der Abwicklung unmittelbar betroffenen Mitgliedstaaten teilnehmen. Die Beschlüsse sollen 24 Stunden nach deren Annahme wirksam werden, sofern der Rat innerhalb dieser Frist und auf Basis eines Vorschlags der Kommission keine Einwände hat.

 

Mlinar und Rossmann sprachen sich sogar dafür aus, die letzte Entscheidung völlig der EU-Kommission zu überlassen. Für die NEOS-Abgeordnete stellt daher das vorliegende Dokument einen begrüßenswerten ersten Schritt dar, die Vorschläge sind ihr zufolge aber nicht weitgehend genug.

 

Im Gegensatz dazu meinte Johannes Hübner (F), mit dem Abwicklungsboard werde eine zusätzliche und unnötige Bürokratie aufgebaut. Die Verwaltung von Fonds und Abwicklungsbeschlüssen müsste eine nationale Kernaufgabe bleiben und dürfe nicht zum Spielball von Mehrheitsentscheidungen in politisierten bzw. politisch beschickten EU-Gremien werden. Ein diesbezüglicher Antrag auf Stellungnahme wurde aber von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt. Der Auffassung der FPÖ widersprach auch der Finanzminister, indem er auf die vielfältigen Synergien hinwies, die ein europäisches System bietet, zumal nicht in jedem Mitgliedsstaat ein derartiges System aufgebaut werden muss.

 

Minister Spindelegger gab jedoch all jenen Recht, die sich für eine Vereinfachung im Entscheidungsablauf aussprachen. Er habe sich daher auch gegen die Wünsche anderer Länder gestellt, dass dem Rat vor der Entscheidung im Board eine zusätzliche Mitwirkung zukommen soll. Sollte die Diskussion zu einer Entscheidung aufgrund einfacher Mehrheiten im Board tendieren, so werde er sich dafür einsetzen, dass jedem Land eine gleichberechtigte Stimme zukommt.

 

Der zur Finanzierung der Abwicklung einzurichtende zentrale Fonds zielt nicht darauf ab, Verluste zu übernehmen oder Kapital für marode Banken bereitzustellen. Kernaufgabe des Fonds ist es, die Finanzstabilität zu gewährleisten, indem der Teufelskreis durchbrochen wird, der dazu führt, dass eine Bankenkrise in einem Mitgliedstaat gleichzeitig auch dessen Kreditwürdigkeit auf den Finanzmärkten stark beeinträchtig und letztendlich die SteuerzahlerInnen herangezogen werden. Die bisher im europäischen Gefüge vorgesehenen nationalen Abwicklungsfonds der Mitgliedsstaaten sollen damit vereinheitlicht und zentralisiert werden.

 

Der Fonds soll in den kommenden 10 Jahren sukzessive von den Banken nach Risikogesichtspunkten gespeist werden. In Summe soll er über Mittel in der Höhe von 1% der gesicherten Einlagen verfügen, das entspricht rund 55 Mrd. €. Diese Summe war etwa Abgeordneter Angelika Rosa Mlinar (N) zu gering.

 

Auf die Frage, was in der Übergangszeit passieren soll, die sowohl Mlinar als auch Bruno Rossmann (G) aufwarfen, erläuterte Finanzminister Spindelegger, er könne sich vorstellen, in der Übergangsphase die Mittel bereits nach fünf Jahren zu vergemeinschaften. Sollten im Fall des Falles die im Fonds vorhandenen Gelder nicht ausreichen, so mache sich Österreich dafür stark, den ESM heranzuziehen. Spindelegger räumte jedoch ein, dass man darüber noch keinen Konsens erzielt hat, da andere Staaten dafür eintreten, dass der Fonds selbst auf den Markt gehen sollte. Andere Länder verträten wiederum die Auffassung, in dieser Phase sollten doch noch die öffentlichen Budgets herhalten, was Österreich ablehne. Rossmann (G) hielt es für richtig, sowohl dieses "bail-in" Instrument wie auch die Einlagensicherung vorzuziehen.

 

Wie die Erläuterungen des Finanzministeriums festhalten, haben einige Mitgliedstaaten rechtliche Schwierigkeiten hinsichtlich einiger Details zum Fonds sowie dessen Funktionsweise und der Inanspruchnahme der Gelder angemeldet. Aus diesem Grund soll dazu nun ein völkerrechtlicher Vertrag im Rahmen einer intergouvernementalen Konferenz ausgehandelt werden. Gegen einen solchen völkerrechtlichen Vertrag hat aber das Europäische Parlament Bedenken angemeldet, weshalb derzeit heftig darum gerungen wird.

 

Diesem zwischenstaatlichen Vertrag stand Bruno Rossmann (G) kritisch gegenüber. Er verwies dabei auch auf die Bedenken des Europäischen Parlaments. Dem gegenüber versicherte Spindelegger, Rat und Parlament seien in der Zwischenzeit einander entgegengekommen und das Parlament werde eine Vertragslösung aller Voraussicht nach akzeptieren. Selbstverständlich werde der Rat auch Wünsche des Parlaments aufgreifen. Er gehe davon aus, dass die entscheidenden Schritte im kommenden März gesetzt werden.

 

Die Bedenken von Abgeordneter Angelika Winzig (V), die Banken könnten durch die nationale Bankenabgabe und zusätzlich durch die geplanten Beiträge zum Abwicklungsfonds und Einlagensicherungsfonds zu stark belastet werden, versuchte Spindelegger mit dem Hinweis auszuräumen, dass man im gegebenen Fall über die heimische Bankenabgabe reden werden müsse. Den Vorschlag von Kai Jan Krainer (S), das allzu große Wachstum von Banken durch strengere Eigenkapitalvorschriften zu beschränken, versprach Spindelegger in den EU-Gremien vorzubringen. Er machte aber darauf aufmerksam, dass Basel III bereits strengere Eigenkapitalvorschriften den Banken auferlege.

 

Abgeordnetem Reinhard Eugen Bösch (F) gegenüber stellte er klar, dass man viele Probleme, die Österreich heute mit der Hypo Alpe Adria bewältigen müsse, nicht hätte, wenn es einen solchen Abwicklungsmechanismus schon gäbe.

 

Auch bei der Europäischen Einlagensicherung, dem dritten bislang heftig diskutierten Pfeiler der Bankenunion, könnte es bald zu einer Einigung kommen. Nachdem die Kommission bereits 2010 einen Vorschlag vorgelegt hatte, gegen den es viele Widerstände gab, kam es Ende 2013 zu einer Annäherung der Standpunkte zwischen den EU-Ländern und dem Europäischen Parlament.

 

Wie Finanzminister Michael Spindelegger erläuterte, sollen in jedem EU-Land Spareinlagen grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Kunde geschützt sein. Die Auszahlung der Einlagensicherungen soll innerhalb von sieben Tagen nach Eintreten des Sicherungsfalls erfolgen. Dafür sind jedoch umfassende technische Vorkehrungen zu treffen, wie etwa der Informationsaustausch zwischen Banken und Sicherungssystemen, Kennzeichnung der sicherungspflichtigen Einlagen aber auch der Verzicht auf Anrechnung von Forderungen der Banken gegenüber den Einlegern. Um diese Rahmenbedingungen herzustellen und Auszahlungsschwierigkeiten zu vermeiden, hat man sich auf eine Übergangsfrist bis Ende 2023 geeinigt, innerhalb deren die Auszahlungsfrist sukzessive verringert wird.

 

Zu Absicherung der dafür nötigen Mittel bekommen die Institute zehn Jahre Zeit, um im Sinne einer ex-ante Finanzierung einen Fonds aufzubauen, dessen Zielgröße 0,8 % der sicherungspflichtigen Einlagen entspricht. Dieser Fonds wird durch regelmäßige risikoorientierte Beträge der Banken gespeist.

