198/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 18.04.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stephanie Cox, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Öffnung der Ehe für alle

BEGRÜNDUNG

Mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die gesetzliche Regelung, welche gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe verwehrt, aufgehoben. Die derzeit geltende Rechtslage ist mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitssatzes nicht vereinbar, da diese von zwei verschiedenen Rechtsinstituten, nämlich der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft, ausgeht. Der VfGH hält in seiner Presseaussendung vom 5. Dezember 2017 fest, dass die Unterscheidung zwischen zwei verschiedenen Rechtsinstituten gegen das Verbot der unsachlichen Diskriminierung des Gleichheitsgrundsatzes verstößt. Nach wohl überwiegender Ansicht wird das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs dazu führen, dass ab 1. Jänner 2019 sowohl die Ehe als auch die eingetragene Partnerschaft sowohl verschiedengeschlechtlichen als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen werden.

In 15 europäischen Ländern erfolgte die Eheöffnung durch die jeweiligen Parlamente, also auf politischem Weg. In Österreich war das in der Vergangenheit nicht möglich, obwohl bereits 2015 laut einer Eurobarometer-Umfrage 62 Prozent der Österreicher_innen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare befürworteten. Die Umfragewerte spiegeln dies auch quer durch die Bevölkerung wieder:


 

Angesichts der Tatsache, dass die diskriminierenden Unterschiede vom Gesetzgeber bereits vor dem 01.01.2019 aufgehoben beziehungsweise abgeändert werden könnten, um dadurch Rechtssicherheit zu schaffen, ist die Bundesregierung gefordert zu handeln.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, angesichts der andauernden Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, welche es gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht, bereits vor dem 01.01.2019 eine Ehe einzugehen. Des Weiteren sollen jegliche gesetzliche Diskriminierungen und Unterscheidungen zwischen verschiedengeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufgehoben werden.”

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.