Parlament Österreich 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

J U G E N D P A R L A M E N T

(13. Sitzung)

Thema:

Suchtmittelkonsum

 

Plenarsitzung:

Freitag, 6. Juni 2014

Sitzungssaal des Nationalrates

15.09 Uhr – 16.07 Uhr

 


Eingeladen zum Jugendparlament wurden Schülerinnen und Schüler der 9. Schulstufe aller Schultypen jenes Bundeslandes, das gerade den Vorsitz im Bundesrat  diesmal also Burgenland  innehat.

Eine Fachjury bewertete die eingelangten Antworten auf die Frage „Was bedeutet Demokratie für dich und deine KlassenkollegInnen?“, wobei unter mehreren Bewerbungen die Wahl auf folgende Klassen fiel:

Gymnasium der Diözese Eisenstadt, Modul Politische Bildung

BORG Jennersdorf, Klasse 5B

BHAK Akademie der Wirtschaft, Klasse 1AK

HTLuVA Pinkafeld, Klasse 1BHEL

*****

Generelle Informationen zum Jugendparlament: www.reininsparlament.at

*****

Tagesablauf

8.30 Uhr bis 9.15 Uhr: Begrüßung durch den Dritten Nationalratspräsidenten und Gruppenfindung

(Welchem Klub – gelb, türkis, weiß, violett – ordne ich mich zu?)

9.15 Uhr bis 11.45 Uhr: Klub- und Ausschusssitzungen (Teil 1)

(Welche Meinung vertritt mein Klub? Wie denken die anderen Klubs über das Thema?)

11.45 Uhr bis 12.30 Uhr: Mittagspause

12.30 Uhr bis 15 Uhr: Klub- und Ausschusssitzungen (Teil 2)

(Sind Kompromisse mit anderen Klubs möglich? Wie bereite ich meine Rede für das Plenum vor?)

*****

Ab 15.09 Uhr:

Plenum und Abstimmung

Reden, Debatten und Abstimmung über die Gesetzesvorlage

Wie werde ich mich, wie wird sich mein Klub entscheiden? Wird die Gesetzesvorlage angenommen oder abgelehnt?

*****

Zusätzlich gibt es professionelles Feedback von den PolitikerInnen und journalistisches Blitzlichtgewitter.

Wer hat Fragen an die Profis? Wer stellt sich den Fragen der JournalistInnen und gibt Interviews?

 

Thema des Jugendparlaments am 6. Juni 2014:
Suchtmittelkonsum


 

15.09.20Beginn der Sitzung: 15.09 Uhr

Präsident Karlheinz Kopf: Ich eröffne die heutige Sitzung des Jugendparlaments, begrüße Sie alle sehr herzlich und begrüße neben Ihnen als Abgeordnete insbesondere auch die Zuseherinnen und Zuseher hier im Plenarsaal, aber vor allem auch jene, die uns via Internetübertragung zusehen. Ganz besonders herzlich begrüßen möchte ich auch jene Abgeordneten zum Nationalrat, mit deren Unterstützung Sie die Beratungen in den Klubs und auch im Ausschuss erfolgreich abgeschlossen haben. Es sind dies die Abgeordneten zum Nationalrat Katharina Kucharowits, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Petra Steger, Julian Schmid, Rouven Ertlschweiger und Dr. Nikolaus Scherak. Ich bedanke mich bei Ihnen allen für Ihre Zeit, für Ihr engagiertes Mitarbeiten und die Unterstützung der Abgeordneten zum Jugendparlament. – Vielen Dank. (Beifall.)

Sie haben als Nächstes die Möglichkeit, hier im Plenum in einer Rede Ihre Standpunkte noch einmal darzustellen und am Ende dann auch darüber abzustimmen und einen Gesetzesbeschluss zu fassen – so wie wir das im Nationalrat regelmäßig tun.

Bevor wir aber in diese Debatte eingehen, muss ich noch einige organisatorische Punkte bekannt geben. Auf der Tagesordnung steht heute der Bericht des Ausschusses des Jugendparlaments über die Gesetzesvorlage betreffend ein Bundesjugendschutzgesetz in 4 der Beilagen. Ich möchte bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass einige Klubs in der Ausschusssitzung angekündigt haben, dass sie Entschließungsanträge zu diesem Tagesordnungspunkt einbringen werden.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Karlheinz Kopf: Auf die einzelnen Klubs entfallen folgende Blockredezeiten: Klub Gelb 17 Minuten, Klub Türkis und Klub Weiß je 16 Minuten und Klub Violett 11 Minuten. Die Aufteilung der Redezeit auf die einzelnen Rednerinnen und Redner wurde den Klubs überlassen, wobei die Redebeiträge der Abgeordneten jeweils die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten sollen.

Ich ersuche, diese freiwilligen Zeitlimits einzuhalten, um möglichst allen gemeldeten Rednerinnen und Rednern die Möglichkeit zu geben, an der Debatte aktiv teilzunehmen.

Ich mache auch noch darauf aufmerksam, dass 1 Minute vor Ende der Redezeit das rote Lämpchen am Rednerpult zu blinken beginnt; wenn die Redezeit überschritten wird, dann wird dieses rote Lämpchen durchgängig leuchten. Das ist das Zeichen, dass die Redezeit zu Ende ist. Sollte das jemand übersehen, werde ich mich bemerkbar machen und darauf aufmerksam machen.

1. Punkt

Bericht des Ausschusses des Jugendparlaments über die Gesetzesvorlage (3 der Beilagen): betreffend ein Bundesjugendschutzgesetz (4 der Beilagen)

Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Omasics. Ich bitte ihn, die Debatte zu eröffnen.

Berichterstatter Fabian Omasics: Ich bringe den Bericht über die Gesetzesvorlage betreffend ein Bundesjugendschutzgesetz.

Internationale Studien haben gezeigt, dass Österreich zu jenen Staaten zählt, wo besonders viele junge Menschen regelmäßig rauchen und Alkohol trinken. Die Bundesregierung hält es daher für ganz wichtig, dieser Entwicklung gegenzusteuern, und hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken, Tabakwaren und Energydrinks in ganz Österreich einheitlich geregelt werden sollen. Alles soll erst ab 21 Jahren erlaubt sein. Jugendliche sollen dadurch zu verantwortungsbewusstem Handeln angeleitet werden.

Der Ausschuss des Jugendparlaments hat die gegenständliche Gesetzesvorlage in seiner Sitzung am 6. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Manuel Hackl, Fabian Omasics, Amun David Greiss, Hanna Strobl, Jan Hafner und Lucia Felkar. Alle Klubs sprachen sich für eine einheitliche Regelung in ganz Österreich aus. Sie lehnten aber die vorgesehenen Altersbegrenzungen und den hohen Strafrahmen ab.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Fabian Omasics, Amun David Greiss, Manuel Hackl und Tolga Keskin einen Abänderungsantrag eingebracht, mit dem die Altersgrenzen herabgesetzt und die Sanktionen bei Verstößen neu geregelt wurden. Weiters wurde eine Zweckbindung der Geldstrafen bei Verstößen gefordert.

Bei der Abstimmung wurde der in der Gesetzesvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit – dafür: Gelb, Violett, teilweise Türkis, teilweise Weiß; dagegen: teilweise Türkis, teilweise Weiß – beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss des Jugendparlaments somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident Karlheinz Kopf: Ich danke dem Berichterstatter für seine Ausführungen.

Diskussion

Präsident Karlheinz Kopf: Wir gehen nun in die Debatte ein. Die Klubs sind übereingekommen, dass die Debatte in drei Themenbereiche gegliedert wird. Zunächst werden die Rednerinnen und Redner grundsätzlich zum Thema Suchtmittelkonsum sprechen. In einem zweiten Block wird die Gesetzesvorlage – das ist das vorgeschlagene Bundesjugendschutzgesetz – diskutiert, und in einem dritten Block werden schließlich weitere, darüber hinausgehende Maßnahmen zum Thema Suchtmittelkonsum behandelt werden.

Themenblock 1: Grundsätzliches zum Thema Suchtmittelkonsum

Präsident Karlheinz Kopf: Wir beginnen nun mit der Diskussion, und zwar mit Grundsätzlichem zum Thema Suchtmittelkonsum. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopecky. – Bitte.

15.16

Abgeordneter zum Jugendparlament Manuel Kopecky (Gelb): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mein Name ist Manuel Kopecky, ich bin Klubvorsitzender der Partei Miteinander und Gemeinschaft. Durch intensive Diskussionen und Zusammenarbeit innerhalb unseres Klubs sind wir zu einigen Entschlüssen gekommen. Bevor ich Ihnen diese präsentiere, möchte ich Ihnen noch Fakten, die auf Statistiken beruhen, näherbringen.

In Österreich sind zwischen 21 und 25 Prozent der 15-Jährigen schon mehrmals betrunken gewesen. Laut der Statistik liegen wir damit weltweit auf Platz 5. Diese Ergebnisse stammen aus dem Jahr 2006 und sind nach Schätzungen gestiegen.

Bei der Frage der einheitlichen Regelung waren wir uns schnell einig und sind für den Vorschlag. Den Vorschlag, dass Alkohol, Tabak und Energydrinks erst ab 21 Jahren ausgegeben werden, können wir nicht unterstützen, diese Altersgrenze ist unserer Meinung nach viel zu hoch.

Wir stehen voll hinter dem Vorschlag, als Konsequenz Sozialdienst zu erteilen, wenn Jugendliche gegen ein Gesetz verstoßen. Wenn Erwachsene an Jugendliche und Minderjährige Alkohol aushändigen, wird ein angemessenes Strafgeld eingehoben.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Wir sind dafür, dass in ganz Österreich eine einheitliche Regelung gilt. Der Erwerb und Besitz von Alkohol und Tabak ist für Jugendliche unter 16 Jahren verboten, Energydrinks sind ab 13 Jahren erlaubt. Erwachsene, die Alkohol an Minderjährige aushändigen, bekommen eine Geldstrafe von zirka 2 000 €. Diese Strafgelder sollen zur Gänze in Suchtprävention und andere ähnliche Programme investiert werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.18

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Koroschetz. – Bitte.

15.19

Abgeordneter zum Jugendparlament Thomas Koroschetz (Türkis): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin Thomas Koroschetz, Obmann des Klubs Bildung und Wissenschaft. Zunächst einmal möchte ich mich bei meinem Klub für die Kooperation, Mitarbeit und allgemein die Motivation, das Interesse bedanken, das ihr aufgebracht habt.

Unser Klub steht im Großen und Ganzen dafür, dass wir das Gesetz, so wie es uns vorgelegt wurde, nicht annehmen, da wir der Meinung sind, dass die Altersgrenze von 21 Jahren im Widerspruch zum Wahlrecht steht – ganz nach dem Motto: Warum darf ich in der Politik über die Leben anderer mitentscheiden, aber nicht über mein eigenes Leben? Das halten wir für nicht sinnvoll.

Wir waren die ganze Zeit eigentlich sehr darauf bedacht, dem Motto unseres Klubs treu zu bleiben, und haben unter anderem auch immer die Frage gestellt, inwieweit da Bildung beziehungsweise Wissen eine Rolle spielen, da Bildung ja das ist, was die geistige Freiheit fördert und eigentlich erst ermöglicht.

Was wir in diesem Sinne auch bedacht haben, ist zum Beispiel, dass die Menschen sich unterschiedlich schnell entwickeln, daher theoretisch auch zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt bereit sind, Eigenverantwortung zu übernehmen oder sie eben nicht zu übernehmen. Daher fiel uns generell die Entscheidung betreffend eine Altersgrenze relativ schwer.

Wir haben uns vorerst darauf geeinigt, vor allem in Absprache mit anderen Parteien, dass wir Energydrinks bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres verbieten und Alkoholkonsum sowie Tabakkonsum ab dem 16. Lebensjahr freistellen – da hat man ja auch die Möglichkeit, zu wählen. Wir empfehlen selbstverständlich nicht, beides gleichzeitig zu tun.

Von den anderen Parteien habe ich mitbekommen, dass Verhandlungen nicht nur möglich, sondern auch sehr produktiv waren.

Zum Schluss möchte ich mich noch bei den Urhebern des Projekts bedanken, dass sie ermöglichen, dass wir hier stehen und einen Bezug zur Politik entwickeln. – Danke. (Beifall.)

15.21

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Baumrock. – Bitte.

15.21

Abgeordneter zum Jugendparlament Jakob Baumrock (Weiß): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin der Klubvorsitzende der Weißen Partei, Jakob Baumrock. Als ich mir den Gesetzesvorschlag zum ersten Mal durchgelesen habe, habe ich das Alter von 21 Jahren für den Konsum von Alkohol, Tabak und Energydrinks als viel zu hoch erachtet, und als ich dann mit den Abgeordneten meines Klubs gesprochen habe, hat sich herausgestellt, dass diese auch meiner Meinung waren.

Wir konnten sehr bald gemeinsame Interessen herausfiltern, brauchten hin und wieder aber auch länger, um einen Konsens zu finden. Eigentlich wollten wir hochprozentigen Alkohol bis zum 18. Lebensjahr verbieten, schlossen dann aber einen Kompromiss mit den anderen Parteien, ihn ab dem 16. Lebensjahr freizugeben.

Am ursprünglichen Gesetzentwurf war uns die Grenze von 30 Sozialstunden für Jugendliche und 7 000 € Geldstrafe für Wirte, die Alkohol an Minderjährige ausschenken, zu hoch. Wir konnten uns aber auch da auf einen Kompromiss einigen. Im Grunde waren wir für Sozialstunden nach dem dritten Vergehen, wir konnten uns dann aber auf eine Geldstrafe in Höhe von 300 € einigen, die erst nach fünf Verstößen verhängt wird.

Abschließend will ich noch sagen, dass mein Team sehr zielorientiert gearbeitet und immer an einem Strang gezogen hat. Wir waren uns meistens einig, und die Arbeit ist sehr zielorientiert vonstattengegangen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.24

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Pellegrini. – Bitte.

15.24

Abgeordnete zum Jugendparlament Hannah Pellegrini (Violett): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! In unseren Klubsitzungen sind wir zu folgenden Entschlüssen gekommen: Wir haben den Gesetzentwurf durchgearbeitet und überarbeitet, weil wir damit nicht vollkommen einverstanden waren. Unserer Ansicht nach ist das Alter von 21 Jahren schon etwas zu hoch. Jugendliche werden oft unterschätzt, sie überschätzen sich selber aber auch oft.

Wir haben uns dann im Gespräch mit dem Spezialisten über die Spätfolgen unterhalten, auch darüber, welche Strafen wirklich sinnvoll sind, und über Präventionsmöglichkeiten. Betreffend Strafen wurde gesagt, dass Sozialstunden in Suchtkliniken nicht sinnvoll sind, weil da die Patienten wie im Zoo zur Schau gestellt werden; das ist einfach nicht okay. Die Höchststrafe von 7 000 € finden wir auch nicht okay, das ist einfach zu viel.

Sonst waren wir uns eigentlich alle einig und sind durch Diskussionen und Abstimmungen zu unseren endgültigen Anträgen gekommen, auch das Klima war angenehm. (Beifall.)

15.26

Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Omasics. – Bitte.

15.26

Abgeordneter zum Jugendparlament Fabian Omasics (Gelb): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! In unserem Klub haben wir uns mit den Themen Alkohol, Tabak und Energydrinks intensiv auseinandergesetzt und sind zu einigen Entschlüssen gekommen. Doch bevor ich Ihnen diese erläutere, möchte ich Ihnen eine Statistik über Tabakkonsum näherbringen. In Österreich rauchen 30 Prozent der Mädchen und 24 Prozent der Burschen mit 15 regelmäßig.

Der Gesetzesvorschlag mit der einheitlichen Regelung wurde in unserem Klub sofort positiv aufgenommen, die Altersbeschränkung von 21 Jahren für den Konsum von Alkohol, Tabak und Energydrinks ist aber zu hoch.

Sehr überzeugt waren wir von dem Vorschlag, als Konsequenz Sozialdienst zu erteilen. Wir waren gegen ein Strafgeld für das Aushändigen von Alkohol an Minderjährige.

Wir haben beschlossen, dass Energydrinks bis zum 13. Lebensjahr verboten sind, Alkohol einschließlich Mischgetränke, wie zum Beispiel Alkopops, bis zum 16. Lebensjahr.

Bei einem Verstoß werden beim ersten Mal eine Verwarnung, bei weiteren Verstößen Leistungen in der Kranken- oder Süchtigenbetreuung angeordnet, bei fünf Verstößen ist eine Geldstrafe bis zu 300 € auszusprechen. Wer als Erwachsener gegen das Verbot, alkoholische Getränke an junge Menschen abzugeben, verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Dies ist mit einer Geldstrafe von bis zu 2 000 € zu bestrafen. Strafgelder werden in Suchtprävention investiert. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.28

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Varga. – Bitte.

15.28

Abgeordneter zum Jugendparlament Kevin Varga (Türkis): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Jugendschutz ist ein wichtiges Thema. Allen war ziemlich schnell klar, dass die unterschiedlichen Regelungen pro Bundesland nicht effizient sind, da Jugendliche einfach in andere Bundesländer fahren können, um gesetzliche Altersgrenzen zu umgehen. Deshalb sind wir zu dem Schluss gekommen, ein einheitliches Jugendschutzgesetz zu schaffen.

Der ursprünglichen Gesetzesvorlage konnten wir jedoch nicht zustimmen, es ist nämlich fraglich, ob man einen einfachen Energydrink mit jeglicher Art von Tabakware oder Alkohol vergleichen kann.

Doch bitte vergessen Sie nicht: Unser Jugendschutz ist Ihre Zukunft! – Danke sehr. (Beifall.)

15.29

Präsident Karlheinz Kopf: Letzte Rednerin zum ersten Diskussionsblock ist Frau Abgeordnete Wegmayer. – Bitte.

15.30

Abgeordnete zum Jugendparlament Jasmin Wegmayer (Weiß): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Hohes Haus! Das erste Mal, als ich den Gesetzesvorschlag gelesen habe, war ich ein wenig skeptisch, weil ich bei einzelnen Paragraphen anderer Meinung war. Im Klub haben wir uns damit auseinandergesetzt und sind letzten Endes durch viele Abstimmungen zu einer gemeinsamen Position und einem Entschluss gekommen.

In Bezug auf Energydrinks hatten wir einige Meinungsunterschiede, doch durch die Presserecherche und die Gruppengespräche haben wir von den schädlichen Wirkungen von Energydrinks erfahren. Deshalb haben wir beschlossen, das Alter, ab dem man Energydrinks kaufen darf, mit 13 festzusetzen, um so Kinder vor den schädlichen Wirkungen zu schützen. In der Diskussion mit den anderen Klubs konnten wir die Altersbegrenzung von 13 Jahren dann auch durchsetzen. Somit sind wir mit den anderen Klubs zu einem Kompromiss gekommen, auch in Bezug auf die anderen Paragraphen und Suchtmittel.

Wir haben gemeinsam eine Lösung gefunden, um die Jugend zu schützen. – Danke für die Zusammenarbeit mit meinem Team, dem weißen Team, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.32

Themenblock 2: Gesetzesvorlage

Präsident Karlheinz Kopf: Damit kommen wir zum zweiten Diskussionsblock, in dem die Gesetzesvorlage der Bundesregierung und ihre Änderung im Ausschuss inhaltlich behandelt werden.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Silberer. – Bitte.

15.32

Abgeordneter zum Jugendparlament Timothy Silberer (Gelb): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mein Name ist Tim Silberer, und ich vertrete die Partei Miteinander und Gemeinschaft. Wir haben uns als Klub dafür eingesetzt, die Jugendschutzgesetze in Österreich zu verbessern.

Da Tabak als gefährliches Suchtmittel eingestuft wird, haben wir uns dazu entschlossen, dass jeder Einwohner ab dem vollendeten 16. Lebensjahr freien Zugriff auf Tabak haben soll. Alkohol wird in Österreich ebenfalls ab dem vollendeten 16. Lebensjahr frei zugänglich sein. Jugendliche dürfen ab 16 wählen, also sind sie auch verantwortungsbewusst genug, selbst zu entscheiden, ob sie Alkohol trinken oder Zigaretten rauchen wollen.

Da man durch eine Studie bewiesen hat, dass Energydrinks erst ab dem Konsum von zwei Litern gefährlich werden, sind sie ab dem 13. Lebensjahr auf dem Markt zu erhalten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.33

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hackl. – Bitte.

15.33

Abgeordneter zum Jugendparlament Manuel Hackl (Türkis): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir sind sehr schnell zu dem Entschluss gekommen, dass das Jugendschutzgesetz für alle Bundesländer gelten soll. Der schnelle Entschluss hatte den Grund, dass man, wenn man wie ich eineinhalb Kilometer vor der burgenländischen Grenze in der Steiermark wohnt, nur in das Burgenland zu gehen braucht, um mit 16 Jahren jede Art von Alkohol zu bekommen. In der Steiermark bekommt man nämlich ab 16 Jahren nur Bier und Wein und ab 18 Jahren die härteren Getränke wie etwa Schnaps.

Zu erwähnen ist auch, dass man in der Steiermark bis 11 Uhr abends und im Burgenland bis 1 Uhr früh ausbleiben darf. Deswegen hat eine einheitliche Lösung für alle Bundesländer mehr Sinn. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.34

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hafner. – Bitte.

15.34

Abgeordneter zum Jugendparlament Jan Hafner (Weiß): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Als wir den Gesetzesvorschlag das erste Mal gesehen haben, gab es große Verwunderung über die, wie wir finden, unmöglichen Altersbeschränkungen betreffend Tabak, Alkohol und Energydrinks.

Nach langen Diskussionen mit den anderen Klubs und den Mitgliedern unseres eigenen Klubs haben wir uns jedoch auf eine Änderung des Gesetzesvorschlags geeinigt. Wir schlagen eine Senkung des Mindestalters bei Alkohol und Tabak auf 16 und bei Energydrinks auf 13 Jahre vor. Wird dies jedoch nicht eingehalten, droht beim ersten Mal eine Verwarnung, beim zweiten, dritten und vierten Mal sind bis zu 16 Sozialstunden zu leisten, bei mehr als vier Verstößen erhält man eine Geldstrafe von bis zu 300 €.

Viel höher kann jedoch die Strafe für Erwachsene werden, welche Alkohol oder Tabak an Minderjährige verkaufen oder weitergeben. Die Strafe kann bis zu 2 000 € betragen.

Ich finde es gut, dass sich alle vier Klubs für diesen Abänderungsantrag ausgesprochen haben, obwohl zuerst die Meinungen völlig verschieden waren. Jeder Klub konnte seine besten Einfälle und Ideen in den Antrag einbringen. Unser Klub konnte das Bußgeld für Erwachsene senken und die Strafen vermindern.

Ich glaube, wir können alle sehr stolz auf unsere Zusammenarbeit sein. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.36

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Greiss. – Bitte.

15.36

Abgeordneter zum Jugendparlament Amun David Greiss (Violett): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Also als Einleitung möchte ich einmal sagen, dass ich es super gefunden habe, dass wir eigentlich fast alle einer Meinung waren. Es hat nicht wirklich Meinungsunterschiede gegeben – hier und da natürlich ein bisschen, aber es war wirklich interessant, dass alle vier Klubs fast einer Meinung waren. Das habe ich, ehrlich gesagt, ziemlich super gefunden, und das wollte ich zu Beginn einmal erwähnen.

Für mich persönlich ist es wichtig, zu fragen, warum etwas passiert. Ich glaube, diese gewisse Neugierde, warum etwas passiert, hat jeder Mensch irgendwie, das ist jedem Menschen von Geburt an gegeben. Und ich glaube, das ist etwas sehr Wertvolles.

Damit wären wir schon beim ersten Punkt, beim Gesetzesvorschlag, dass man ab 16 Alkohol konsumieren darf. Warum nicht schon früher, mit 13 oder 14? – Ich glaube, das ist deshalb so, weil man mit 14 oder 13 oder sogar noch früher einfach noch nicht diese gewisse Entscheidungsfähigkeit hat und diese Verantwortung für sich selber übernehmen kann. Ich glaube, keiner von euch 16-, 15-, 14-Jährigen will mit 20 schon ein totales Wrack sein, weil er Alkohol oder anderes konsumiert hat.

Dasselbe gilt auch für den Konsum von Tabak. Energydrinks dürfen laut Gesetzesvorschlag ab 13 Jahren konsumiert werden – aus meiner Sicht eigentlich aus demselben Grund.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass ganz Österreich ein einheitliches Jugendschutzgesetz hat, denn wenn ich in einem Bundesland lebe und in ein anderes gehe, um mich wortwörtlich niederzusaufen, und dann wieder zurück in mein Bundesland gehe, bringt das ja nichts. Also warum soll man das nicht einheitlich machen? Es ist meiner Meinung nach kein schlechter Vorschlag.

Abschließend: Es ist ja eigentlich die Entscheidung von jedem einzelnen hier sitzenden Jugendlichen, ob er das macht oder nicht. Wichtig ist, wie ich glaube, dass man mit sich selbst zufrieden ist – nur so ein bisschen ein philosophischer Ansatz. (Heiterkeit.)

Das war eigentlich alles, ich hoffe, es hat Ihnen gefallen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.39

Präsident Karlheinz Kopf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Strobl. – Bitte.

15.39

Abgeordnete zum Jugendparlament Hanna Strobl (Gelb): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich heiße Hanna Strobl, gehöre dem Klub Miteinander und Gemeinschaft an und bin Ausschussmitglied.

Was haben wir eigentlich am Gesetzesvorschlag geändert? – Wir haben die Altersbeschränkung für den Konsum und Besitz von Alkohol, Tabak und Energydrinks geändert. Anfangs war der Konsum aller dieser legalen Suchtmittel erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr erlaubt. Wir haben diese Altersbeschränkung jedoch optimiert und haben somit Energydrinks ab 13 sowie Alkohol und Tabak ab 16 freigegeben, da wir finden, dass ein Alter von 21 Jahren viel zu hoch ist und diese drei Suchtmittel nicht gleich gewertet werden können.

Des Weiteren wurden noch die Folgen eines Verstoßes gegen das Gesetz geändert und verbessert. Für Jugendliche gilt, dass sie nach dem ersten Verstoß einmal verwarnt werden, jedoch ab dem zweiten bis zum vierten Verstoß zu Sozialstunden von 8 bis 16 Stunden – je nach Ermessen des Richters – verurteilt werden. Falls mehr als vier Verstöße vorliegen, werden Geldstrafen bis zu 300 € verhängt.

Bei volljährigen Personen, die alkoholische Getränke, Tabakwaren oder Energydrinks an junge Menschen abgeben, können Geldstrafen von bis zu 2 000 € anfallen.

Die einheitlichen Regelungen wurden nicht verändert. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.41

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pichlhöfer. – Bitte.

15.41

Abgeordneter zum Jugendparlament Gabriel Pichlhöfer (Türkis): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! In unserem Klub haben wir uns viele Gedanken über Energydrinks gemacht. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass der Konsum für Kinder unter 13 Jahren eingeschränkt gehört. Ab dem 13. Lebensjahr ist der größte Wachstumsschub vorbei, daher sind Energydrinks dann nicht mehr so schädlich.

Auch sind wir zu dem Schluss gekommen, dass man Alkohol und Tabak ab 16 Jahren konsumieren dürfen soll. Mit 16 Jahren darf man auch wählen, und darum sollte man eigentlich auch über seinen eigenen Konsum entscheiden dürfen.

Wir bitten alle Abgeordneten um ihre Zustimmung bei der folgenden Abstimmung, wir hoffen auf einen einstimmigen Beschluss. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.42

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Wieser zu Wort gemeldet. – Bitte.

15.43

Abgeordneter zum Jugendparlament Marcel Wieser (Weiß): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ist Ihnen bewusst, dass 25 Prozent der 15-jährigen Burschen und bereits 29 Prozent der Mädchen zumindest einmal pro Woche Tabak konsumieren?

Den letzten Studien zufolge ist bewiesen, dass wir in Österreich europaweit an erster Stelle beim Konsum von Tabak durch Jugendliche liegen. Deshalb haben wir uns gemeinsam mit den anderen Klubs zusammengesetzt, um ein neues Gesetz mit strengeren Maßnahmen einzuführen. Obwohl das Rauchen in fast jedem öffentlichen Gebäude verboten ist, rauchen sich Jugendliche doch gelegentlich mal eine Tschick so nebenbei an.

Gemäß dem neuen Gesetzentwurf ist das Rauchen unter 16 Jahren untersagt. Wer dies nicht befolgt und mehrmals erwischt wird, muss von nun an mit Sozialstunden und sogar einer Geldstrafe von bis zu 300 € rechnen.

Es freut mich besonders, dass fast alle Vorschläge der anderen Klubs mit unseren abgestimmt werden konnten, und dass uns das alles möglich gemacht wurde. – Danke. (Beifall.)

15.44

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fischl. – Bitte.

15.44

Abgeordneter zum Jugendparlament Benni Fischl (Türkis): Ich möchte mich kurz halten: Unsere Partei hat sich intensiv mit dem Strafausmaß beschäftigt. Ein sehr wichtiges Anliegen war uns dabei der § 3, in dem es heißt, dass bei weiteren Verstößen – Konsum von alkoholischen Getränken beziehungsweise Energydrinks – soziale Leistungen in Form von Kranken- und Süchtigenbetreuung zu verhängen sind. Wir hätten uns auch noch Alternativen erhofft, aber es ist da zu keiner Einigung gekommen.

Ich möchte noch einmal hervorheben, dass es grundsätzlich sehr schnell zu einer Einigung gekommen ist, eigentlich schon vor dem Ausschuss, und dass das ja doch im realen Parlament nicht so häufig vorkommt.

Es war super, und ich möchte auch den Lehrern und den Verantwortlichen danken. – Vielen Dank. (Beifall.)

15.45

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keskin. – Bitte.