 

Die ex-ante Finanzierung wird laut Vorschlag durch ein ex post-Element ergänzt, d.h. die Mitglieder eines Sicherungssystems müssen einen bestimmten Sonderbeitrag (0,5% der sicherungspflichtigen Einlagen) leisten, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend sind.

 

Mit dieser Maßnahme soll das Vertrauen der AnlegerInnen gestärkt werden. Die Einlagensicherung dient aber auch dazu, einen destabilisierend wirkenden "run" auf eine Bank bei sich abzeichnenden Schwierigkeiten zu verhindern.

 

Hinsichtlich der Einlagensicherung wurde im Oktober 2010 im EU-Unterausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ ein Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission angenommen, der die Berücksichtigung des österreichischen Bankensystems mit seinen Haftungsverbänden einfordert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanztransaktionssteuer

 

 

Die Einführung der Finanztransaktionssteuer in Europa wird wohl noch etwas länger auf sich warten lassen. Wie Finanzminister Michael Spindelegger im heutigen EU-Unterausschuss des Nationalrats erklärte, gibt es unter den elf Staaten, die die Steuer einführen wollen, noch einigen Diskussionsbedarf. So tritt Österreich beispielsweise dafür ein, dass sofort alle Produkte von der Steuer erfasst werden. Eine Mehrheit der Länder habe sich jedoch beim kürzlich stattgefundenen Treffen dafür ausgesprochen, die Steuer schrittweise umzusetzen. In diesem Fall werde er darauf drängen, dass auch die nächsten Schritte mit einem genauen Zeitplan vorgezeichnet werden, sagt er. Was die von vielen Seiten und auch vom Europäischen Parlament gewünschten Ausnahmen betrifft, so müsse man darauf achten, dass nicht zu wenig übrig bleibt, warnte der Finanzminister.

 

Einig seien sich die Länder darin, dass man die Steuer aufgrund eines Mischsystems von Ansässigkeitsprinzip und Emissionsprinzip einführen sollte, so wie es auch die Kommission vorschlägt, um eine möglichst breite Erfassung zu gewährleisten. Auf jeden Fall sei es notwendig, nun rasch zu einem Ergebnis zu gelangen, bekräftigte der Minister, man könne die Frage nicht mehr auf die lange Bank schieben. Er werde die kommenden Treffen gut vorbereiten und Alternativvorschläge auf den Tisch legen, um zügig vorankommen zu können. Sollte eine Einigung noch dieses Jahr gelingen, dann könnte die Finanztransaktionssteuer im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit 2016 eingeführt werden.

 

Die Einnahmen würden in die nationalen Budgets fließen, zu einer EU-Steuer könne diese erst dann werden, wenn sie Gemeinschaftsrecht ist, erläuterte Spindelegger nach einer Wortmeldung von Abgeordneter Angelika Rosa Mlinar (N), die sich dezidiert dafür ausgesprochen hatte, die Finanztransaktionssteuer dem EU-Budget zukommen zu lassen.  

 

An der Diskussion beteiligten sich ferner die Abgeordneten Petra Bayr (S), Wolfgang Gerstl (V), Franz Leonhard Eßl (V), Reinhard Eugen Bösch (F), Werner Kogler (G) und Bruno Rossmann (G).

 

Ginge es nach Österreich, dann gäbe es die Finanztransaktionssteuer, zu der ein innerstaatlicher Konsens aller im Parlament vertretenen Parteien vorliegt, schon längst in Europa. Die Überzeugungsarbeit, die österreichische PolitikerInnen bei den anderen Mitgliedsländern seit Jahren leisten, gestaltet sich jedoch zäh. Intention einer solchen Steuer ist es, den Finanzsektor, der einen wesentlichen Faktor für die Auslösung der Finanz- und Wirtschaftskrise dargestellt hat, auch an den Kosten der Krisenbewältigung zu beteiligen. Bislang sind in erster Linie die europäischen BürgerInnen mit ihren Steuerleistungen dafür aufgekommen.

 

Ein erster Durchbruch in der Frage erfolgte durch die Kommission selbst, die im September 2011 dazu einen Vorschlag vorlegte. Dieser erwies sich jedoch nicht als konsensfähig, insbesondere gab es heftigen Widerstand von Schweden und Großbritannien. Dennoch konnten sich 11 Staaten – neben Österreich auch Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien, Slowakei - auf eine Verstärkte Zusammenarbeit auf diesem Gebiet verständigen. Dazu erteilte der Rat Anfang 2013 eine Ermächtigung, aufgrund dessen die Kommission Anfang 2013 einen neuerlichen Richtlinienentwurf präsentierte. Seither laufen die Verhandlungen, wobei es sich im Detail spießt, wie es den Ausführungen des Finanzministers zu entnehmen war.

 

Würde die Steuer kommen, dann könnten sich die teilnehmenden elf Staaten laut Berechnungen der EU-Kommission über zusätzliche Einnahmen in der Höhe von rund 34 Mrd. € freuen.

 

Im EU-Unterausschuss war die Vorlage schon im 9. April des Vorjahres Thema.

 

Der auf dem Tisch liegende Vorschlag der Kommission zielt nicht nur darauf ab, den Finanzsektor mit einem angemessenen und substantiellen Beitrag an den Kosten der jüngsten Krise zu beteiligen, es geht auch darum, die wachsende Zahl an unkoordinierten Maßnahmen der EU-Staaten einzudämmen, da diese zu einer Fragmentierung der steuerlichen Behandlung im Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Außerdem, so die Kommission, ist die gegenwärtige Steuerpolitik nicht geeignet, regulatorische Maßnahmen und Kontrollinstrumente zur Vermeidung zukünftiger Krisen zu unterstützen. Auch würden der Realwirtschaft zugunsten der Finanzinstitute noch immer zu viele Mittel entzogen.

 

Der Anwendungsbereich der geplanten Finanztransaktionssteuer ist weit gefasst, sie betrifft alle Finanzprodukte sowie alle Derivatkontrakte. Die Steuersätze betragen 0,01% des Nominalbetrags bei Derivatkontrakten bzw. 0,1% des Kauf- oder  Marktpreises bei allen anderen Finanztransaktionen. Die Steuer ist sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer zu entrichten, d.h. die Steuerbelastung der Transaktion beträgt somit 0,2% bzw. 0,02%.

 

Ausgenommen von der Finanztransaktionssteuer sind laut Entwurf Transaktionen mit der Europäischen Zentralbank sowie Transaktionen der Nationalbanken, des EFSF und des ESM. Ebenso ist der Primärmarkt davon ausgenommen. Die meisten für BürgerInnen oder Unternehmen wichtigen laufenden Finanztätigkeiten (wie z.B. Versicherungsverträge, Hypothekardarlehen, Verbraucherkredite etc.) fallen ebenfalls nicht darunter. Auch Devisenspottransaktionen unterliegen nach jetzigem Stand nicht der Finanztransaktionssteuer, um die Freiheit des Kapitalverkehrs zu gewährleisten, heißt es in der Unterlage des Finanzressorts.

 

Die Steuerpflicht entsteht, sobald nur eine Partei der Transaktion im Gebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten ansässig ist (Ansässigkeitsprinzip) bzw. ergänzend, wenn es sich um ein Finanzprodukt handelt, welches im Gebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten emittiert wurde (Emissionsprinzip). Damit soll die Verlagerung von Tätigkeiten und Einrichtungen aus den Steuergebieten der Finanztransaktionssteuer verhindert werden. Der Steueranspruch entsteht zum Zeitpunkt, zu dem die Finanztransaktion durchgeführt wird.

