126/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend die Schaffung von Rechtssicherheit im Pflegebereich

 

In der 190. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP wurde mit einer breiten Mehrheit die Abschaffung des Pflegeregresses beschlossen. Auch die Regierungsparteien der aktuellen Gesetzgebungsperiode stimmten für das Verbot des Zugriffs „auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten“ (Dafür: S, V, F, G, T, dagegen: N – Quelle: Parlamentshomepage, Stand 23. Februar 2018).

Mit diesem sozialpolitischen Meilenstein wurde eine zentrale Forderung aus dem Plan A der SPÖ umgesetzt, die eine konkrete Entlastung für 40.000 Familien in Österreich sicherstellt. Damit wurde einer de facto Erbschaftssteuer für pflegebedürftige Menschen, die stationärer Pflege bedürfen, ein Riegel vorgeschoben.

Bis zu dieser Änderung wurde nämlich kontinuierlich auf das Vermögen der pflegebedürftigen Person zugegriffen, wenn die Kosten für die Unterbringung und Betreuung nicht aus dem Pflegegeld und der laufenden Pension gedeckt werden konnten. Diese Enteignung hat damit nur jenen Teil der Pflegedürftigen getroffen, der die Pflegekosten nicht ohnehin aus dem laufenden Einkommen bezahlen konnte.

Für die Gegenfinanzierung sieht das Konzept der SPÖ eine Erbschaftssteuer auf Erbschaften über 1 Mio. € vor, die einen fairen Beitrag der Vermögenden zu unserem Sozialsystem darstellt. Für diese nachhaltige Finanzierung des österreichischen Pflegesystems in der Höhe von 500 Mio. € jährlich, fand sich bisher keine politische Mehrheit im Nationalrat. Man konnte sich lediglich auf 100 Mio. € pro Jahr aus dem Bundeshaushalt einigen, der den Ländern zur Abdeckung des Einkommensausfalls dient, welcher aus dem Verbot des Pflegeregresses resultiert.

Der Städtebund, die FinanzreferentInnen der Bundesländer und nicht zuletzt der Gemeindebund gehen von Mehrkosten aus, die sich nicht durch die zur Verfügung gestellten Bundesmittel abdecken lassen. In einer Resolution des Gemeindebundes fordern die österreichischen Gemeinden deshalb von der schwarz-blauen Bundesregierung den vollständigen Kostenersatz für die entstehenden Mehrausgaben, sowie eine zukunftsfähige Finanzierung des Pflegebereichs.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert,

·                gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen und den Ländern eine Lösung für die Finanzierung und Kostentragung, die durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstanden sind, herbeizuführen,

·                Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung zu schaffen, indem für alle Bundesländer verbindlich festgelegt wird, dass auch Einrichtungen zur Pflege von Menschen mit Behinderungen von der Abschaffung des Pflegeregresses umfasst sind und

·                eine Klarstellung dahingehend durchzuführen, dass alle laufenden bzw. offenen Verfahren zum Pflegeregress, also auch zum Beispiel laufenden Ratenzahlungen, einzustellen sind.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales