1/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 09.11.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Selbständiger Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber,

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in Österreich durch eine gerechte Unterhaltssicherung.

In Österreich leben rund 180.000 AlleinerzieherInnen gemeinsam mit ihren Kindern. 90% dieser AlleinerzieherInnen sind Frauen und 40% sind armutsgefährdet. Zu den Hintergründen zählen, dass Alleinerziehende finanziell deutlich höher belastet sind als Zwei-Eltern-Haushalte, insbesondere dann, wenn Unterhaltsleistungen nicht oder nicht ausreichend erbracht werden.

In einem reichem Land wie Österreich darf Kinderarmut aber keinen Platz haben.

Zur Armutsbekämpfung soll Alleinerziehenden daher ein Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe gebühren, der den Unterhalt bis zum Ende der Ausbildung sichert (= Unterhaltsgarantie).

Die Unterhaltsgarantie wirkt subsidiär zu regulären Unterhaltsleistungen und orientiert sich an den in der Judikatur entwickelten Regelbedarfssätzen in der Höhe der ungefähren Kinderkosten, welche ebenfalls einer Aktualisierung bedürfen. Die Berechnung des Regelbedarfs geht aktuell auf Werte einer 1964 veröffentlichten Statistik des Statistischen Zentralamts über die Haushaltsausgaben für Kinder zurück und wird jährlich lediglich an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Ebenso zügig sind Lücken im Unterhaltsvorschussgesetzes zu schließen, um von Armut betroffene Ein- Eltern-Haushalte sowie betroffene Kinder rasch unterstützen zu können und Armut zu bekämpfen. Es braucht hier eine finanzielle Absicherung für Alleinerziehende, um nicht arm zu werden oder armutsgefährdet zu sein.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert eine armutsfeste Unterhaltssicherung für Alleinerziehende in Form einer Unterhaltsgarantie, die sich an den Regelbedarfsätzen orientiert (= Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe) sowie eine Reform des Unterhaltsrechts, insbesondere des Unterhaltsvorschussgesetzes, auf Basis einer aktualisierten Kinderkostenanalyse zügig umzusetzen. "

Formell wird um Zuweisung zum Familienausschuss gebeten.