249/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 16.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend einer Unterstützung für die Bundesregierung bei der sozial gerechten Ausgestaltung des Familienbonus Plus sowie des Kindermehrbetrages.

Begründung

Der Gesetzesentwurf zum neuen Familienbonus sieht eine finanzielle Entlastung für Familien vor - jedoch nicht für alle Familien. Im Kapitel „Fairness und Gerechtigkeit“ des aktuellen Regierungsprogramms heißt es: „Familie gibt Halt, Sicherheit und Geborgenheit in jeder Lebenslage. Wichtige Aufgabe der Politik ist es daher, die erforderlichen Rahmenbedingungen anzubieten, damit die Familien in Österreich weiter gestärkt werden, um den Alltag und die Herausforderungen des Lebens bestmöglich meistern zu können.“ Weiters heißt es: „Familien sollen in unserem Land in gesicherten Verhältnissen leben und auch die Familiengründung samt Kinderwunsch darf nicht an Finanziellem scheitern. Die Finanzierung der familienpolitischen Leistungen ist daher einer Reform zu unterziehen, um diese auch nachhaltig auf Dauer sicherstellen zu können.“

Eine Argumentation, die nachvollziehbar und unterstützenswert klingt, betrachtet man aber den Gesetzesentwurf zum geplanten Familienbonus inklusive Kindermehrbetrag (24/ME XXVI. GP), wird dieser den hohen Ansprüchen nicht gerecht, weil dieser eben nicht für „Fairness und Gerechtigkeit“ sorgt, da viele Familien von dieser Entlastung ausgeschlossen sind. Personen mit niedrigerem Einkommen, sei es bei Alleinerziehenden oder auch Paaren, profitieren nur in geringem Maße oder gar nicht von den geplanten Maßnahmen, obwohl diese Personengruppen eine Entlastung am dringendsten benötigen würden.

Insgesamt erhalten die untersten 30 Prozent der Haushalte laut einer Modellrechnung der Innsbrucker Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) nur 17 Prozent der gesamten Entlastung. Selbst dann, wenn der für Alleinverdiener(innen) eingezogene Mindestbetrag von 250 Euro pro Kind und Jahr berücksichtigt wird und auch dann, wenn  man die Senkung der Arbeitslosenbeiträge für geringe Einkommen hinzurechnet (140 Mio. Euro).

Mit Einführung des Familienbonus wird auch die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gestrichen. Diese „Entlastungspolitik“ fällt für Alleinerziehende, die eine erhöhte Betreuungsabhängigkeit aufweisen, besonders unverhältnismäßig aus. Etwa 60.000 Alleinerziehende verdienen unter der Lohnsteuergrenze und können somit den Familienbonus nicht ausschöpfen. Sie werden mit nur 250 Euro pro Jahr und Kind im   Rahmen des Kindermehrbetrages abgespeist. Dieser Kindermehrbetrag beträgt ein Sechstel des Familienbonus in voller Höhe - von einer „nachhaltigen Entlastung“, wie es in der Kurzinformation des Ministerialentwurfs heißt, kann bei 20,83 € monatlich nicht die Rede sein. Obwohl die Erwerbsbeteiligung unter alleinerziehenden Müttern durchschnittlich  höher ausfällt als bei Müttern in Paarbeziehungen, werden Alleinerziehende in der aktuellen Regierung zur Familienform zweiter Klasse erklärt und man begegnet ihnen mit finanziellen Benachteiligungen.

In den Erläuterungen zum Ministerialentwurf steht bezüglich Kindermehrbetrag: „Durch den Kindermehrbetrag sollen nur jene Eltern mit Kindern entlastet werden, die berufstätig sind. Daher soll der Kindermehrbetrag nicht zustehen, wenn ganzjährig Sozialleistungen, die gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG steuerfrei sind (insbesondere Arbeitslosengeld und Notstandshilfe), oder Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung entsprechend   den   diesbezüglichen   Regelungen    der    Länder    bezogen    wurden."    Dies bedeutet, dass Alleinerziehende, die zwar berufstätig sind, aber so wenig verdienen, dass sie eine Aufzahlung aus der Mindestsicherung beziehen, nicht einmal diese 250 € jährlich erhalten. Für viele Alleinerziehende ist es aber aufgrund der örtlich schlechten Verfügbarkeit von ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen nicht möglich, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen, um für ein ausreichendes Familieneinkommen zu  sorgen.

Ein-Eltern-Haushalte haben mit im Schnitt 40 % das größte Risiko für Armut oder Ausgrenzung. Einer der Gründe dafür ist, dass der getrenntlebende Elternteil seinen Unterhaltsbeitrag nicht leisten kann oder will. Da auch eine rasche Reform des Unterhaltsgesetzes mit einer Unterhaltsgarantie nicht in Sichtweite ist, bleibt die Lage für viele Alleinerziehende weiterhin prekär.

Da auch die Bundesregierung diese Unzulänglichkeiten erkannt zu haben scheint und in  der Familienausschusssitzung am 8.5.2018 angekündigt wurde, man wolle den Entwurf  zum Familienbonus nochmals evaluieren und überarbeiten, sehen wir den richtigen Zeitpunkt gekommen, um uns nochmals konstruktiv mit Verbesserungsvorschlägen einzubringen.

Der Druck von Opposition, Öffentlichkeit und Medien konnte die Regierung schon zu einigen Verbesserungen und der Schließung von Lücken bewegen, die teilweise aber noch einer weiteren Adaptierung bedürfen. Wir wollen daher folgende konkrete Maßnahmen zur sozial gerechten, sowie rechtskonformen Ausgestaltung des Familienbonus sowie des Kindermehrbetrages vorschlagen:

Maßnahme 1: negativsteuerwirksamer Sockel nach unten:

Fixiert und indexangepasst sollen für 2019 festgelegt werden:

è 1000 € Entlastung für ein Kind und pro Jahr

è 1500 € Entlastung für zwei Kinder und pro Jahr

è 2000 € Entlastung für drei Kinder und pro Jahr

è Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um weitere 500 €.

Maßnahme 2: Deckel nach oben für SpitzenverdienerInnen

Da es unser Ziel ist, im Rahmen der von der Regierung vorgegebenen Beträge zu arbeiten, sollen diese zusätzlichen Kosten durch eine geringfügig kleinere Entlastung bei den sehr gut Verdienenden hereingespielt werden. Wir schlagen dafür eine „flexible Obergrenze" vor. Konkret soll entsprechend der aufzuwendenden Negativsteuer für einkommensschwächere Familien, der Bonus für einkommensstärkere Familien jährlich angepasst werden, um die budgetierten Mittel nicht zu überschreiten.

Maßnahme 3: Nichtdiskriminierung von in Ausbildung befindlichen Jugendlichen

Laut Steuerrechtsexperten birgt die geplante Diskriminierung von in Ausbildung befindlichen Jugendlichen über 18 Jahren - für sie soll es nur 500 € statt 1500 € Familienbonus geben -   die Gefahr, verfassungswidrig zu sein. So gebe es keine rationale Erklärung, warum der  Bonus im Vergleich etwa zur Familienbeihilfe mit dem 18. Lebensjahr reduziert werden solle. Die Reduktion ab dem 18. Lebensjahr soll daher entfallen, um einerseits Rechtskonformität herzustellen und andererseits auch Jugendliche über 18 Jahren, die sich in Bildungs- und Ausbildungsverhältnissen befinden, optimal zu unterstützen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, Adaptierungen gemäß ihres selbst gesteckten Ziels einer fairen und gerechten Familienpolitik, einen echten Familienbonus, der sowohl rechtskonform ist, als auch durch einen Sockel nach unten sowie eine Deckelung nach oben für soziale Gerechtigkeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen sorgt und sich nicht ausschließlich am Einkommen der Eltern orientiert, in die Regierungsvorlage einzuarbeiten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.