15.45

Abgeordneter zum Jugendparlament Tolga Keskin (Weiß): Mein Name ist Tolga Keskin, ich bin der Ausschusssprecher des weißen Klubs. Wir haben uns im Ausschuss geeinigt, was leider nicht leicht war, dass ab 13 Jahren der Konsum von Energydrinks und ab 16 Jahren der Konsum von Tabak und Alkohol erlaubt ist.

Ich denke, man ist mit 16 Jahren reif genug, um zu wissen, was man trinkt und wieviel man konsumiert. Jugendliche unter 16 Jahren sind sich der Konsequenzen und des Nachspiels von Alkoholkonsum leider nicht bewusst.

Bereits zirka 35 Prozent der Buben und etwa 38 Prozent der Mädchen waren schon zweimal oder öfter betrunken. Am Anfang ist man lustig drauf, man hat seinen Spaß, doch dann wendet sich das Blatt, und es beginnt mit der Übelkeit und geht weiter bis hin zum Koma. Meistens landen diese Jugendlichen dann auch im Krankenhaus. Deshalb hoffe ich, dass sich unser Gesetzesvorschlag schnellstens durchsetzen wird.

Ich bin froh darüber, hier gewesen zu sein, um meine Vorschläge mit euch teilen beziehungsweise ausarbeiten zu dürfen. – Danke für eure Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.46

Präsident Karlheinz Kopf: Die letzte Rednerin zu diesem zweiten Diskussionsblock ist Frau Abgeordnete Felkar. – Bitte.

15.47

Abgeordnete zum Jugendparlament Lucia Felkar (Türkis): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben beschlossen, beim ersten Vergehen nur eine Verwarnung auszusprechen, da man beim ersten Mal noch nicht über das Gesetz Bescheid wissen könnte – einmal ist keinmal.

Betreffend Sozialstunden haben wir unseren Antrag – 8 bis 38 Stunden – leider nicht ganz durchsetzen können, haben aber immerhin 16 Stunden erreicht, was besser als nichts ist.

Es hat mich sehr gefreut, dass ich die verschiedenen Sitzungen so realitätsnah miterleben durfte. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.47

Themenblock 3: Weitere Maßnahmen

Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen damit zum dritten Diskussionsblock, in dem weitere Maßnahmen zum Thema Suchtmittelkonsum behandelt werden sollen.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kerschberger. – Bitte.

15.48

Abgeordnete zum Jugendparlament Teresa Kerschberger (Gelb): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Nach langen Überlegungen und Diskussionen im gelben Klub Miteinander und Gemeinschaft haben wir uns entschlossen, folgenden Antrag einzubringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kerschberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Zigarettenautomaten

Das Jugendparlament wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sämtliche Zigarettenautomaten zu verbieten. Weiters soll ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, der festlegt, dass Zigaretten und andere Tabakwaren nur gegen Vorlage eines Ausweises in Trafiken/Tankstellen und Lokalen verkauft werden.“

*****

Zigarettenautomaten sind nicht nur hässlich, Minderjährige kommen durch sie auch leicht an Zigaretten. Durch den Entschließungsantrag, den ich gerade eingebracht habe, möchten wir erreichen, dass diese komplett abgeschafft werden. Dadurch wollen wir den Tabakkonsum der Jugendlichen verringern. Man sollte Zigaretten in Zukunft nur noch persönlich erwerben können. Dadurch kann das Alter der Käufer besser kontrolliert werden, denn wir alle wissen: Je früher man zu rauchen beginnt, desto schädlicher ist es für unsere Gesundheit. Die Auswirkungen wie Lungenschäden, frühzeitigen Tod und andere kennen wir.

Ebenso sollte Tabak an Schulen verboten werden. Es entsteht nämlich ein Gruppenzwang, der dazu führt, dass auch Jugendliche zu rauchen beginnen, die anfangs gar nicht wollten. Wenn man sich den Rauchern nicht anschließt, wird man schnell zum Außenseiter. Natürlich ist es nicht an jeder Schule so, aber wir finden, es ist ein wichtiger Punkt.

Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass es wichtig ist, Kinder und Jugendliche vor Tabak so gut wie möglich zu schützen, denn wir alle wissen, wie hoch die Raucherrate bei Jugendlichen in Österreich ist – und das muss geändert werden!

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, Hohes Haus, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall.)

15.50

Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Kerschberger eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Teresa Kerschberger, Christoph Laschober und Gregor Lang (Gelb)

betreffend Abschaffung von Zigarettenautomaten

Zur Vermeidung dass junge Kinder/Jugendliche auf unkomplizierte Art und Weise Zigaretten kaufen können, sollen sämtliche Zigarettenautomaten abgeschafft werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Das Jugendparlament wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sämtliche Zigarettenautomaten zu verbieten. Weiters soll ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, der festlegt, dass Zigaretten und andere Tabakwaren nur gegen Vorlage eines Ausweises in Trafiken/Tankstellen und Lokalen verkauft werden.

*****

Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fleck. – Bitte.

15.50

Abgeordneter zum Jugendparlament Georg Fleck (Türkis): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! In dem vorliegenden Gesetzesantrag geht es um den Jugendschutz. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. Wir haben uns auf einen Gesetzesantrag geeinigt, in dem Jugendschutz durch Strafen, Verbote und Regulierungen erreicht wird.

Zusätzlich halten wir es für besonders wichtig, Schutz auch durch Aufklärung zu erhalten. Wir müssen die Jugendlichen durch Aufklärungsinitiativen und -kampagnen auf einen Wissensstand bringen, der es ihnen ermöglicht, selbst zu entscheiden, ob sie Alkohol, Tabak oder Energydrinks konsumieren. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fleck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationskampagnen in Schulen

Das Jugendparlament wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Schulen verstärkt Informationskampagnen zu fördern und durchzuführen sowie präventive Bildung über Suchtmittel in einem Schulfach zu integrieren.“

*****

Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.52

Präsident Karlheinz Kopf: Der von Abgeordnetem Fleck soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Georg Fleck, Kevin Varga, Thomas Koroschetz, Manuel Hackl, Tobias Glösl (Türkis)

betreffend Informationskampagnen in Schulen

Aus der Sicht unseres Klubs „Bildung und Wissen“ ist es besonders wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler in den Schulen über Suchtmittel und insbesondere über den Konsum von Alkohol, Tabak und Energydrinks informiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Das Jugendparlament wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Schulen verstärkt Informationskampagnen zu fördern und durchzuführen sowie präventive Bildung über Suchtmittel in einem Schulfach zu integrieren.

*****

Präsident Karlheinz Kopf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Knopper. – Bitte.

15.52

Abgeordnete zum Jugendparlament Magdalena Knopper (Weiß): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Viele Jugendliche haben keine Ahnung von Energydrinks, aber fast jeder von uns Jugendlichen hat schon einmal einen getrunken und währenddessen wahrscheinlich nicht an irgendwelche Risiken oder Folgen gedacht. Das liegt daran, dass über Energydrinks immer nur Positives berichtet wird, zum Beispiel dass sie Energielieferanten und Muntermacher sind. Die Wahrheit über Energydrinks und die Risiken werden aber verschwiegen.

Auf Zigarettenpackungen zum Beispiel kann man lesen, dass das Rauchen von Zigaretten tödlich sein kann. Auf Energydrink-Dosen oder -Flaschen sind keinerlei Hinweise über Risiken zu lesen.

