Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik, BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 14/2018, wird wie folgt geändert:

In § 2a Abs. 1 lautet der letzte Satz wie folgt:

„Z 3 ist auf Lehrverhältnisse, welche nach dem 1. 1. 2016 abgeschlossen wurden, nicht anzuwenden.“