 

Wie die Erläuterungen des Finanzministeriums ausführen, ist die Regelung so zu verstehen, dass bei einer Transaktion etwa zwischen einem deutschen und einem österreichischem Finanzinstitut Deutschland 0,1% (bzw. bei Derivaten 0,01%) und Österreich 0,1% (bzw. bei Derivaten 0,01%) erhält. Findet die Transaktion etwa zwischen einem britischen und einem österreichischen Finanzinstitut statt, so erhält Österreich 0,2% bzw. (0,02% bei Derivaten).

 

Die Mitgliedstaaten sollen zudem nach Ansicht der Kommission verpflichtet werden, Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu ergreifen. Im Interesse der Harmonisierung soll die Kommission die Befugnis erhalten, weitere Festlegungen hinsichtlich der Registrierungs-, Rechnungslegungs-, Berichtspflichten und Erhebungsverfahren vornehmen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahreswachstumsbericht

 

 

Die Wirtschaft in der Europäischen Union kommt langsam wieder auf die Beine. Nach fünf Jahren begrenzten Wachstums oder Schrumpfens gebe es nun Anzeichen einer Konjunkturerholung. Das konstatiert die Europäische Kommission in ihrem aktuellen Jahreswachstumsbericht, der Maßnahmen einer koordinierten Wirtschaftspolitik umreißt. Der Fokus dabei liegt heuer vermehrt auf der Förderung von Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Vom Rat der EU-FinanzministerInnen gestern angenommen, zielt der Maßnahmenkatalog darauf ab, den allmählichen Aufschwung zu unterstützen. Der EU-Unterausschuss des Nationalrats diskutierte heute mit Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl konkrete Schritte zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa. Zentrale Herausforderung dabei sei, die einsetzende wirtschaftliche Erholung nicht zu gefährden, sondern mit notwendige Reformen dauerhaft abzusichern, erklärte die Staatssekretärin.

 

Der Ausschuss begrüßte zwar generell das Bemühen der EU um ein völliges Überwinden der Krise, das der Bericht widerspiegelt. Besonders SPÖ, Grüne und NEOS fanden jedoch, soziale Probleme als Folgen der Krise würden mit den Vorschlägen zu wenig offensiv angegangen. Die ÖVP hielt dem entgegen, die Kommission sehe in den EU-Staaten durchaus sozial ausgewogene Konsolidierungsmaßnahmen vor. Der FPÖ mangelt es im Plan der EU an zielführenden Schritten gegen Sozialtourismus.

 

Zwar werden im Jahreswachstumsbericht auch Initiativen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit adressiert - dazu zählen die steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit, insbesondere für Niedrigverdienende, und das Unterbinden von Schwarzarbeit. Allerdings sei dieser Bereich im Maßnahmenplan insgesamt zu vage gehalten, bemängelte Staatssekretärin Steßl. SPÖ-Mandatarin Christine Muttonen fügte hinzu, gerade Anstrengungen für mehr Jugendbeschäftigung und existenzsichernde Arbeit dürften nicht durch Sparvorhaben gebremst werden. Die Kommission sollte im Rahmen ihrer länderspezifischen Bewertungen zu diesen Aspekten nicht nur auf Fehlentwicklungen hinweisen, sondern auch Gegenvorschläge bieten.

 

Dass die Schwerpunkte der wirtschafts- und haushaltspolitischen Empfehlungen in den letzten Jahren grundsätzlich unverändert geblieben sind, kritisierte Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann, der darin eine klar neoliberale Politik sah. Das Augenmerk liege vor allem auf der Konsolidierung der Finanzen, die Auswirkung von zusätzlichen steuerlichen Belastungen auf die Bevölkerung beispielsweise würde nicht beachtet. Wolfgang Gerstl (ÖVP) wandte ein, die Kommission unterstreiche sehr wohl, einnahmen- und ausnahmenseitige Maßnahmen müssten in den Budgetplänen wachstumsfreundlich ausbalanciert werden. In diesem Sinn hebe sie auch Österreichs Förderung von Forschung und Entwicklung hervor.