In Schulen gibt es oft Vorträge über Alkohol, Drogen oder Rauchen, aber über die Gefahr von Energydrinks wird nie berichtet. Fast niemand weiß, wie viel Zucker und Koffein in Energydrinks enthalten ist und wie gefährlich das sein kann. Deshalb finde ich, dass an Schulen mehr Vorträge über Energydrinks gehalten werden und auf Dosen und Flaschen von Energydrinks Hinweise auf Risiken des Konsums zu lesen sein sollten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.53

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bojicic. – Bitte.

15.54

Abgeordnete zum Jugendparlament Anabell Bojicic (Violett): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bojicic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Präventionskurse an Schulen

Das Jugendparlament wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den Schulen Präventionskurse mit geeigneten Workshops für 12- bis 15-Jährige anzubieten. In den Kursen sollen vor allem auch ehemalige Suchtkranke mitwirken.“

*****

Danke. (Beifall.)

15.54

Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Bojicic eingebrachte Entschließungsantrag ist ebenfalls ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anabell Bojicic Kolleginnen und Kollegen (Violett)

betreffend Präventionskurse an Schulen

Oft sind die Jugendlichen über die Folgen eines Suchtmittelkonsums zu wenig aufgeklärt. Ein verpflichtender Präventionskurs in den Schulen soll bewirken, dass die Jugendlichen mit den Suchtmitteln verantwortungsbewusster umgehen. Durch hinreichende Aufklärung soll vor allem die Eigenverantwortung der Jugendlichen erhöht werden. Bei den Präventionskursen sollen ehemalige Suchtkranke von ihren Erfahrungen berichten, damit die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die Folgen eines Suchtmittelkonsums bekommen können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Das Jugendparlament wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den Schulen Präventionskurse mit geeigneten Workshops für 12- bis 15-Jährige anzubieten. In den Kursen sollen vor allem auch ehemalige Suchtkranke mitwirken.

*****

Präsident Karlheinz Kopf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kahr. – Bitte.

15.54

Abgeordnete zum Jugendparlament Selina Kahr (Gelb): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Nach ewigen Beratungen im gelben Klub Miteinander und Gemeinschaft sind wir schlussendlich zu einem Ergebnis gekommen. Dieses möchte ich Ihnen jetzt mitteilen, und ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kahr, Kolleginnen und Kollegen betreffend stärkere Kontrolle von Alkoholausgabe

Das Jugendparlament wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Vorsorge dafür zu tragen, dass künftig beim Erwerb bzw. beim Ausschank von Alkohol auf öffentlichen Partys, in Supermärkten/Tankstellen/etc. und in Lokalen die Altersgrenzen streng überwacht werden.“

*****

Es sollte kein Alkohol an Jugendliche unter 16 verkauft werden. Personen, die Jugendlichen Alkohol verkaufen oder schenken, müssen mit einer finanziellen Strafe von bis zu 2 000 € rechnen. Jugendliche unter 16, die erwischt werden, sollten beim ersten Mal mit einer Verwarnung davonkommen. Beim zweiten, dritten und vierten Mal sollte es 8 bis 16 Stunden Sozialdienst geben. Beim fünften Mal sollte es eine Geldstrafe von maximal 300 € geben.

Aufklärung über Alkoholkonsum, Auswirkungen und Sucht sollte an Schulen durchgeführt werden. Auch Eltern sollte man darüber informieren, denn sie können ihre Kinder mit ihren Erfahrungen mit Alkoholkonsum konfrontieren.

Es kommt manchmal auch zum Ausschluss aus Freundeskreisen, wenn man keinen Alkohol konsumiert. Alkoholkonsum ist auch schädlich für den Körper, und deshalb fordern wir, dass Alkohol für Jugendliche unter 16 nicht zu leicht erreichbar sein sollte. In diesem Sinne ersuchen wir Sie, Hohes Haus, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall.)

15.56

Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Kahr eingebrachte Entschließungsantrag ist ebenfalls ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Selina Kahr, Christoph Laschober, Gregor Lang (Gelb)

betreffend stärkere Kontrolle von Alkoholausgabe

Die derzeit geltenden Altersbeschränkungen bei Alkoholerwerb bzw. -konsum existieren nur auf dem Papier und werden nicht ausreichend kontrolliert bzw. beachtet. Daher ist es notwendig, Vorkehrungen für strengere und damit wirkungsvollere Kontrollen zu treffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Das Jugendparlament wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Vorsorge dafür zu tragen, dass künftig beim Erwerb bzw. beim Ausschank von Alkohol auf öffentlichen Partys, in Supermärkten/Tankstellen/etc. und in Lokalen die Altersgrenzen streng überwacht werden.

*****

Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Benkö. – Bitte.

15.57

Abgeordneter zum Jugendparlament Lukas Benkö (Türkis): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Unser Klub ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Medien – zum Beispiel Zeitungen oder das Fernsehen – über den übermäßigen Konsum von Suchtmitteln und dessen Auswirkungen berichten sollen. Weiters soll in Schulen den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnis gebracht werden, dass Suchtmittel schädlich für den Körper sind und langfristige Schäden verursachen. Je früher sie zu diesen Themen informiert werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie dann in Zukunft mit den Suchtmitteln in übermäßigen Kontakt geraten.

Ich möchte abschließend noch erwähnen, dass meine Mitschüler und ich diese zwei Tage im Parlament höchst interessant gefunden haben. Es war sehr spannend, hautnah am Geschehen zu sein. Wir haben auch gesehen, wie schwierig es ist, einen Kompromiss zu finden, aber dennoch haben wir es zum Schluss geschafft, dass sich alle vier Klubs geeinigt haben und ein Gesetz entstanden ist. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.58

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mayer. – Bitte.

15.58

Abgeordnete zum Jugendparlament Elisa Mayer (Weiß): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! So wie meine Kollegin Magdalena Knopper soeben über Energydrinks berichtet hat, möchte ich noch ein paar Fakten über Alkohol und Tabak hinzufügen.

Viele Jugendliche fangen schon in frühen Jahren zu rauchen an, und deshalb ist das Risiko, abhängig zu werden, größer. Dadurch besteht eine Gefahr, an Lungenkrebs zu erkranken. Genauso ist es mit dem Alkohol: Viele Jugendliche fangen schon viel zu früh mit dem Trinken an.

Ich finde, dass Jugendliche schon vor dem 21. Lebensjahr mit dem Thema Alkohol konfrontiert werden sollten, weil sie selbst für sich verantwortlich sind und es einfach zum Erwachsenwerden dazugehört. Daher finde ich, dass Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr ihre eigenen Entscheidungen treffen sollten, ob sie mit der Verantwortung leben können oder nicht. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.59

Präsident Karlheinz Kopf: Gemeinsam zu Wort gemeldet haben sich die Abgeordneten Damhösl und Graber. – Bitte.

16.59

Abgeordnete zum Jugendparlament Johannes Damhösl und Benjamin Graber (Violett): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es gab mehrmalige Beschwerden, dass in Diskotheken in letzter Zeit zu junge Besucher in einem Alter von 12 Jahren auftauchen und an sie Alkohol ausgeschenkt wird. Da diese Kinder meist gefälschte Ausweise besitzen, bitten wir die Bundesregierung, strengere Kontrollen einzuführen.

Alkoholkonsum im jungen Alter führt zu Problemen und bleibenden Schäden und ist damit sehr gefährlich. Laut dem Jugendschutzgesetz darf man erst ab 14 Jahren ausgehen; daher werden auch die Erziehungsberechtigten miteinbezogen, solange man noch nicht 14 ist. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

16.00

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Wrba. – Bitte.

16.00

Abgeordnete zum Jugendparlament Klara Wrba (Violett): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wrba, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweiskontrollen beim Eintritt in Diskotheken

Das Jugendparlament wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, um Diskotheken dazu zu verpflichten, strenge Ausweiskontrollen beim Eintritt durchzuführen.“

*****

Wir freuen uns über die Zusammenarbeit! – Danke. (Beifall.)

16.01

Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Wrba eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Klara Wrba Kolleginnen und Kollegen (Violett)

betreffend Ausweiskontrollen beim Eintritt in Diskotheken

Zur Vermeidung dass junge Kinder/Jugendliche (zB. 11-, 12-jährige) in Diskotheken Alkohol ausgeschenkt bekommen, sollen Diskotheken dazu verpflichtet werden, strenge Ausweiskontrollen beim Eintritt durchzuführen. Besonderes Augenmerk soll bei diesen Kontrollen auf gefälschte Ausweise gelegt werden. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Kinder und Jugendliche in zu frühem Alter Alkohol konsumieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Das Jugendparlament wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, um Diskotheken dazu zu verpflichten, strenge Ausweiskontrollen beim Eintritt durchzuführen.

*****

Präsident Karlheinz Kopf: Als letzte Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schützenhöfer. – Bitte.

16.01

Abgeordnete zum Jugendparlament Kathrin Schützenhöfer (Violett): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! In meiner Hauptschulzeit habe ich keine richtige Aufklärung über Suchtmittel und ihre Folgen bekommen. Da wir glauben, dass es auch anderen Schülern so geht, wollen wir, dass Präventionskurse an Schulen angeboten werden. Das sollten aber Leute machen, die in der Vergangenheit Kontakt und Probleme mit Suchtmitteln hatten, weil sie uns Einblicke in ihr Leben geben und uns bewusst machen können, was verantwortungsvoller Konsum ist.

Uns ist es wichtig, die Eigenverantwortung von Jugendlichen zu stärken. Es sollten Gespräche geführt werden, in denen gezeigt wird, wie verantwortungsvoll konsumiert wird, wie wir von einem Experten hörten. Deshalb wünschen wir uns im Sinne der Schüler, dass dieser Entschließungsantrag unterstützt wird. (Beifall.)

16.02

Präsident Karlheinz Kopf: Mir liegt nun keine weitere Wortmeldung mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Abstimmungen

Präsident Karlheinz Kopf: Damit kommen wir zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage in der Fassung des Ausschussberichts. Wir stimmen jetzt also über jenen Text ab, dem bereits eine Zweidrittelmehrheit im Ausschuss ihre Zustimmung gegeben hat.

Um diese Gesetzesvorlage positiv abzustimmen, ist jetzt auch eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten notwendig.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dieser Gesetzesvorlage ihre Zustimmung geben, sich von ihren Plätzen zu erheben, um so ein entsprechendes Zeichen zu geben. – Das ist einstimmig. Die Gesetzesvorlage betreffend Bundesjugendschutzgesetz ist somit angenommen. (Beifall.)

Ich komme nun zur Abstimmung über die in dieser Sitzung eingebrachten Entschließungsanträge. Zur Annahme eines Entschließungsantrages ist nur die einfache Mehrheit, also mehr als die Hälfte der Abgeordneten, notwendig.

Abstimmung über den Entschließungsantrag des Klubs Gelb betreffend Abschaffung von Zigarettenautomaten.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist nicht angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag des Klubs Türkis betreffend Informationskampagnen in Schulen.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Antrag ist somit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag des Klubs Violett betreffend Präventionskurse an Schulen.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist nicht angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag des Klubs Gelb betreffend stärkere Kontrolle von Alkoholausgabe.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag des Klubs Violett betreffend Ausweiskontrollen beim Eintritt in Diskotheken.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

*****

Präsident Karlheinz Kopf: Die Tagesordnung ist somit erschöpft.

Die nächste Sitzung des Jugendparlaments wird voraussichtlich im Herbst 2014 mit Schülerinnen und Schülern aus Kärnten stattfinden. Sie wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Bevor ich die Sitzung schließe, gebe ich noch bekannt, dass sogleich die „echten“ – unter Anführungszeichen – Abgeordneten zum Nationalrat, die hier vor mir sitzen, die Sie heute dankenswerterweise begleitet haben, die Möglichkeit zu einem kurzen Statement haben werden. Anschließend erhält jede und jeder von Ihnen eine Teilnahmeurkunde, und ganz zum Schluss wird dann noch ein Gruppenfoto gemacht.

Diese Sitzung ist geschlossen.

16.07.45Schluss der Sitzung: 16.07 Uhr


 

Schlussstatements der Abgeordneten zum Nationalrat sowie des Zweiten Präsidenten des Nationalrates

(Auszugsweise Darstellung)

Abgeordnete zum Nationalrat Katharina Kucharowits (SPÖ) hält fest, dass sie den einstimmigen Beschluss eines Bundesjugendschutzgesetzes im Jugendparlament als Vorbild für die Abgeordneten zum Nationalrat sehe, dieser Prozess laufe nämlich schon seit Jahrzehnten, und sie hoffe, das man das endlich auf den Weg bringe.

Sie finde, so Kucharowits, die Jugendlichen seien sehr mutig, ihre Reden gut und Nervosität gehöre dazu. Abschließend bedankt sie sich bei ihrem Klub, dem Klub Violett, der ab Mittag so richtig in die Gänge gekommen sei – es habe ihr sehr viel Spaß gemacht –, und wünscht allen ein wunderschönes verlängertes Wochenende. (Beifall.)

Abgeordneter zum Nationalrat Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP) sagt, nach diesem Jugendparlament sei er überzeugt, dass es nicht stimme, wenn es hieße, die Jugend sei politikverdrossen, denn es seien alle mit großer Freude dabei gewesen. Er habe festgestellt, dass die Jungen sich einbringen wollen, möglicherweise nicht in einer Partei, aber für ein konkretes Anliegen. Abgeordneter Berlakovich bedankt sich bei seinem Klub, dem Klub Weiß, für den großen Einsatz und führt aus, die Demokratie lebe davon, dass es Menschen gebe, die bereit seien, sich einzubringen.

Ein großer Teil der Arbeit der Nationalratsabgeordneten, so Berlakovich, finde in den Ausschusslokalen statt, da sei die Öffentlichkeit nicht dabei. Die Jugendlichen haben erleben können, wie mühselig das sei. Abgeordneter Berlakovich ist begeistert, dass es die Jugendlichen angesichts der Ausgangssituation, in der jeder etwas anderes wollte, geschafft haben, sich auf das große übergeordnete Ziel, den Jugendschutz, zu besinnen – den gemeinsamen Nenner finden, aufeinander zugehen, das sei Demokratie, Konsens- und Kompromissfähigkeit.

Abgeordneter Berlakovich bedankt sich bei der Lehrerschaft und den Schülern dafür, dass sie ins Hohe Haus gekommen sind. Es gehöre sehr viel Mut dazu, im Plenarsaal eine Rede zu halten, aber man müsse den ersten Schritt tun. Wichtig für die Demokratie sei es, in der Öffentlichkeit seinen Standpunkt zu erklären. Er als Burgenländer sei stolz, so Berlakovich, dass so viele BurgenländerInnen, aber auch NichtburgenländerInnen sich eingebracht haben. Abschließend wünscht er den Jugendlichen alles Gute. (Beifall.)

Abgeordnete zum Nationalrat Petra Steger (FPÖ) gratuliert zunächst allen, denn sie selbst sei erst seit Oktober im Parlament und wisse, wie schwierig es sei, vor Publikum und Kamera eine Rede zu halten. Die Jugendlichen haben das sehr gut gemacht, haben recherchiert, sich inhaltlich mit dem Thema auseinandergesetzt und überlegt, was sie vortragen werden; auch die Arbeit in den Ausschüssen und die Klubsitzungen seien sehr gut gewesen.

