23/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.12.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausweitung der Bekanntgabepflicht und Veröffentlichung von Förderungen und Programmentgelt im Rahmen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG)

 

Um mehr Transparenz bei Inseraten und Medienkooperationen der öffentlichen Hand zu schaffen, wurde 2012 das „Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz“ erlassen, dass Ministerien, Länder, größere Gemeinden, Gemeindeverbände, gesetzliche Interessenvertretungen, Sozialversicherungsträger und Unternehmen, Stiftungen und Fonds, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, verpflichtet, Inserate und andere Werbeaufträge an „periodische Druckwerke“ vierteljährlich an die KommAustria zu melden.

Der Rechnungshof stellt in einem Bericht an das Parlament jedoch fest: „Das Ziel der Medientransparenzgesetze – mehr Transparenz bei Medienkooperationen, Werbeaufträge und Förderungen – wird durch Probleme bei der Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldungen, durch Verstöße gegen die Verpflichtung, entgeltliche Werbeeinschaltungen als solche zu kennzeichnen, durch Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot sowie gegen das sogenannte Hinweis- und Kopfverbot nicht erreicht werden." (Vgl. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/III/III_00190/imfname_438665.pdf)

Ausnahmen der Meldepflicht für Publikationen, die mindestens vier Mal im Jahr erscheinen und die Höhe der Bagatellgrenze von 5.000 EUR pro Quartal und Medium/Medieninhaber veranlassen den Rechnungshof zu der Schätzung, dass "ein Drittel bis die Hälfte der Werbeaufträge nicht in den von der KommAustria veröffentlichten Listen enthalten sind.“ (Ebd.)

Wie öffentliche Stellen diese Meldelücken nützen, um öffentlich finanzierte Inseratschaltungen nicht melden zu müssen, belegt etwa die Rechercheplattform „Dossier“ mit ihr vorliegenden Rechnungen und Dokumenten:

„Ende 2012 macht der Bohmann-Verlag dem Presseinformationsdienst der Stadt Wien ein Angebot für das darauffolgende Jahr. Für insgesamt 753.790 Euro bietet der Verlag Schaltungen von Inseraten und Werbebeilagen in diversen Magazinen des Verlags. Doch das Erstangebot stößt nicht auf Zustimmung seitens der Stadt. Aus einer handschriftlichen Notiz geht hervor: Nicht die Preise sind zu hoch, die Erscheinungsfrequenz ist es.

´3x Erscheinung Holzha[usen]´ wird auf dem Angebot vermerkt. Fortan wird die Beilage Centrope dem Onrail-Magazin nicht mehr sechs-, sondern nur mehr dreimal im Jahr beigelegt. Auch das Impressum ist neu: Anstelle des Bohmann-Verlages, der das Magazin herausgibt, scheint als Medieninhaber der Beilage Holzhausen auf. Weil im Impressum der Beilage und des Magazins unterschiedliche Verlage verzeichnet sind, müssen die Zahlungen der Stadt Wien nicht mehr gemeldet werden.“ (Vgl. https://www.dossier.at/dossiers/inserate/wiener-beilagen/)

Um echte Transparenz bei öffentlich finanzierten Inseraten und Werbeschaltungen der öffentlichen Hand zu erreichen, müssen Meldelücken bei der Bekanntgabepflicht geschlossen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) hinsichtlich seiner Wirkung und entlang der Empfehlungen des Rechnungshofes zu evaluieren sowie einen Gesetzesvorschlag zu erstellen, welcher die Ausweitung der Bekanntgabepflicht auf nicht-periodische Druckwerke und die Abschaffung der Bagatellgrenze von 5.000 EUR pro Quartal und Medium/Medieninhaber umfasst, sowie parallel entsprechene Ressourcen für den administrativen Aufwand der prüfenden Institutionen zu gewährleisten."
 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.