Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO), BGBl. Nr. 471/1992 zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 120/2016, wird wie folgt geändert:
§ 100 Abs. 1 lautet:
„Im zweiten Ermittlungsverfahren nehmen Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem der Regionalwahlkreise ein Mandat oder im gesamten Bundesgebiet mindestens 2% der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben.“
§ 107 Abs. 2 lautet:
„Parteien, denen im ganzen Bundesgebiet kein Mandat in einem Regionalwahlkreis und weniger als 2% der abgegebenen gültigen Stimmen zugefallen sind, haben im dritten Ermittlungsverfahren auf die Zuweisung von Mandaten keinen Anspruch.“