Es sei, so Steger, erstaunlich, auf welche Ideen junge Menschen kommen und deswegen fände sie es wichtig, dass alle Nationalratsabgeordneten das Jugendparlament einmal mitmachen. Abgeordnete Steger findet es großartig, dass ein einstimmiger Beschluss zustande gekommen sei, das komme im Plenarsaal nicht so oft vor.

Abschließend fordert Abgeordnete Steger die Jugendlichen auf, sich mit Politik zu beschäftigen, Zeitungen zu lesen, immer wählen zu gehen und zu versuchen, sich in die Politik einzubringen, und wünscht ihnen alles Gute. (Beifall.)

Abgeordneter zum Nationalrat Julian Schmid, BA (Grüne) merkt an, er könne sich vielem, das gesagt worden sei, anschließen. Er habe den Klub Gelb von Anfang an begleitet, als noch unsicher war, welche Meinung der Klub vertrete. Der „Burner“ sei seiner Meinung nach aber, dass die Jugendlichen über die Fraktionsgrenzen hinweg zu einem Konsens gekommen seien; das komme im Plenarsaal leider nicht sehr oft vor.

Über das, was Abgeordnete Steger gesagt habe – dass jeder Nationalratsabgeordnete einmal an einem Jugendparlament teilnehmen sollte –, hinausgehend, fände er, Schmid, es spannend, einmal das Jugendparlament darüber bestimmen zu lassen, wie das bundesweite Jugendschutzgesetz aussehen sollte. Er halte, so Schmid, die vom Jugendparlament beschlossene Regelung teilweise für vernünftiger, als diesen „komischen Murks“, den es momentan in Österreich gebe.

Abschließend appelliert Abgeordneter Schmid an die Jugendlichen: Bitte bleibt dran, geht alle in die Politik, und räumt da einmal auf! (Beifall.)

Abgeordneter zum Nationalrat Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH) betont, dass er ebenfalls begeistert sei und persönlich etwas gelernt habe, und zwar, dass man den jungen Menschen einfach mehr zutrauen müsse. Wie Abgeordnete Steger halte auch er die Ideen, die in den Ausschusssitzungen teilweise aufgekommen sind, für extrem bemerkenswert.

Es sei notwendig, so Ertlschweiger, dass das Jugendparlament regelmäßig tage, und er wünsche sich, dass jeder Schüler und jede Schülerin in Österreich diese Atmosphäre einmal genießen dürfe, was aus Kapazitätsgründen aber nicht möglich sei. Abgeordneter Ertlschweiger legt auch jedem Abgeordneten ans Herz, sich einmal für das Jugendparlament Zeit zu nehmen.

Als Burgenländer sei er besonders stolz, dass es im Burgenland so „klasse Burschen und Mädels“ gebe, die sich wirklich mit dem Thema auseinandersetzen, aber auch klasse LehrerInnen, die sich Zeit dafür nehmen, mit den SchülerInnen nach Wien zu fahren; da gehöre viel Engagement dazu. Abgeordneter Ertlschweiger dankt abschließend auch der Demokratiewerkstatt, die den Tag, der den SchülerInnen lange in Erinnerung bleiben werde, perfekt organisiert habe, und wünscht den Jugendlichen alles Gute für ihre Zukunft. (Beifall.)

Abgeordneter zum Nationalrat Dr. Nikolaus Scherak (NEOS) findet es wie Abgeordnete Kucharowits bemerkenswert, dass es im Jugendparlament einen einstimmigen Beschluss betreffend ein einheitliches Bundesjugendschutzgesetz gegeben hat. Da dieses im „wahren Leben“ leider nicht gelte und es noch immer unterschiedliche Regelungen gebe, sollen die Jugendlichen in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis Stimmung dafür machen.

Es freue ihn, so Scherak, dass nach einigen Diskussionen und Kompromissen ein einstimmiger Beschluss zustande gekommen sei. Als jemand, der viel von Freiheit und Eigenverantwortung spreche, sei er beeindruckt von der differenzierten Argumentation der Jugendlichen, einerseits dass man die Jugend schützen müsse, andererseits, dass Jugendliche bei entsprechender Information auch selbst entscheiden können.

Abgeordneter Scherak kündigt an, in einer der nächsten Plenarsitzungen gemeinsam mit Abgeordnetem Schmid eine Rede halten zu wollen; der gemeinsame Redebeitrag der Abgeordneten zum Jugendparlament Damhösl und Graber habe ihn dazu inspiriert. (Beifall.)

Mag. Adelheid Ehrenhofer, MSc (Gymnasium der Diözese Eisenstadt, Modul Politische Bildung) bedankt sich namens ihrer Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich bei den MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion für die professionelle Vorbereitung und Durchführung des Jugendparlaments und als Lehrerin für Politische Bildung, dass den SchülerInnen diese Chance eröffnet werde. Abschließend richtet sie „recht schöne Grüße und beste Wünsche“ an Nationalratspräsidentin Prammer, der das Jugendparlament ein großes Anliegen sei. (Beifall.)

Präsident Karlheinz Kopf hält fest, Demokratie sei mit Sicherheit die beste Form, wie man in einer Gesellschaft Entscheidungen, die für alle Gültigkeit haben sollen, treffen könne, aber sie sei niemals vollkommen. Länder, in denen es diese Form der Entscheidungsfindung nicht gebe, schauen neidvoll in Länder wie Österreich, wo seit Jahrzehnten allgemeingültige Entscheidungen auf diese Art und Weise herbeigeführt werden. Die Alternativen, die es da oder dort gegeben habe oder noch immer gebe, seien nicht erstrebenswert.

Präsident Kopf berichtet von einem Besuch in Warschau, wo er eine Feier aus Anlass von 25 Jahren freien und demokratischen Wahlen in Polen besucht habe. Auch vorher habe es dort schon ein Parlament gegeben, aber die Besetzung sei von anderen bestimmt worden, erst seit 25 Jahren dürfen die Menschen dort selbst über die Zusammensetzung ihres Parlaments entscheiden, was eine große Errungenschaft sei.

Präsident Kopf schließt sich dem Dank an Nationalratspräsidentin Prammer an, denn da es nicht einfach sei, Demokratie zu leben, seien Einrichtungen wie die Demokratiewerkstatt oder das Jugendparlament sehr wichtig. Präsidentin Prammer habe die Demokratiewerkstatt ins Leben gerufen, es sei aber allen im Parlament wichtig, jungen Menschen die Grundregeln der Demokratie, die Wirkungsweise der Demokratie, in diesem Fall der parlamentarischen Demokratie, näherzubringen.

Präsident Kopf appelliert an die SchülerInnen, sich darüber zu informieren, was in Österreich vor sich gehe, sich einzumischen, ob auf Gemeindeebene oder in Interessengruppen, denn das sei alles Politik und im Sinne der Demokratie. Wenn man nicht selbst die Rahmenbedingungen gestalte, dann würden andere das tun – und vielleicht nicht so, wie man es gerne möchte.

Abschließend bedankt Präsident Kopf sich bei den MitarbeiterInnen der Demokratiewerkstatt, die das Jugendparlament organisiert haben und das ganze Jahr hindurch tolle Arbeit leisten, bei den MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion sowie bei den Lehrpersonen und bei den Abgeordneten zum Nationalrat, die sich Zeit genommen und intensiv mitgearbeitet haben – das sei keine Selbstverständlichkeit, aber angesichts des Ergebnisses besonders wertvoll.

Präsident Kopf wünscht den SchülerInnen eine gute Heimreise, viel Erfolg für ihre schulische Arbeit und alles Gute für die Zukunft. (Beifall.)