271/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

betreffend faire Unternehmensbesteuerungssysteme in der EU und Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen

Begründung:

In den vergangenen Jahren hat die Europäische Kommission, der Rat und das Parlament sowohl als Reaktion auf die zurückliegende Finanzkrise als auch auf die öffentlich gewordenen Steuerhinterziehungsskandale, nachhaltige Maßnahmen gesetzt, um einerseits Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zu bekämpfen und andererseits Besteuerungslücken durch unerwünschte Gewinnverschiebungen bzw. Steuervermeidungsmodelle im Anwendungsbereich des internationalen Steuerrechts zu schließen. Mit dem vorliegenden Vorschlag eines mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 adressiert die Kommission die finanziellen Herausforderungen der Union für diese Finanzperiode, die auch den Austritt von UK und den damit verbundenen Entgang erheblicher finanzieller Mittel, kompensieren müssen.

Unabhängig vom abschließenden Verhandlungsergebnis zum mehrjährigen Finanzrahmen, sollten für alle Mitgliedstaaten der Union faire Bedingungen für die Aufbringung der Budgetmittel, die auch dann für den europäischen Haushalt verwendet werden, gelten. Die Europäische Kommission hat wiederholt Steuermodelle einzelner Mitgliedstaaten, die internationalen Konzernen, aufgrund des nationalen Steuerrechts ungerechtfertigte Vorteile verschaffen und das einheitliche und faire Level-Playing-Field im europäischen Unternehmenssteuerrecht untergraben, überprüft und die Behebung der unzulässigen Begünstigung durch individuelle Steuermodelle einzelner Mitgliedstaaten gefordert.

Die Bundesregierung hat im Programm des österreichischen Ratsvorsitzes festgeschrieben, dass die öffentlichen Haushalte vor schädlichem Steuerwettbewerb und Steuervermeidung geschützt werden müssen, und die begonnenen Arbeiten der EU zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft unter österreichischem Ratsvorsitz vorangetrieben werden sollen, um Gewinne dort zu besteuern, wo sie anfallen.

Eine Voraussetzung für den Abschluss der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen sollte die gegenseitige faire Behandlung der Mitgliedstaaten untereinander sein. Damit bedingt ein Abschluss der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen, dass die Europäische Kommission Maßnahmen gegen unfaire Steuermodelle einzelner Mitgliedstaaten ergreift, damit diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Finanzrahmens im Jahr 2021 das unionsweite Steueraufkommen nicht mehr verzerren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen in den EU-Gremien zum mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 dafür einzusetzen, dass innerhalb der Europäischen Union ein einheitliches Level-Playing-Field bezüglich der Unternehmensbesteuerung hergestellt wird, und vereinbart wird, dass individuelle nationalstaatliche begünstigende Steuerregime einzelner Staaten auf Kosten anderer EU Mitgliedstaaten mit der Beschlussfassung des neuen mehrjährigen Finanzrahmens beseitigt werden."

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss