124/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 28.02.2018
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Entschließungsantrag
der Abgeordnete Keck, Muchitsch, Katzian, Knes, Ing. Vogl, Stöger
Kolleginnen und Kollegen
betreffend abschlagsfreies Sonderruhegeld
Nachtschwerarbeit leisten Personen, die nach Artikel VII des Nachtschwerarbeitsgesetzes Nachtarbeit in Verbindung mit Schwerarbeit leisten. Für diesen Personenkreis ist vorgesehen, dass sie nach Erreichen bestimmter gesetzlichen Voraussetzungen mit 57 Jahren das Sonderruhegeld in Anspruch nehmen können. Dafür müssen vom Dienstgeber zusätzlich für jeden Betroffenen 3,4% der Bruttolohnsumme monatlich zum normalen Pensionsversicherungsbeitrag extra bezahlt werden. Aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage wird den Betroffenen trotz dieser zusätzlichen Beiträge ein Abschlag in der Höhe von 4,2% pro Jahr, max. 13,8% auferlegt. Das Sonderruhegeld wird auf Basis der Invaliditätspension berechnet und diese Abschläge ziehen massive Pensionskürzungen für ArbeitnehmerInnen nach sich, die Jahrzehnte Nacht- und Schwerarbeit geleistet haben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der eine abschlagsfreie Inanspruchnahme des Sonderruhegeldes geregelt wird, da für diese ArbeitnehmerInnen jahrelang Zusatzbeiträge der Dienstgeber bezahlt werden.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales