182/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 21.03.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Neustrukturierung der österreichischen Filmförderung

Jedes Jahr starten über 450 Filme in den heimischen Kinos (2004 waren es noch 280) – bei kontinuierlich rückläufigen Besucher_innenzahlen (2015 rund 17 Mio Be-sucher; 2016 rund 16 Mio; 2017 rund 13,5 Mio). Parallel dazu hat sich der Film- und

Fernsehkonsum zugunsten nicht-linearen Konsums verändert: On demand-Plattfor-men, wie Netflix, Amazon, et al., verbuchen einen steten und schnellen Abonnent_in-nenanstieg (Ende 2016 verzeichnete Netflix etwa 7,1 Mio Kund_innen, Ende 2017

waren es 109 Mio). Diese Plattformen generieren ebenfalls Content - zunehmend mit Regionalbezug, kooperieren diese Unternehmen doch vermehrt mit nationalen Fernsehsendern. Qualitativ können sich diese Produktionen längst mit jenen erfolgreicher Kinofilm-Produktionen messen, wie Nominierungen in Cannes oder der jüngste

Grimme-Preis für eine deutsche Netflix-Produktion zeigen. Der Medienwandel, der völlig neue Formen der Medienkonsumation mit sich gebracht hat, hat also auch

nicht vor der Filmbranche Halt gemacht.

Die heimischen Förderstrukturen haben sich diesem Wandel noch nicht angepasst - mehr noch, die Filmförderung geschieht in Österreich in unübersichtlicher Vielzahl und auf zu vielen verschiedenen Ebenen, wie schon der Rechnungshof in seinem

Bericht (Reihe Tirol 2011/1) festgehalten hat. Seit der Veröffentlichung hat sich wenig geändert: Insgesamt vergeben in Österreich 19 verschiedene Einrichtungen Filmför-derungen - alleine auf Bundesebene gibt es die Fernsehfilmförderung der RTR, de-ren Fördertopf 17,5 Mio Euro umfasst, die Innovative Filmförderung (etwa 3 Mio

Euro), die Filmstandort-Förderung im Wirtschaftsministerium (7,5 Mio Euro), das Österreichische Filminstitut (20 Mio Euro). Hinzu kommen die Filmförderstrukturen der Länder, in denen „Tourismus GmbHs“ und "Kulturfonds" im Eigentum der Länder bis zu den Büros der Landeshauptleute und deren Stellvertreter_innen als Filmförderakteur_innen auftreten. Der Rechnungshof kritisierte, dass diese Fördergeber kaum

miteinander kooperierten und oftmals dieselben Projekte mehrfach gefördert würden.

Angesichts der Herausforderung eines veränderten Filmmarktes (weniger Kinobesuche, neue Marktteilnehmer) ist es umso dringlicher, Förderbemühungen zu bündeln und somit schlagkräftiger zu machen. So würden adäquate Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es der Filmbranche ermöglichten sich dem veränderten Markt anzupassen und gleichzeitig den Filmstandort Österreich stärkten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor-zulegen, welcher die Neustrukturierung der österreichischen Filmförderung dahingehend vorsieht, als dass diese künftig vereinheitlicht, klarer strukturiert, transparenter und die neuen Möglichkeiten neuer Verwertungswege berücksichtigend ausgestaltet sein soll."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.