224/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 20.04.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Armut von Frauen im Alter verhindern, höhere Frauenpensionen garantieren

 

 

Im Regierungsprogramm von Schwarz-Blau findet sich im Kapitel Frauen folgende schwammige Zieldefinition: „Soziale Sicherheit für Frauen, auch im Alter“. Auch im Hinblick auf praktische Maßnahmen gegen Armut von Frauen im Alter bleibt der Text mehr als unkonkret und kaum ambitioniert. Worum geht es bei diesem für Frauen so wichtigen Thema tatsächlich:

 

Frauen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und sich neben dem Beruf um Kinder, Haushalt oder die Pflege von Angehörigen gekümmert haben, sind im Alter sehr häufig armutsgefährdet. Durch Teilzeitarbeit und Phasen der Nicht-Erwerbstätigkeit bekommen sie im Alter oft nur sehr niedrige Pensionen und deutlich weniger Leistungen als Männer. Frauen bekommen im Schnitt um fast 44% weniger im Alter, als Männer. Das ist noch weniger als im Erwerbsleben: hier beträgt der Lohnunterschied („Gender Pay Gap“) 2016 rund 23 Prozent. Dieser Gehaltsunterschied im Erwerbsleben „summiert“ sich in der Pension, hinzu kommen Unterbrechungen im Berufsleben – zum Beispiel für Kinderbetreuung oder wenn zu Hause jemand zu Pflegen ist. Pflege von Angehörigen ist in hohem Anteil weiblich: Personen, die zu Hause gepflegt werden, werden mit 73% überwiegend von Frauen betreut (Quelle: SVB, Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege).

Ein zentraler Faktor ist auch das häufig noch immer fehlende Kinderbetreuungsangebot: Die Bundesregierung budgetiert lächerliche 1.000 Euro für den Kindergartenausbau. Hinzu kommt auch der Risikofaktor „Teilzeitarbeit“. Dieser erhöht die Gefahr, trotz Erwerbsarbeit über kein existenzsicherndes Einkommen zu verfügen, beträchtlich. Das Ergebnis: rund 220.000 PensionistInnen beziehen eine Ausgleichszulage (also „nur“ die Mindestpension), zwei Drittel davon sind Frauen. Frauen sind damit besonders von Altersarmut betroffen: Von den derzeit 203.000 von Armut betroffenen Menschen über 65 sind 136.000 Frauen! Nach wie vor gilt: Armut ist weiblich.

Die Schwarz-Blaue Bundesregierung plant nun einen so genannten „Pensionsbonus“, wonach Menschen mit 40 Beitragsjahren eine monatliche Pension von 1.200 Euro bekommen sollen. Das Problem: Frauen mit Kindern haben davon gar nichts. Sie sind von der Erhöhung faktisch ausgeschlossen, weil sie diese 40 Arbeitsjahre nicht erreichen können. Jahre der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit werden nicht berücksichtigt. Das ist ungerecht und verschärft die Problematik der massiven Armutsgefährdung von Frauen im Alter.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen

 

„Die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend wird aufgefordert im Zuge der Umsetzung des von der Bundesregierung geplanten so genannten „Pensionsbonus“ Verbesserungen für Frauen dadurch zu erwirken, dass jedenfalls auch Versicherungszeiten wie Kindererziehungszeiten Berücksichtigung finden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.