193/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 17.04.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend einer fairen Ausgestaltung des Familienbonus Plus sowie des

Kindermehrbetrages.

Begründung

Der Gesetzesentwurf zum neuen Familienbonus sieht eine finanzielle Entlastung für Familien vor - jedoch nicht für alle Familien. Im Kapitel „Fairness und Gerechtigkeit" des aktuellen Regierungsprogramms heißt es: „Familie gibt Halt, Sicherheit und Geborgenheit in jeder Lebenslage. Wichtige Aufgabe der Politik ist es daher, die erforderlichen Rahmenbedingungen anzubieten, damit die Familien in Österreich weiter gestärkt werden, um den Alltag und die Herausforderungen des Lebens bestmöglich meistern zu können." Weiters heißt es: „Familien sollen in unserem Land in gesicherten Verhältnissen leben und auch die Familiengründung samt Kinderwunsch darf nicht an Finanziellem scheitern. Die Finanzierung der familienpolitischen Leistungen ist daher einer Reform zu unterziehen, um diese auch nachhaltig auf Dauer sicherstellen zu können." Eine Argumentation, die nachvollziehbar und unterstützenswert klingt, betrachtet man aber den Gesetzesentwurf zum geplanten Familienbonus inklusive Kindermehrbetrag (24/ME XXVI. GP), wird dieser den hohen Ansprüchen nicht gerecht, weil er eben nicht für „Fairness und Gerechtigkeit" sorgt, da viele Familien von dieser Entlastung ausgeschlossen sind. Die Regierung fördert mit ihrem Familienbonus vor allem finanziell gut versorgte Familien, denen pro Kind 1.500 Euro Steuererleichterung pro Jahr zusteht. Personen mit niedrigerem Einkommen, sei es bei Alleinerziehenden oder auch Paaren, profitieren nur in geringem Maße oder gar nicht von den geplanten Maßnahmen, obwohl diese Personengruppen eine Entlastung am dringendsten benötigen würden.

Die Regierungsmitglieder argumentieren immer wieder damit, jene entlasten zu wollen, die auch Steuern zahlen. Die erbrachte Steuerleistung wird dabei jedoch auf die Lohnsteuer reduziert, auf die sich auch der geplante Familienbonus bezieht. In Wirklichkeit zahlen aber alle Einkommensschichten Sozialversicherungsabgaben und Steuern, wie die Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer oder Tabaksteuer. Betrachtet man die Abgabenlast anhand des Gesamteinkommens, sieht man, dass es kaum Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Einkommensgruppen gibt und wir in Österreich faktisch eine Flat Tax haben. Somit finanzieren die unteren Einkommensschichten - die wenig bzw. gar nicht von den geplanten Maßnahmen profitieren - den Familienbonus für die oberen Einkommensschichten, was zu einer weiteren Umverteilung von unten nach oben führt.


Insgesamt erhalten die untersten 30 Prozent der Haushalte laut einer Modellrechnung der Innsbrucker Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) nur 17 Prozent der gesamten Entlastung. Selbst dann, wenn der für Alleinverdiener(innen) eingezogene Mindestbetrag von 250 Euro pro Kind und Jahr berücksichtigt wird und auch dann, wenn man die Senkung der Arbeitslosenbeiträge für geringe Einkommen dazurechnet (140 Mio. Euro).

Mit Einführung des Familienbonus wird auch die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gestrichen. Diese „Entlastungspolitik" fällt für Alleinerziehende, die eine erhöhte Betreuungsabhängigkeit aufweisen, besonders unverhältnismäßig aus. Etwa 60.000 Alleinerziehende verdienen unter der Lohnsteuergrenze und können somit den Familienbonus nicht ausschöpfen. Sie werden mit nur 250 Euro pro Jahr und Kind im Rahmen des Kindermehrbetrages abgespeist. Dieser Kindermehrbetrag beträgt ein Sechstel des Familienbonus in voller Höhe - von einer „nachhaltigen Entlastung", wie es in der Kurzinformation des Ministerialentwurfs heißt, kann bei 20,83 € monatlich nicht die Rede sein. Obwohl die Erwerbsbeteiligung unter alleinerziehenden Müttern durchschnittlich höher ausfällt als bei Müttern in Paarbeziehungen, werden Alleinerziehende in der aktuellen Regierung zur Familienform zweiter Klasse erklärt und man begegnet ihnen mit finanziellen Benachteiligungen.

In den Erläuterungen zum Ministerialentwurf steht bezüglich Kindermehrbetrag: „Durch den Kindermehrbetrag sollen nur jene Eltern mit Kindern entlastet werden, die berufstätig sind. Daher soll der Kindermehrbetrag nicht zustehen, wenn ganzjährig Sozialleistungen, die gemäß §3 Abs. 1 Z5 lit. a steuerfrei sind (insbesondere Arbeitslosengeld und Notstandshilfe), oder Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung entsprechend den diesbezüglichen Regelungen der Länder bezogen wurden." Dies bedeutet, dass Alleinerziehende, die zwar berufstätig sind, aber so wenig verdienen, dass sie eine Aufzahlung aus der Mindestsicherung beziehen, nicht einmal diese 250 € jährlich erhalten. Für viele Alleinerziehende ist es aber aufgrund der örtlich schlechten Verfügbarkeit von ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen nicht möglich, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen, um für ein ausreichendes Familieneinkommen zu sorgen. Ein-Eltern-Haushalte haben mit im Schnitt 40 % das größte Risiko für Armut oder Ausgrenzung. Einer der Gründe dafür ist, dass der getrenntlebende Elternteil seinen Unterhaltsbeitrag nicht leisten kann oder will. Da auch eine rasche Reform des Unterhaltsgesetzes mit einer Unterhaltsgarantie nicht in Sichtweite ist, bleibt die Lage für viele Alleinerziehende weiterhin prekär.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemäß ihres selbst gesteckten Ziels einer fairen und gerechten Familienpolitik einen echten Familienbonus, bei dem jedes Kind gleich viel wert ist und der sich an den Bedürfnissen der Kinder und nicht am Verdienst der Eltern orientiert, zu gestalten"

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.