 

In ihren wirtschaftlichen Prioritäten misst die Kommission 2014 der Ankurbelung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU großes Gewicht bei. Dringend sei daher die normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, hält der Bericht fest und drängt in diesem Zusammenhang auf eine rasche Realisierung der Bankenunion. Wachstumsschonende Konsolidierungen in den schuldengeplagten EU-Ländern sowie eine Modernisierung der öffentlichen Verwaltung sind weitere Empfehlungen.

 

Die Schuldenstände dürften 2014 ihren Höhepunkt erreichen und ab 2015 zurückgehen, heißt es im Bericht weiter, wodurch sich ein größerer haushaltpolitischer Spielraum zur Stimulierung von privaten Investitionen ergeben sollte. Österreich halte dementsprechend an seinem Kurs fest, die Budgetkonsolidierung an Offensivmaßnahmen zur Unterstützung der Konjunktur zu koppeln, sagte Steßl. Sie nannte Investitionen in Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Bildung und auch in die Infrastruktur als wichtige Elemente im Regierungsprogramm. Gerstls Anmerkung, die Kommission habe bemängelt, Österreich behindere den Ausbau der Eisenbahnleistungen, wies die Finanzstaatssekretärin entschieden zurück. Der heimische Eisenbahnmarkt stelle einen der offensten in der EU dar, das habe unter anderem der Europäische Gerichtshof in einem Urteil bestätigt.

 

Forschungsinvestitionen enger mit den Produkt- und Dienstleistungsmärkten zu verknüpfen, darin sieht die Kommission eine Treibkraft für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Als Wachstumsmotor wird auch verstärkt die Binnennachfrage im Unionsraum gewertet. In diesem Kontext müsse die Öffnung der Dienstleistungsmärkte vorangetrieben werden. So will die EU mit einem wettbewerbsorientierten Energiebinnenmarkt, in dem KonsumentInnen zwischen verschiedenen Anbietern wählen können, im Laufe des Jahres 2014 zu einer Senkung der Energiekosten und einer Verbesserung der Ressourceneffizienz beitragen.

 

Am Arbeitsmarkt prognostiziert die Kommission nur eine verzögerte Verbesserung. Generell bleibe die soziale Lage angespannt, auch wenn sich Fortschritte bei der Korrektur wirtschaftlicher Ungleichgewichte in den Mitgliedsländern verzeichnen lassen. Im EU-Durchschnitt rangiert die Arbeitslosenquote mit 11% auf einem historischen Höchststand, besonders negativ hat sich die Krise auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen ausgewirkt. Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitslose und Jugendgarantie-Regelungen werden als Komponenten einer aktiven Arbeitsmarktpolitik empfohlen.

 

Rossmann gab sich damit nicht zufrieden: mit 6 Mrd. € werde für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit von der EU weniger Geld ausgegeben als für Bankenrettungen. Und das, obwohl die Krise noch gar nicht vorüber sei, wie er festhielt. Für Angelika Rosa Mlinar, EU-Sprecherin der NEOS, müsste das Problem arbeitsloser Jugendlicher in der Solidargemeinschaft EU von der Kommission viel aktiver behandelt werden. Das Thema Sozialtourismus wurde vom Freiheitlichen Reinhard Eugen Bösch angesprochen. Seine Befürchtung, die Sozialsysteme der Nationalstaaten würden durch gesteigerten Zuzug aus EU-Krisenländern aus dem Lot gebracht, erwiderte Steßl mit dem Hinweis, ZuwanderInnen würden die sozialen Netze sehr wohl mitfinanzieren. Generell schneide Österreich bei Parametern der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im EU-Vergleich überdurchschnittlich gut ab, resümierte sie. Das aktuelle Regierungsprogramm sei auch darauf ausgerichtet, weiterhin Beschäftigungsimpulse zu setzen und die Nachfrage zu erhalten, etwa indem keine Massensteuern angehoben werden.

 

Der zügigen Etablierung einer Bankenunion räumt die Kommission breiten Raum ein. Damit sollen nicht nur die Stabilität des Euro-Währungsgebiets und das Funktionieren des Binnenmarkts gewährleistet sein, beikommen könne man damit auch dem fragmentierten Finanzmarkt im Unionsraum. Ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken wurde bereits abgesegnet, nun steht die Einigung über einen gemeinsamen Fonds zur Abwicklung von Geldinstituten an. Mit ihrer niedrigen Zinspolitik helfe die Europäische Zentralbank jetzt bereits Unternehmen bei Kreditaufnahmen, erfuhr Bösch von Steßl. Nachteilig dabei seien natürlich, ergänzte sie, die schlechteren Zinsen für Spareinlagen. Abgesehen davon bemühe sich die Kommission, Klein- und Mittelbetrieben (KMU) den Zugang zur alternativen Finanzierungsquellen zu erleichtern, etwa in Form von Risikokapitalbeteiligungen oder KMU-Anleihen.

 

Einen Kostenabbau von 15% bis 20% in der öffentlichen Verwaltung der EU-Mitgliedsstaaten erhofft die Kommission durch einen Ausbau elektronischer Behördendienste, etwa zur Steuereinhebung. Rahmenbedingungen und Regulierungen für Unternehmen müssten vereinfacht werden. Aus Sicht der NEOS ist die Finanzkrise aber keineswegs als Chance für nachhaltige Strukturreformen und Verwaltungsvereinfachungen genutzt worden, verdeutlichte Mlinar dazu. Sie warnte vielmehr vor weiteren Überschuldungen und meinte, es seien rasch Voraussetzungen für ein neues Unternehmertum zu erarbeiten.

 

Mit dem Jahreswachstumsbericht läutet die EU-Kommission seit 2011 das sogenannte Europäische Semester ein, das der wirtschaftspolitischen Abstimmung in der Union dient. Die Vorschläge und länderspezifischen Empfehlungen werden auf EU-Ebene von den zuständigen MinisterInnen der Mitgliedsländer erörtert. Die Staats- und Regierungschefs beschließen dann im Europäischen Rat die Prioritäten einer koordinierten Wirtschaftspolitik für die kommenden 12 Monate. Darauf fußen schließlich die Konvergenzprogramme der nationalen Haushalte, erstellt von den Mitgliedsstaaten. Die heurige Frühjahrstagung des Europäischen Rats ist im März geplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Dr. Hübner, Dr. Bösch, Mölzer und Wurm

 

betreffend

 

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Bankenabwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (121508/EU XXIV.GP), COM(2013) 520 final

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 19.2.2014 zu TOP 1

 

 

 

Es wird festgehalten, dass der Bedarf nach europäisch einheitlichen Vorschriften für Bankeninsolvenz, -abwicklung und Einlagensicherung gegeben ist.

 

Gleichzeitig gilt es aber festzuhalten, dass die Kontrolle, die Verwaltung von Fonds und Abwicklungsbeschlüsse unabdingbar eine nationale Kernaufgabe sind und nicht zum Spielball von Mehrheitsentscheidungen in politisierten bzw politisch beschickten EU-Gremien werden dürfen. Genannt seien hier beispielhaft etwaige Beschlüsse betreffend mögliche Abwicklungen der Raiffeisenbank International AG, welche jedenfalls der nationalen Entscheidungskompetenz erhalten bleiben müssten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen keinem Vorschlag für eine Verordnung zuzustimmen, in dem Europäische Zentralbehörden über die Insolvenz bzw. Abwicklung von Banken sowie über die Einrichtung und Verwaltung von Abwicklungsfonds entscheiden können.“

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.